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Nachricht vom 28.04.2011    

Arbeitnehmer-Freizügigkeit: IHK sieht Chancen

Chancen für mittelständische Unternehmen sieht die IHK in der Öffnung der Arbeitsmärkte nach Osten zum 1. Mai. Die Gefahr einer Lohnabsenkung sieht die IHK Koblenz nicht.

Region. Ab dem 1. Mai 2011 gilt in Deutschland auch für die „neuen“ EU-Beitrittsstaaten aus Mittel- und Osteuropa (MOEL-8) die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Damit fallen sieben Jahre nach der EU-Osterweiterung die letzten Barrieren am Arbeitsmarkt.
Laut einer aktuellen DIHK-Umfrage betrachtet mittlerweile jedes dritte Unternehmen den Fachkräftemangel als ein wesentliches Risiko für die eigene wirtschaftliche Entwicklung - vor einem Jahr waren es noch 16 Prozent. Vor diesem Hintergrund sei die Öffnung des Arbeitsmarktes eindeutig zu begrüßen.
In der öffentlichen Diskussion wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit häufig mit der Gefahr von Lohndumping und Verdrängungseffekten am Arbeitsmarkt verknüpft. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) in Koblenz sieht für rheinland-pfälzische Unternehmen mehr Chancen als Risiken durch die vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes auch für osteuropäische Arbeitnehmer. "Die Arbeitnehmerfreizügigkeit führt zu einem stärker integrierten europäischen Arbeitsmarkt und vereinfacht die Zuwanderung von Fachkräften", so Dr. Edelbert Dold, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer.
"In den Ländern, die ihre Arbeitsmärkte früher geöffnet haben, kam es weder zu großen Verdrängungen einheimischer Arbeitnehmer noch zu steigender Arbeitslosigkeit. Auch eine Lohnabsenkung gab es dort nicht", ergänzt Karina Szwede, Leiterin der Abteilung Standortpolitik/International der IHK Koblenz. Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sind zudem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland ebenso wie Arbeitgeber mit Sitz im Ausland zur Einhaltung gesetzlicher Arbeitsbedingungen in Deutschland verpflichtet. Gelten also in bestimmten Branchen tarifvertraglich vereinbarte Arbeitsbedingungen oder Mindestentgelte, so sind diese auch durch die neuen Wettbewerber einzuhalten.



Terminhinweis:
Am 9. Mai informiert die IHK Koblenz in Höhr-Grenzhausen über die Wirtschaftsmärkte Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn. Dabei steht auch das Thema "Arbeitnehmerfreizügikgkeit" auf der Agenda.
Anmeldungen sind möglich bis 2. Mai per Fax unter 0261/106-292 oder E-Post: weber@koblenz.ihk.de.



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