Reduzierte Höchstgeschwindigkeit und neue Parkzeitenregelung für die Wissener Rathausstraße
Mit dem Ausbau der Rathausstraße in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich ändern sich neben der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch die Parkzeiten. Nachdem nun die entsprechende Beschilderung für die bereits fertiggestellten Bauabschnitte aufgestellt wurde, darf in der Rathausstraße künftig nur maximal 20 km/h gefahren und eine Stunde mit Auslegen einer Parkscheibe geparkt werden.
Wissen. Zu beachten ist auch, dass die Rathausstraße nunmehr keine Vorfahrtsstraße mehr ist sondern rechts-vor-links gilt. Die Parkzeitenbeschränkung dient in erster Linie der Vermeidung von Dauerparkern. Die Stadt Wissen und die Verwaltung bitten darum, die Höchstparkdauer nicht zu überschreiten. Erfahrungsgemäß veranlassen verbotswidrig geparkte Fahrzeuge andere Fahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten. Sollte die Parkdauer dennoch überschritten worden sein, rechtfertigt dies ein Verwarnungsgeld von mindestens 20 Euro. In Extremfällen kann ein Fahrzeug zur Vermeidung von Dauerparkern und aus generalpräventivem Interesse abgeschleppt werden. Dabei ist es nicht von Belang, ob noch andere Parkplätze frei waren. (PM)
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