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Pressemitteilung vom 18.03.2022    

ÖPNV: Kreis nimmt Stellung zur FDP-Anfrage

Die Altenkirchener Kreisverwaltung nimmt Stellung zum aktuellen Fragenkatalog der FDP-Kreistagsfraktion in Sachen Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV). Die Antworten werden zur Kreistagssitzung am Montag (21. März) in Wissen vorgelegt. Einige Aspekte wollen Landrat Dr. Peter Enders und der für die Westerwaldbus GmbH zuständige Erste Kreisbeigeordnete Tobias Gerhardus aber bereits im Vorfeld in einer Pressemitteilung klarstellen.

Wie steht es um den ÖPNV im Kreis Altenkirchen? (Symbolfoto)

Altenkirchen. Die finanziellen Aufwendungen des Landkreises, so der Landrat, spiegeln auf der einen Seite die gesetzliche Verpflichtung zur Beförderung der Schüler einschließlich der Sekundarstufe I, also bis einschließlich der 10. Klasse, und machten zudem deutlich, dass der Landkreis auch vor dem Hintergrund des Klimawandels Verantwortung im Bereich der erforderlichen Verkehrswende übernehme. „Neben der Schülerbeförderung haben wir als einer der ersten Landkreise im Norden von Rheinland-Pfalz die Notwendigkeit erkannt, dem Klimawandel auch strukturell durch eine Ausweitung des ÖPNV zu begegnen. Dies entspricht auch den Forderungen von Bund und Land, das unter der Federführung und Autorenschaft der FDP mit Wirkung vom 12. Februar 2021 ein neues Nahverkehrsgesetz auf den Weg gebracht hat. Dieses Gesetz hat den ÖPNV zur Pflichtaufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften erhoben. Insofern wundert es mich schon, dass ausgerechnet die FDP im Kreistag die Umsetzung des Gesetzes durch den Kreis in Frage stellt.“

Für falsch hält Enders die Wertung der FDP, dass durch das wirtschaftliche Engagement der kreiseigenen Westerwaldbus GmbH andere Verkehrsunternehmen in ihrer Selbständigkeit und unternehmerischen Ausrichtung gestört oder gar behindert würden, denn: Alle Verkehrsleistungen im ÖPNV jenseits eines Schwellenwertes von 215.000 Euro je Auftrag sind gemäß europäischem und nationalem Recht zwingend auszuschreiben. Im Rahmen des Genehmigungswettbewerbes hatte sich bis auf ein Linienbündel im Kreis kein Verkehrsunternehmen gemeldet, das bereit war, die vom Kreis ausgelobten Leistungen zu erbringen. Das einzige in Unternehmerverantwortung stehende Linienbündel Altenkirchen ist zwischenzeitlich von dem Verkehrsunternehmen an den Kreis zurückgegeben worden, weil es ohne steuerliche Zuwendungen nicht zu betreiben sei. „Durch die Rückgabe dieses Linienbündels ist wohl eher der Beweis erbracht, dass Nahverkehrsleistungen auf der Straße im Bereich der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung entgegen der Vorstellung von FDP-Fraktionschef Piske nicht ohne Hilfe des Staates erbracht werden können.“ Diese Erkenntnis habe sich auch in anderen Landkreisen mittlerweile durchgesetzt.

Falsch sei auch die Darstellung Piskes, dass durch die politischen Vorgaben des Nahverkehrsgesetzes mittel- bis langfristig automatisch die Westerwaldbus GmbH alle Leistungen des Nahverkehrs erbringe. „Dies ist schon deshalb gar nicht möglich, da wir erst vor kurzen im Rahmen europaweiter Ausschreibungs- und Wettbewerbsverfahren Verkehrsleistungen für rund zehn Jahre an mittelständische Verkehrsbetriebe vergeben haben, beispielsweise im Raum Flammersfeld.“

Verbesserte Finanzausstattung bleibt aus?
Enttäuscht zeigt sich der Landrat darüber, dass mit dem von der FDP initiierten Nahverkehrsgesetz und der damit verbundenen Übertragung der Pflichtaufgabe für den ÖPNV auf den Landkreis die Ankündigung einer verbesserten Finanzausstattung seitens des Landes ausgeblieben ist. Die vor allem durch Lohnanpassungen im Bereich der Fahrer sowie der zwischenzeitlich durch den Ukraine-Krieg stark gestiegenen Betriebskosten, Stichwort Mineralöl-Preise, werden bislang nicht durch entsprechende Zuschüsse und Zuwendungen von Landesseite aufgefangen. Hier könne sich die FDP in Mainz an entsprechender Stelle stark machen.



Und noch einen Aspekt will man im Kreishaus korrigieren: So sei der von der FDP erweckte Eindruck irreführend, dass nicht der Landkreis Altenkirchen selbst, sondern die in Koblenz ansässige Geschäftsstelle des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) maßgeblich für die Angebotsplanung und -ausgestaltung innerhalb des Landkreises verantwortlich sei. Richtig sei, dass wie in der Vergangenheit gegenwärtig und zukünftig alle Entscheidungen über die Ausgestaltung des Nahverkehrs auf der Straße im Landkreis durch die hierfür gewählten kommunalen Gremien des Landkreises bestimmt und festgelegt werden.

Fragenkatalog überrascht
Die zuständigen Kreisgremien seien es auch, die mit allen finanziellen Fragen rund um die Verkehrsleistungen befasst würden, weshalb der aktuelle Fragenkatalog überrasche. Fakt ist laut Kreisverwaltung: Eine ausschließliche Ausrichtung und Erfüllung des gesetzlichen Auftrages auf den Schülerverkehr bringe keinerlei Ersparnis für die Erbringung anderer Verkehrsleistungen: „Die Fahrzeuge sind da, die Fahrer ebenfalls und die Infrastruktur wird auch durchfinanziert. Bei allen Vergaben von Verkehrsleistungen ist stets die Darstellung der Kosten mit und ohne Schülerverkehr erfolgt. Auf der Basis dieser Erkenntnisse haben Kreisausschuss und Kreistag jeweils Entscheidungen getroffen. Somit liegen die Zahlen und Entscheidungsgrundlagen auch der FDP-Kreistagsfraktion vollumfänglich vor“, erläutert Kreisbeigeordneter Gerhardus.

Man wolle zudem weiterhin versuchen, die Linienfahrten zu optimieren. Gerhardus: „Der Landkreis hat in den vergangenen zehn Jahren konsequent und bis auf wenige Ausnahmen alle freigestellten Schülerverkehre in den ÖPNV integriert und in diesem Zusammenhang die Produktion von Leerfahrten auf ein Minimum heruntergeschraubt.“

Anlässlich tausender Alleinfahrten im PKW täglich, so der abschließende Hinweis aus dem Kreishaus, stelle sich die Frage, inwieweit die alleinige Nutzung eines PKW mit den Anforderungen des Klima- und Umweltschutzes zu vereinbaren sei, zumal dann, wenn es sich um Fahrzeuge handele, die mit maximal zwei bis fünf Personen besetzt werden könnten und in der Summe höhere Motorleistungen aufweisen als ein Linienbus, der umweltschonend und klimafreundlich mit bis zu 54 sitzenden Fahrgästen eine moderne Mobilitätsalternative biete. Enders und Gerhardus verweisen angesichts der derzeit exorbitant hohen Kraftstoffpreise auf die vergleichsweise günstigen Angebote der Verkehrsverbünde Rhein-Mosel und Rhein-Sieg und bitten die Bevölkerung des Landkreises, soweit möglich, sich intensiv mit den Angeboten der beiden Verkehrsverbünden zu beschäftigen.

(Pressemitteilung Kreisverwaltung Altenkirchen)


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