Pressemitteilung vom 05.07.2022
Spiegelzelt-Organisator Nöllgen: Ruf eines anderen ist schnell beschädigt
Die kulturellen Veranstaltungen im "Spiegelzelt" in Altenkirchen und deren Finanzierung werden seit Wochen vehement und kontrovers diskutiert. Nunmehr nimmt Organisator Helmut Nöllgen Stellung zu Äußerungen, die in einer Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Altenkirchen fielen.
Altenkirchen. Ein Budget von über 300.000 Euro, das von vielen Finanziers getragen wird, ist auch ein Markenzeichen des Veranstaltungsreigens im „Spiegelzelt“ (27. August bis 23. September) in Altenkirchen. Derzeit überwiegen in der „Chemie“ zwischen Organisator Helmut Nöllgen, Geschäftsführer Kultur-/Jugendkulturbüro Haus Felsenkeller, und lokalen politischen Gremien die „sauren“ Anteile. Die Diskussionen um die Höhe von Zuwendungen werden in diesen Gremien sehr emotional und „meinungstechnisch“ immens vielseitig geführt - wie vor wenigen Tagen im Hauptausschuss der Stadt Altenkirchen. In einer Stellungnahme schildert Nöllgen die Dinge aus seiner Sicht:
Sonderkonditionen ausgehandelt
„Das Kulturbüro Haus Felsenkeller mietet seit 2001 beim belgischen Vermieter regelmäßig ein original 20er-Jahre- Spiegelzelt an und hat daher Sonderkonditionen, da es außer Las Vegas (USA) der Kunde mit den häufigsten Anmietungen (11) im Zeitraum seit 2001 ist. Die Länge des Programms ist seit Monaten in unterschiedlichen Medien einzusehen. Sie umfasst reines Spielzeit von knapp vier Wochen. Wegen Personalmangels auch in der Branche des Zeltverleihs (als Folge der Pandemie) und weltweiter Aufbautermine der Belgier und somit den Umständen geschuldet und nicht vom Kulturbüro selbst gewählt (wie der VG schon 2021 von uns mitgeteilt wurde), muss das Zelt selbst dieses Mal allerdings gut sechs Wochen, also deutlich länger und teils leer stehen; auch Tage ohne Programm kosten Geld. Daher verlängerte sich die Spielzeit vom bislang üblichen dreiwöchigen Programm durch Vermietungen um fünf Tage auf vier Wochen. Diese zusätzlichen Tage sind wichtige zur Gesamtfinanzierung beitragende Vermietungen, wie zum Beispiel die 1. Altenkirchener Menschenrechtstage an zwei Terminen, initiiert durch deren Projektleiter Herrn Jürgen Binder mit der Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Schirmherrin oder Anmietungen durch die Lebenshilfe oder die Sparkasse Westerwald-Sieg. Niemand verschiebt hier Geld.“
Briefe sind einsehbar
Weiter erklärt Nöllgen: „Als Mandatsträger und Entscheider in politischen Gremien steht man in einer besonderen Verantwortung bezüglich der eigenen Äußerungen in der Öffentlichkeit. Der Ruf eines anderen ist schnell beschädigt. Alle dem Spiegelzelt bewilligten Zuschüsse sowohl vom Land, der Verbandsgemeinde als auch der Stadt fließen schon immer 1:1 in das Projekt selbst. Dies wird akribisch in Verwendungsnachweisen mit Einzelquittungen sowohl vom Land, der ADD, der VG selbst und dem Steuerbüro nach Abschluss des Projektes nachweislich kontrolliert. Der Ton wird als ,unverschämt’, gar ,erpresserisch’ bezeichnet. Besagte Briefe an Stadt und VG sind in voller Länge bei uns im Büro in der Marktstraße für jedermann einsehbar und revidieren sicherlich den Eindruck der Ratsmitglieder, denn die Gesamtsituation wird darin deutlich und differenziert erklärt. Somit kann sich jeder selbst ein Bild machen.“
So sieht die Finanzierung aus
Auch auf die Finanzierung geht Nöllgen ein und nennt die Zuschüsse fürs Spiegelzelt 2022: „Gesamtvolumen 306.164 Euro; Zuschuss Land 50.000 Euro; Zuschuss VG: 25.000 Euro; Zuschuss Stadt: 8000 Euro (14.000 Euro beantragt); vom Kulturbüro zu erwirtschaftender Anteil: 223.164 Euro. 223.164 Euro setzen sich zusammen aus zu erzielenden Eintrittseinnahmen, Vermietungen und Sponsoring. Für ihre Anteile bekommen die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld und die Stadt Altenkirchen ein Kulturprojekt im Wert von mehr als einer drittel Million Euro in Form eines bundesweit einzigartigen Leuchtturmprojektes mit großer Strahlkraft und absoluten Stars in einer rund sechseinhalb tausend Einwohner zählenden Kreisstadt. Der diskutierte Antrag vom 24. Mai 2022 an die Stadt Altenkirchen auf Zuschusserhöhung ist ein erstmaliger seit 2001 und muss unbedingt unter dem Blickwinkel der allgemeinen Kostensteigerungen und Lieferengpässen, die auch die Veranstaltungsbranche und mit ihr verbundene Branchen treffen, gesehen werden.“
Kostensteigerungen auffangen
„Durch Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Inflation entstandene Kostensteigerungen“, so Nöllgen weiter, „ in Höhe von bis zu 50 Prozent laut Jens Michow, geschäftsführender Präsident des Bundesverbandes der Konzerte- und Veranstaltungswirtschaft BDKV in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22. Juni 2022, sind aufzufangen; ebenso die mit der Schließung der Stadthalle verbundenen erheblichen Mehrkosten in der Wiedhalle in Neitersen als für vielfältige Kulturangebote einzig räumlich adäquate ,Ersatzspielstätte’ innerhalb der VG. Es liegen also handfeste Nöte zu Grunde. Es ist wichtig, diese (für viele ökonomisch existentiellen) Nöte im Blick zu behalten, wenn über den Tenor der Briefe diskutiert wird. Seit Vollzug der Fusion der beiden Verbandsgemeinden zu einer großen VG gab es zahlreiche (belegbare) Gesprächsanfragen seitens des Kulturbüros an die Verbandsgemeinde, ein langfristiges und tragfähiges Kulturkonzept über Spiegelzelt bis hin zu allgemeinen Kulturangeboten zu besprechen. Mehrfach erklärte sich auch Kulturstaatssekretär Prof. Dr. Jürgen Hardeck als Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz und somit größter Geldgeber in die Kultur nach Altenkirchen bereit, an diesen Gesprächen teilzunehmen. Es lag keineswegs am Kulturbüro, dass diese Gespräche nie zustande kamen.“
Nur ein Gesprächsangebot
Schließlich betont Nöllgen: „Gesprächsangebote an das Kulturbüro seitens der Stadt Altenkirchen hat es außer einem Termin mit Matthias Gibhardt im März 2020 nachweislich nicht gegeben. An einer Gesprächsrunde zum Thema Spiegelzeltstandort Anfang 2022 auf Einladung der Verbandsgemeinde im Ratssaal nahm das Kulturbüro teil. Darüber hinaus gab es keine weiteren Angebote an das Kulturbüro für Dialoge. Die erwähnten dreimaligen (von insgesamt elf Spiegelzeltprojekten) Nachzahlungen im unteren vierstelligen Bereich müssen zwingend im Gesamtkontext der jeweiligen Kulturjahre differenziert betrachtet werden. Ausnahmslos alle Bemühungen des Kulturbüros und die damit verbundenen Anträge für eine sichere Finanzierung aller Kulturangebote übers Jahr dienen einzig und allein dem kundenorientierten Bestreben nach langfristiger Sicherung des Kulturstandortes von Stadt und VG, mit dem Alleinstellungsmerkmal Spiegelzelt und als Beitrag zur Vielfalt und Attraktivität der Region.“ (PM/vh)
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