Werbung

Nachricht vom 05.03.2022    

Zu viel gezahlte Dienstbezüge müssen zurückgezahlt werden

Erhält ein Beamter nach einem Dienstherrenwechsel vom ehemaligen Dienstherren weiter Dienstbezüge ausgezahlt, sind diese grundsätzlich zurückzuzahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage eines Beamten ab.

Symbolfoto

Koblenz. Der Kläger, ein Professor, folgte im Jahr 2020 dem Ruf einer Universität außerhalb von Rheinland-Pfalz und wurde dort mit Wirkung zum 1. September 2020 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Universitätsprofessor ernannt. Gleichwohl zahlte das Land Rheinland-Pfalz dem Kläger am 31. August 2020 für den Zahlmonat September noch Bezüge in Höhe von 5.195,28 Euro netto aus.

Gegen den sodann ergangenen Rückforderungsbescheid erhob der Kläger erfolglos Widerspruch. Im sich daran anschließenden Klageverfahren brachte er vor, er habe seinen damaligen Dienstherren bereits im Juni 2020 über seinen Wechsel an die neue Universität informiert. Darüber hinaus sei er nicht verpflichtet gewesen, seinen Kontoauszug auf Zahlungen des Beklagten zu prüfen, da er mit einer weiteren Auszahlung von Dienstbezügen durch diesen nicht habe rechnen müssen. Schließlich habe der Beklagte die Überzahlung ausschließlich selbst zu verantworten, so dass aus Billigkeitsgründen jedenfalls teilweise von der Rückforderung abzusehen sei.

Dem folgte das Verwaltungsgericht Koblenz nicht und wies die Klage ab. Die Verwaltungsrichter führten in ihrem Urteil aus, dem Kläger seien Bezüge ohne rechtlichen Grund gezahlt worden. Diese seien grundsätzlich nach den entsprechenden Rechtsvorschriften zurückzuzahlen. Der Kläger könne nicht mit Erfolg einwenden, dass er „entreichert“ sei, weil er die Bezüge bereits verbraucht habe. Dies sei bei einer Überzahlung nur dann anzunehmen, wenn der Empfänger die Beträge restlos für seine laufenden Lebensbedürfnisse verbraucht habe.

Zwar könne bei relativ geringen Beträgen monatlicher Überzahlungen über einen langen Zeitraum angenommen werden, dass die zu viel gezahlten Bezüge im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht worden seien. Um einen solchen Fall handele es sich hier aber nicht. Dem Kläger sei vielmehr lediglich einmalig ein mehr als nur geringfügiger Betrag in Höhe von 5.195,28 Euro, das heißt in Höhe eines vollständigen Nettogehalts nebst Berufungs- und Bleibeleistungsbezug, ausgezahlt worden. In Anbetracht dessen hätte es dem Kläger oblegen darzulegen und zu beweisen, dass er den ihm überwiesenen Betrag bereits restlos verbraucht habe.



Überdies sei dem Kläger eine Berufung auf den Entreicherungseinwand verwehrt, da er der verschärften Haftung unterliege. Denn der Mangel des rechtlichen Grundes sei so offensichtlich, dass der Kläger ihn hätte erkennen müssen. Es gehöre aufgrund der beamtenrechtlichen Treuepflicht zu den Sorgfaltspflichten des Klägers, bei besoldungsrelevanten Änderungen im dienstlichen oder persönlichen Bereich – erst Recht im Falle des Dienstherrenwechsels – auf Überzahlungen zu achten. Die vorliegende Überzahlung hätte dem Kläger aufgrund der Gesamtumstände auffallen müssen.

Anlass für einen Teilerlass der Rückforderungssumme aus Billigkeitsgründen habe nicht bestanden. Der Beklagte habe zeitnah die Überzahlung erkannt und den Kläger zur Rückzahlung aufgefordert.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22. Februar 2022, 5 K 1066/21.KO)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Waldbrand bei Neunkhausen zum Glück schnell unter Kontrolle gebracht

Am Freitagnachmittag (4. April) kam es zu einem Waldbrand zwischen Neunkhausen und Mörlen. Die Feuerwehr ...

Von der Bühne bis zum ehemaligen Ratszimmer: Vorschulkinder besuchen die Stadthalle Altenkirchen

Ein besonderer Tag erwartete die Vorschulkinder der Katholischen Kindertagesstätte St. Jakobus in Altenkirchen. ...

Waldbrand in Nauroth: Schnelles Eingreifen verhindert weitere Ausbreitung des Feuers

Am Freitagnachmittag (4. April) kam es am Ortsrand von Nauroth zu einem Bodenfeuer, das sich aufgrund ...

Warnung vor Fake-Bußgeldbescheiden vom Kraftfahrt-Bundesamt

Mit dieser persönlichen Warnung möchte unser Redakteur Wolfgang Rabsch auf eine besonders perfide Masche ...

Neuer Schulreferent stärkt Grundschulen in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld

Die Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld hat einen neuen Schulreferenten: Jens Fleck übernimmt ...

Peterslahr auf dem Weg in die digitale Zukunft: Start des Glasfaserausbaus

In Peterslahr haben die Bauarbeiten für das neue Glasfasernetz begonnen. Deutsche Glasfaser hat den ersten ...

Weitere Artikel


Kindergeld gibt es auch nach dem Abi

Bald endet für viele Abiturienten in Rheinland-Pfalz die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie ...

Werbering Hachenburg stellt Veranstaltungen vor: Frühlingsmarkt macht den Anfang

Auch der Werbering Hachenburg hat voller Optimismus die geplanten Veranstaltungen für dieses Jahr veröffentlicht. ...

Katastrophenhilfe Rhein Westerwald Sieg hilft in Ukraine – So kann man unterstützen

Die Initiative hatte sich im letzten Juli gegründet, um Hilfsgüter für die Opfer in den Unwetter-Katastrophengebieten ...

25 Schüler beginnen Ausbildung im Pflegebildungszentrum

Für 25 angehende Pflegefachfrauen und -männer hat die Ausbildung am Siegener Pflegebildungszentrum (PBZ) ...

Rauchmelder verhindert Schlimmeres: Feuerwehren Horhausen und Pleckhausen im Einsatz

Am Freitag (4. März) wurden die freiwilligen Feuerwehren Horhausen und Pleckhausen, gegen 10.05 Uhr alarmiert. ...

Hilfstransport von Meso and More startet Samstag den Rückweg

Am Donnerstag, dem 3. März, startete die Firma Meso and More mit zwei voll beladenen Bussen sowie einem ...

Werbung