Landkreis Altenkirchen wählt Betriebsräte
Am 1. März haben die Betriebsratswahlen in Deutschland begonnen. Auch im Landkreis Altenkirchen sind die Beschäftigten aufgerufen, ihre Vertretungen im Betrieb zu wählen. Der DGB-Vorsitzende des Landkreis Altenkirchen, Axel Karger, ruft zur Teilnahme an den Betriebsratswahlen auf.
Altenkirchen. Für Karger sind Betriebsratswahlen der Ausdruck für Demokratie im Betrieb: „Betriebsräte können mitbestimmen, was in ihrem Betrieb passiert. Gerade jetzt in der Zeit der Pandemie sind sie wichtige Gesprächspartner für die Geschäftsführung, wenn es um Fragen von Arbeitssicherheit geht. Um das Bestmögliche für Arbeitnehmer:innen zu erreichen, brauchen Betriebsräte ein starkes Votum ihrer Kolleg:innen. Darum ist es wichtig, wählen zu gehen, das Wahlrecht zu nutzen!"
Susanne Wingertszahn, Vorsitzende DGB Rheinland-Pfalz/Saarland, benennt ebenfalls Vorteile für Arbeitnehmer:innen: „Betriebsräte bringen sich in rheinland-pfälzischen Betrieben mit viel Kreativität und Know-how für die Beschäftigten ein und sorgen für die Einhaltung bestehender Gesetze und Tarifverträge. Das bedeutet mehr Urlaub, mehr Geld und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatem durch Mitbestimmung. Nicht zuletzt sichern Betriebsräte Jobs - gerade in Zeiten der Transformation der Arbeitswelt."
Geringe Mitbestimmungsquote in RLP
Auch für die Unternehmen ergäben sich durch die Mitbestimmung der Beschäftigten Vorteile: Gewinne und Produktivität seien deutlich höher mit Betriebsräten - so das Ergebnis einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem vergangenen Jahr. Leider werden noch immer viele Beschäftigte nicht von Betriebsräten vertreten: In Rheinland-Pfalz zum Beispiel lag die Mitbestimmungsquote 2018 bei 35 Prozent. Karger appelliert deshalb an Beschäftigte in Unternehmen ohne Betriebsrat, sich für Neugründungen einzusetzen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften stehen dabei gerne unterstützend zur Seite.
Wahl bis Ende Mai
Die Betriebsratswahlen finden vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 statt. Gewählt wird alle vier Jahre. Aufgerufen zur Wahl sind alle Voll- und Teilzeitkräfte eines Betriebs - unabhängig von ihrer Nationalität. Auch Kolleg:innen, die wegen Schwangerschaft, Krankheit, eines Sabbatjahres oder anderen Gründen über einen längeren Zeitraum nicht gearbeitet haben, sind wahlberechtigt. Betriebsräte sind in allen Unternehmen, die üblicherweise mehr als fünf Beschäftigte haben, gesetzlich vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie hier. (PM)
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