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Nachricht vom 14.06.2022    

Neubaugebiet "Oststraße" Birken-Honigsessen: Klimaneutralität als Gebot der Stunde

Von Katharina Behner

Klimaschutz ist eine der zentralen Aufgaben in der heutigen Zeit. Dabei kommt den Kommunen eine besondere Bedeutung zu, etwa wenn es um Bebauungspläne und deren Rahmenbedingungen für Bauwillige in Neubaugebieten geht. So auch im neu entstehenden Baugebiet "Oststraße" in Birken-Honigsessen. Der Rat setzte die Rahmenbedingungen nun erneut fest.

In Sachen Klimaschutz haben Städte und Gemeinden eine besondere Bedeutung. Klimaneutralität ist auch im neu entstehenden Baugebiet „Oststraße“ in Birken-Honigsessen das Gebot. Hubert Wagner zeigt die schöne Lage des Baugebietes. (Foto: KathaBe)

Birken-Honigsessen. In der heutigen Zeit ein Neubaugebiet auszuweisen, das „ist schon eine Herausforderung“, weiß Birken-Honigsessens Ortsbürgermeister Hubert Wagner. Eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten, etwa Baurichtlinien, Baubestimmungen sowie das Gebäude-Energie-Gesetz. Und das lange bevor der erste Bagger rollt. Davon kann gerade die Ortsgemeinde Birken-Honigsessen berichten. Hatte sich der Ortsgemeinderat doch erst in seiner Mai-Sitzung der Frage gewidmet, inwieweit die Nutzung erneuerbarer Energien für die Häuslebauer vorgeschrieben werden sollen. Die Ziele: Klimaschutz und Klimaneutralität zu gewährleisten und damit die Abkehr von fossilen Energieträgern voran zu treiben. Denn eine Versorgung mit Öl oder Gas wird es im Baugebiet nicht geben.

Erster Beschluss geht nicht weit genug - Mehr Flexibilität im Zweiten Beschluss
Doch der im Mai gefasste Beschluss, wörtlich „Oberflächen sind entsprechend des Energiebedarfs des jeweiligen Gebäudes mit Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie auszustatten“, könnte sich in seiner Festsetzung als unwirksam zeigen, so die Information seitens der Kreisverwaltung und des Planungsbüros. Die Festsetzung sei etwa zu „unbestimmt“.

Da der Weg über die Offenlage des Beschlusses wahrscheinlich mehr als ein viertel Jahr Verzögerung mit sich gebracht hätte, entschied sich der Ortsgemeinderat in seiner jüngsten Sitzung Anfang Juni für einen weiteren Anlauf. Der neue Ansatz: eine flexiblere Festsetzung. Das wiederum sorge für mehr Schnelligkeit, so Ortsbürgermeister Hubert Wagner. Man hoffe mit dem neuen Beschluss auf keinerlei Widerspruch. Zudem, so Wagner weiter, sorge die neue Regelung für mehr Baufreiheit für die künftigen Bauherren.

So heißt es nun, dass im neuen Baugebiet Oststraße „50 Prozent der nutzbaren Dachflächen von Gebäuden (…) mit Anlagen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie“ auszustatten sind. Anders als im ersten Anlauf, wo lediglich von Sonnenenergie die Rede war, kann dies nun etwa mit Fotovoltaik und Solarthermie - auch in Kombination - erfolgen. Zudem sollen Bauherren die alternative Option zum Klimaschutz erhalten, indem sie stattdessen die gesamte oder einen Teil der geforderten Fläche als Gründach anlegen können, so die neue Festsetzung.



Nutzbar ist dabei derjenige Teil der Dachfläche, der für die Nutzung der Solarenergie aus technischen und wirtschaftlichen Gründen verwendet werden kann. Danach sind insbesondere ungünstig ausgerichtete Teile der Dachfläche, etwa nach Norden nicht nutzbar. Auch Flächen des Daches die etwa durch Gauben, Dachfenster oder Schornsteine belegt sind, werden nicht einbezogen.

Bagger könnten Mitte 2023 rollen - Fertigerschließung spart Kosten
Mit dem neuen Beschluss wird der Bebauungsplan nun in die Offenlage gehen, so Wagner, der auf keinen erneuten Widerspruch der Behörden hofft. Nach Straßenplanungen und weiteren Vermessungen der einzelnen Parzellen, schätzungsweise ab Herbst dieses Jahres, sollen die Ausschreibungen folgen. Wenn alles gut läuft, können die Bagger im Frühjahr/Sommer 2023 rollen.

Einen weiteren Vorteil biete die sogenannte „Fertigerschließung“, fügt Wagner noch an. Dabei werden etwa Straßen und Gehwege im Zuge der Erschließung bereits „fix und fertig“ hergerichtet. Synergie-Effekte bergen die Chance auf eine günstigere Ausführung. Das wirke sich am Ende positiv im Geldbeutel der Bauherren aus, so Wagner. Wenn der Kaufpreis zwar steige, sei der Vorteil, dass keine weiteren Kosten, etwa Straßenausbaubeiträge auf die dann neuen Hausbesitzer zukommen.

Für die 32 Bauplätze, die im Baugebiet „Oststraße“ auf rund 3,1 Hektar entstehen werden, liegen bereits jetzt 45 Interessensbekundungen vor. Wenn alles nach derzeitigem Plan läuft, werden die Bauwilligen voraussichtlich im Herbst angeschrieben. (KathaBe)



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