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Nachricht vom 11.07.2022    

Externe Beraterfirma soll helfen, neuen Schulentwicklungsplan aufzustellen

Der erste Schritt zu einem neuen Schulentwicklungsplan ist vollzogen: Der Schulträgerausschuss des Kreistages Altenkirchen möchte, dass eine Beraterfirma sich des Themas annimmt und dass der Kreisausschuss beschließt, die Ausschreibung für diese Hilfe von der Verwaltung auf den Weg bringen zu lassen.

Auch das Altenkirchener Westerwald-Gymnasium muss mit vielen Daten im neuen Schulentwicklungsplan berücksichtigt werden. (Foto: Archiv vh)

Altenkirchen. Kinder, wie die Zeit vergeht: Der derzeit „letzte“ Schulentwicklungsplan des Kreises Altenkirchen erstreckte sich auf die Schuljahre 2015/2016 bis 2020/2021 (mit Ausblick über das Jahr 2030 hinaus). Er stand unter dem Hauptthema, den erreichten Stand in den weiterführenden Schulen mit gutem Erfolg „zu verwalten“, die Systeme behutsam weiterzuentwickeln und die Schwachstellen herauszunehmen. Die Zeit ist also reif, die Folgevariante per Aktualisierung in Angriff zu nehmen. Der Schulträgerausschuss des Kreistages Altenkirchen votierte in seiner Sitzung am späten Montagnachmittag (11. Juli) ohne Widerspruch dafür, eine Beraterfirma mit ins Boot zu holen, und empfahl dem Kreisausschuss, die Ausschreibung für die aushäusige Hilfe am Markt zu platzieren. „Wir sind schon ein bisschen in Verzug geraten“, sagte Erster Kreisbeigeordneter Tobias Gerhardus, in dessen Geschäftsbereich alles rund um die kreiseigenen Schulen fällt.

Planung ist Pflicht
Um ein solches Planungsinstrument kommen in Rheinland-Pfalz weder Landkreise noch kreisfreie Städte seit 2008 herum, dem Jahr der Schulstrukturreform. Die vor rund einem Jahr abgelaufene Ausarbeitung hatten die Projektgruppe „Bildung und Region“, die Verwaltung im Kreishaus und ein Arbeitskreis (politisch besetzt) verfasst. Der Kreis ist Eigentümer von 16 (weiterführenden und fördernden) Schulen, die Verbands- und Ortsgemeinden hingegen kümmern sich um die vielen Grundschulen zwischen Niederschelderhütte und Willroth. Ziel der Konzeption ist es, „der Verwaltung und den kommunalen Gremien alle Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung in Sachen Schulstrukturentwicklung vor Ort notwendig sind“.

Mindestgrößen der Schulen
Bei der Erstellung regionaler Schulentwicklungspläne sind gesetzliche bzw. schulbehördliche Vorgaben zu berücksichtigen - Mindestgrößen der Schulen: Die Mindestgröße einer Grundschule ist die Einzügigkeit in jeder Klassenstufe. Die Mindestgröße eines Gymnasiums stellt grundsätzlich die Zweizügigkeit, in den Klassenstufen 5 bis 9 der Realschule plus ist es mindestens eine Dreizügigkeit, und die einer Integrierten Gesamtschule ist die Vierzügigkeit. Eine Förderschule muss mindestens vier Klassen bilden. Bei voraussichtlich dauerhaftem Unterschreiten der Mindestzügigkeit können Grund- und Förderschulen in besonderen Fällen fortgeführt werden. Realschulen plus, welche die Mindestgröße auf Dauer nicht erreichen, können aufrechterhalten werden, wenn Gründe der Siedlungsstruktur dies erfordern. Bei den Voraussetzungen und beim Prüfverfahren zur Aufrechterhaltung von Realschulen plus wurden durch das Land „Leitlinien für ein wohnortnahes Angebot an Realschulen plus“ herausgegeben, deren Inhalt es ebenfalls zu berücksichtigen gilt. Wahlmöglichkeiten bei den Organisationsformen von Realschulen plus sind so definiert: Realschulen plus können sowohl in integrativer als auch in kooperativer Form geführt werden. Schulorganisatorische Entscheidungen können eine Dislozierung (räumliche Trennung) von Schulen erforderlich machen. Hierbei werden durch die Schulbehörde nur horizontale Dislozierungen mitgetragen.

So sehen die Vorgaben aus
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat einen Leitfaden herausgegeben, welche Daten ein Schulentwicklungsplan enthalten muss - statistische Daten: regionaler Bevölkerungsbestand nach Alter (insbesondere zur Ermittlung der Einschulungsjahrgänge), Vorausberechnung der regionalen Bevölkerungsentwicklung (unter Berücksichtigung der Geburtenentwicklung und des Wanderungsverhaltens), Anzahl der Schulen nach Schularten, Entwicklung der Schülerzahlen an den einzelnen Schulen nach Jahrgangsstufen, Analyse des Anteils von Schülern mit Migrationshintergrund, Entwicklung des Übergangsverhaltens vom Primarbereich in die Sekundarstufe I, Entwicklung des Übergangsverhaltens von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II, Darstellung und Analyse des Pendlerverhaltens (Betrachtung von Wohn- und Schulstandort) in Bezug auf alle Schulstandorte, Vorausberechnung der erwarteten Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Entwicklung in den benachbarten Gebietskörperschaften, Erhebung des Schulraumbestandes und Abgleich desselben mit den Rahmenraumprogrammen, Berücksichtigung der Schulwege und Belange der Schülerbeförderung bei Schulstandortentscheidungen.



Schon das nächste große Projekt
Das eine große Projekt, die Erweiterung der IGS Horhausen, ist noch gar nicht abgeschlossen, da taucht bereits das nächste am Horizont auf: die Generalsanierung des Atriumgebäudes der Marion-Dönhoff-Realschule plus in Wissen, das sich noch in bauzeitlichem Zustand (Jahr 1973) befindet. Die Planungen stellte Joachim Bay vom Gebäudemanagement vor: barrierefreie Erschließung (unter anderem mit Aufzug und verbindender Brücke zwischen zwei Flügeln), energetische Sanierung der Fassaden (neue Fenster) und des Daches (Möglichkeit Einbau einer Fotovoltaikanlage), Einbau einer zentralen Lüftungsanlage auf dem Dach, barrierefreie Toilettenanlage, neue Gestaltung der Atriumfläche, teils neues Mobiliar. Unter dem Strich stehen Kosten in Höhe von derzeit geplanten 5,30 Millionen Euro. Das Land steuert einen Zuschuss in Höhe von 1,35 Millionen Euro bei, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert mit bereits bewilligten 470.000 Euro die Lüftungsanlage und soll mit beantragten 280.000 Euro die energetische Sanierung unterstützen, so dass auf den Kreis 3,20 Millionen Euro entfallen. Die Baugenehmigung liegt seit Donnerstag vergangenen Woche vor, die der ADD steht noch aus. Ausschreibungen und Vergaben sind noch für den Sommer/Frühherbst geplant, ehe es im Herbst losgehen soll. Die Bauzeit, so Bay, werde ein bis anderthalb Jahre betragen.

Liefertermin schon zweimal verschoben
Die Lieferung von 66 mobilen Luftfilteranlagen für die Schulen bereite, so Gerhardus, derzeit Probleme. „Ein Termin wurde bereits zweimal verschoben“, berichtete er, „als Grund wurde die Lieferproblematik weltweit angegeben.“ Für 186.757 Euro verkabelt die Firma Elektro Böhm (Großmaischeid) die IGS Horhausen, um die Schule fit fürs digitale Zeitalter zu machen. Die Arbeiten haben bereits begonnen. Für die IGS Hamm und die BBS Wissen fand sich noch kein Unternehmen, das solch einen Part übernehmen will. Wie sich unter Umständen Gasknappheit im kommenden Herbst und Winter auf die Beheizung von Schulen auswirken könne, ließ Gerhardus offen. „Stand heute sind wir als Schulträger nicht betroffen“, meinte er. In den 16 Schulen des Kreises sind neun Gas- und sieben Anlagen, die per regenerativer Energien (Holzpellets, Holzhackschnitzel) und in der Spitzenlast zusätzlich mit Gas/Öl befeuert werden, im Einsatz. Als Energieträger fungierten im Schuljahr 2020/21: 55 Prozent Gas, 40 Prozent Holzpellets/Holzhackschnitzel und 5 Prozent Erdöl. „Einsparpotenziale liegen in der Absenkung der Raumtemperatur um eins bis zwei Grad und in der richtigen Einstellung der Anlagen“, erläuterte Gerhardus. (vh)


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