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Nachricht vom 12.07.2022    

Stadtrat Altenkirchen: Entwicklungskonzept beschlossen, Zuschüsse verteilt

Es ist beschlossene Sache: Das Isek (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) kann als Grundlage für die weiteren Sanierungen in Altenkirchens Innenstadtbereich dienen. Es erhielt in der Sitzung des Stadtrates die uneingeschränkte Zustimmung.

Zu Lasten der Stadt werden in Zukunft die Kosten gehen, die für die Anstrahlung des Bismarckturms anfallen. (Foto: vh)

Altenkirchen. Lang, lang war der Weg, um von allen erforderlichen Instanzen jeweils „grünes Licht“ zu erhalten: Einstimmig verabschiedete der Stadtrat von Altenkirchen in seiner Sitzung am späten Dienstagnachmittag (12. Juli) das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (Isek), das als Grundlage für weitere Sanierungen in der City unter dem Dach des Förderprogramms „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt“ (WNE) dient. Für Altenkirchen bedeutet dies: In den noch verbleibenden gut acht Jahren (Aufnahme in WNE im September 2020) können im Innenstadtbereich auf einer Fläche von festgelegten rund 30 Hektar Erneuerungen angegangen werden, die nicht in Stein gemeißelt sind, sondern durchaus noch nach Absprache mit der ADD getauscht werden können. Insgesamt sind die Zuschüsse aus Mainz auf 70 Prozent, auf eine Laufzeit von zehn Jahren begrenzt und insgesamt bei zehn Millionen Euro gedeckelt, so dass auf die Kommune drei Millionen Euro (pro Jahr 300.000 Euro) entfallen. Aktuell beläuft sich die Kostenrechnung für alle ins Auge gefassten Maßnahmen auf 11.419.250 Euro. Der neue Citymanager Altenkirchens wird für mindestens zwei Jahre über WNE finanziert.

Auch Förderung für private Investitionen möglich
Der nunmehr angestoßene Prozess knüpft beinahe nahtlos an den der großen Stadtsanierung an, die zwischen 1993 und 2018 das Gesicht des Mittelzentrums rund um die Fußgängerzone und im Umfeld des Bahnhofes erheblich und gelungen verändert und zu der das Land 9,4 Millionen Euro beigesteuert hatte. Gleichfalls, und auch gegen diese Entscheidungen regte sich keine Gegenstimme, machte das Gremium den Weg frei für die Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes (Förderobergrenze 30.000 Euro), über deren Auszahlungen für Projekte nunmehr jeweils der Stadtentwicklungsausschuss befinden kann. Zudem steht der Stadt, so das einstimmige Votum, für den Fall der Fälle ein Vorkaufsrecht an Grundstücken im Isek-Areal zu, um eine „geordnete städtebauliche Entwicklung“ zu sichern.

Stadt übernimmt Stromkosten
Darüber hinaus zeigte sich der Stadtrat „spendabel“ und öffnete sein „Portemonnaie“, um monetär zu unterstützen (einstimmige Beschlüsse): Die Karnevalsgesellschaft Altenkirchen freut sich über einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2500 Euro, dafür gestrichen wurden einmalig die jährlich überwiesenen 1400 Euro, die vom kommenden Jahr an aber wieder gezahlt werden. 2500 Euro werden weiterhin jährlich an die Altenkirchener Schützengesellschaft fließen. Der Förderverein Bismarckturm erhält einen um 1000 Euro (auf dann 6000 Euro) erhöhten Zuschuss zu den Mietkosten des Historischen Quartiers (Stadtarchiv) und muss künftig nicht mehr die Energiekosten für die Anstrahlung des Bismarckturms tragen, die mit der Stadt nach Hause gehen werden. Zudem soll geprüft werden, ob die Beleuchtung energetisch optimiert werden kann.



8000 Euro fürs Spiegelzelt
Mit 8000 Euro beteiligt sich die Stadt an der Finanzierung des Spiegelzeltes (27. August bis 23. September), weil 15 Ratsmitglieder sich dafür und 4 dagegen entschieden. Bei Nachweis eines Defizits durch das Kultur-/Jugendkulturbüro Haus Felsenkeller kann dieser Zuschuss um bis zu 6000 Euro erhöht werden. Die Frage, ob das „Leuchtturmprojekt“ (wie aus vielen Fraktionen zu hören war) überhaupt stattfindet, die Erster Beigeordneter Paul-Josef Schmitt als Sitzungsleiter aufgeworfen hatte, wurde dahingehend beantwortet, dass eine Sondernutzungserlaubnis des Schlossplatzes für den Standort des Zeltes vom ehemaligen Stadtbürgermeister Matthias Gibhardt Organisator Helmut Nöllgen bereits erteilt worden sei, was die Vermutung auf eine Austragung nähre. Die Bücherei der evangelischen Kirchengemeinde Altenkirchen kann auf bis zu maximal 1000 Euro hoffen, damit sie sich an dem Projekt „Onleihe“ (Ausleihe digitaler Medien) beteiligen kann. Der Zuschuss wird zunächst für drei Jahre gewährt, nach zwei soll das Projekt evaluiert werden. Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld beschreitet einen identischen Weg. Das dritte Drittel in Höhe von 1000 Euro geht zu Lasten der Bücherei selbst. Seit dem Jahr 2020 steuert die Stadt darüber hinaus noch 6000 Euro zum Betrieb bei, es handelt sich um einen Dauerbeschluss.

Neue Vorgaben für Wahlwerbung
Das ist typisch deutsch: Die „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Altenkirchen (Westerwald) über die Erteilung von Erlaubnissen sowie die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung auf öffentlichen Straßen“ wurde geändert – mit Folgen, die nicht jede Fraktion im Gremium für gut hielt. Das Aufstellen von Altstoffsammelcontainern wird mit 600 Euro/Jahr in Rechnung gestellt. Daraus sollte auch ein größeres Maß an Sauberkeit um die Behälter herum erwachsen (einstimmig). Pro Partei, Gruppierung oder Einzelbewerber sind im Stadtgebiet nur noch maximal 30 Plakate bei einzelnen oder zeitgleich mehreren stattfindenden Wahlen zulässig (13 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung). Im Innenstadtbereich (Schloss- und Marktplatz, Wilhelmstraße und weitere, in die Fußgängerzone mündende Straßen) ist keine Wahlwerbung erlaubt (14 Ja- und 5 Neinstimmen). (vh)


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