Brandstiftung in Wissen: Jetzt sagten Polizei und Feuerwehr aus
Von Wolfgang Rabsch
Die Verhandlung wegen schwerer Brandstiftung in Wissen Ende Oktober 2021 wurde nun fortgesetzt. Die Aussagen des Einsatzleiters der Feuerwehr riefen das Ausmaß des Feuers vor Augen - und die eines Kriminalbeamten gaben unter anderem Einblicke in Vernehmungen.
Region. Der Einsatzleiter der Feuerwehr aus Wissen berichtete, dass der Feuerschein des brennenden Hauses bereits von weitem zu sehen gewesen war. Als die Feuerwehr eintraf, stand das Haus im Vollbrand. Die Löscharbeiten gestalteten sich als sehr kompliziert, da sich das Haus in einer Sackgasse befand und es sich als sehr schwierig herausstellte, Wasser für das Löschen zu bekommen. Aus dem Dachgeschoss loderten schon die Flammen, wegen der Hitzeentwicklung war es zu gefährlich, Feuerwehrleute zum Innenangriff auf das Feuer vorauszuschicken. Teilweise waren schon Decken eingestürzt, selbst ein massiver Wasserangriff von allen Seiten dämmte das Feuer nicht ein. Erst der Einsatz eines großen Baggers, der komplett die Grundmauern des Hauses einriss, verschaffte der Feuerwehr die Möglichkeit, alle Brandnester komplett zu löschen. Eine Gefahr für angrenzende Häuser bestand nicht.
Nun wurden einige Kriminalbeamte vernommen, die verschiedene Vernehmungen durchgeführt hatten. Die Lebensgefährtin des Angeklagten hätte mitgeteilt, dass sich der Angeklagte mit ihr unmittelbar nach der Tat getroffen habe, und zu ihr sagte: "Oh Gott, was habe ich da gemacht." Die Zeugin hätte weiter erklärt, dass ihren Partner die unerwartete Kündigung des Mietvertrages massiv getroffen habe.
Ein weiterer Kriminalbeamter schilderte, die Vorkommnisse, die sich auf der Fahrt zum Haftrichter zum Amtsgericht Koblenz mit dem Angeklagten ereigneten, nachdem er aus der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses Wissen abgeholt wurde: "Im Auto fing der Angeklagte unaufgefordert an, über die Angelegenheit zu reden. Er hätte doch nur einen kleinen Karton angezündet, um für die Vermieter einen kleinen Sachschaden zu verursachen. Der Angeklagte war im Auto mit Handfesseln fixiert, plötzlich stieß er Schmerzensschreie aus: Die Handfesseln wären zu fest, und würden ihm starke Schmerzen bereiten. Ich schaute nach, und konnte nicht derartiges feststellen, lockerte sogar noch bis in die letzte Raste. Wenn er aber über die Vermieter sprach, dann hörte man keine Schmerzensschreie mehr. Ich habe auch die Frau des geschädigten Ehepaares vernommen, die unter anderem aussagte, nachdem der Streit mit dem Angeklagten sich zugespitzt hatte, wäre sie mit WhatsApp-Nachrichten vom Angeklagten regelrecht bombardiert worden. Manche Nachrichten wären um 4 oder 5 Uhr morgens bei ihr eingegangen, die zudem noch einen bedrohlichen Inhalt gezeigt hätten."
"Kein Friede, Freude, Eierkuchen" in der Nachbarschaft
Er führte weiter aus, dass er auch die frühere Lebensgefährtin des Angeklagten vernommen hätte. Diese wäre als Mittäterin nicht infrage gekommen, hätte aber angegeben, dass ihr damaliger Partner psychische Probleme gehabt habe und sich deshalb sogar in Therapie befunden hätte. Danach verbesserte sich sein Zustand, was sich aber wieder änderte, als er mit der neuen Lebensgefährtin zusammenkam. Der Kriminalbeamte gab weiter an, dass er Vernehmungen in der Nachbarschaft des abgebrannten Hauses durchgeführt habe. Wörtlich sagte er: "Friede, Freude, Eierkuchen, war das alles nicht." Der Angeklagte hätte auch nicht davon ausgehen können, dass die Bewohnerin des Dachgeschosses sich nicht im Haus befinden würde, da ihr Auto vor der Tür stand. Sie hätte Glück gehabt, da sie sich an dem Tag wegen einer Krankheit bei Freunden aufgehalten habe. Ansonsten hätte sie wohl keinerlei Chancen gehabt, den Flammen lebend zu entkommen, wenn sie sich im Haus aufgehalten hätte.
Es fiel auf, dass sich der Angeklagte während der Verhandlung zwar relativ ruhig verhielt. Doch als seine eventuell vorhandenen psychischen Probleme thematisiert wurden, dann schüttelte er den Kopf, als wenn er das nicht hören wollte.
Am Mittwoch, den 25. Mai, wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann soll auch der Sachverständige sein psychiatrisches Gutachten vorstellen. Im Vordergrund wird hier stehen, inwiefern der Angeklagte schuldunfähig beziehungsweise vermindert schuldfähig ist. Es besteht die Möglichkeit, dass es am nächsten Termin zu einem Urteilsspruch kommen könnte.
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