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Nachricht vom 07.07.2022    

Tierschutztransportverordnung: Tragweite politischer Entscheidungen wird unterschätzt

Nach einer einjährigen Übergangsfrist dürfen Kälber in Deutschland ab Januar 2023 erst ab einem Mindestalter von 28 Tagen transportiert werden. Bislang galt ein Mindestalter von 14 Tagen. Die Neuregelung stellt die Landwirte vor erhebliche praktische Probleme.

Archiv: Symbolfoto

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau hat in einer Videokonferenz mit dem zuständigen Umweltministerium und Staatssekretär Dr. Manz kritisiert, dass die Tragweite der Entscheidungen nicht berücksichtigt wird. Die Milcherzeuger hätten nunmehr nur noch wenig Zeit, um ein zusätzliches Platzangebot zu schaffen und das Betriebsmanagement anzupassen. Außerdem führe diese Regelung, je nach Betrieb, zu teilweise erheblichen Umbaukosten. Darüber hinaus könne aufgrund der notwendigen und zeitaufwändigen Genehmigungsverfahren die Frist nicht eingehalten werden.

Der Vizepräsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Manfred Zelder, zeigte sich daher enttäuscht angesichts der fehlenden Sensibilität und Flexibilität des Ministeriums: „Die verantwortlichen Politiker bringen die Betriebe in fachlich und rechtlich unhaltbare Situationen. Eine deutlich längere Übergangsfrist würde die Möglichkeit eröffnen, Förderprogramme zur Unterstützung der Anpassungsmaßnahmen einzurichten. Dass sich Rheinland-Pfalz dafür auf Bundesebene nicht einsetzen will, ist völlig unverständlich.“ Zelder fordert außerdem, den Bereich Tierhaltung vom Umweltministerium ins Landwirtschaftsministerium zu überführen: „Es ist sinnfrei, wenn verschiedene landwirtschaftliche Bereiche auf verschiedene Ministerien aufgeteilt sind. Dies ist ein nachweislich unpraktikabler Zustand, der keinem nützt.“


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