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Nachricht vom 14.07.2022    

Glasfaserausbau in VG AK-FF: Nur mühsam geht es in Richtung Gigabit-Fähigkeit

Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen: Der Ausbaustand der gigabitfähigen Internetanschlüsse in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld gleicht einem Flickenteppich. Nur Stückchen für Stückchen kommt die Aufrüstung der Verbindungen auf wenigstens 1000 MBit/Sekunde voran.

Das Wunderkabel für schnelles Internet: Glasfaseranschlüsse sind in vielen Ortsgemeinden der VG immer noch Mangelware. (Foto: Pixabay)

Altenkirchen. Es ist alles eine Frage des Geschäfts, ob eine Ortsgemeinde gigabitfähige Anschlüsse ans Breitbandnetz erhält oder nicht. Die Wirtschaftlichkeit steht deutlich über den Interessen der Kommunen und deren Bürger. So gleicht die Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld eher einem Flickenteppich denn einer auf dem hohen Standard komplett versorgten Gebietskörperschaft. Scheibchenweise geht es voran, um die Glasfasertechnik, die bereits bis zu den grauen Verteilerkästen installiert wurde (FTTC = Fibre to the curb), nun bis zu Wohnhäusern, Firmengebäuden und mehr zu verlegen (FTTH = Fibre to the house). Einstimmig sprach sich der VG-Rat in seiner Sitzung am späten Donnerstagnachmittag (14. Juli) für einen Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen Deutsche Glasfaser aus, das die Ortsgemeinden Bürdenbach, Burglahr, Eichen, Flammersfeld, Güllesheim, Horhausen, Krunkel, Oberlahr, Peterslahr, Pleckhausen, Rott und Willroth mit 9711 Einwohnern eigenwirtschaftlich (ohne Kosten für die Kommunen) fit machen will, um ganz fix im weltweiten Netz unterwegs sein zu können. Grundsätzlich setzt dieser Anbieter erst die Hebel in Bewegung, wenn die Vorvermarktungsquote mindestens 33 Prozent beträgt. Die Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser ist nach eigenen Angaben in der Republik der führende Glasfaserversorger für den ländlichen und suburbanen Raum.

Noch ein zweiter Vertrag
Ebenfalls grünes Licht leuchtete aus dem Gremium auf für die Firma Glasfaser plus GmbH, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom, und somit für einen zweiten Kooperationsvertrag, der die Ortsgemeinden Flammersfeld, Horhausen, Michelbach, Schöneberg und Weyerbusch (6920 Einwohner, wobei die Situation der doppelt aufgeführten Flammersfeld und Horhausen noch zu klären ist) im Fokus hat. Die Stadt Altenkirchen ging bereits im Jahr 2021 mit diesen Unternehmen einen Vertrag ein, der den eigenwirtschaftlichen Ausbau im gesamten Stadtgebiet vorsieht. Die nicht eigenwirtschaftlich auszubauenden Bereiche bzw. Ortsgemeinden sollen mittels des „Graue-Flecken-Programms“ ertüchtigt werden, für dessen Realisierung die Wirtschaftsförderung des Kreises Altenkirchen die organisatorischen Fäden in Händen hält. Danach setzt sich die Finanzierung aus Mitteln des Bundes (50 Prozent), des Landes (40 Prozent) und der Kommune selbst (10 Prozent) zusammen. Grundsätzlich hält der Bund an seiner Vorgabe fest, die Breitbandinfrastruktur flächendeckend gigabitfähig bis Ende 2027 ausbauen zu lassen. Als gigabitfähig gelten im AK-Land bereits jetzt 13.000 Anschlüsse an Kabelnetze (HFC-Netze).

Fehler in der Vergangenheit
Für Bürgermeister Fred Jüngerich war und ist das Glas weder halb voll noch halb leer. „Betrachtet man die Einwohnerzahlen, die bei beiden Angeboten im Spiel sind, ist das gar nicht mal so schlecht. Nehme ich die Zahl der Ortsgemeinden in der Summe, fehlen noch viele. Das ist unbefriedigend“, meinte er, „was soll ich den Ortsbürgermeistern denn sagen, warum ihre Gemeinde nicht profitiert? Wir dürfen diese Graue-Flecken-Gemeinden nicht aus dem Blick verlieren“ Er sei guter Dinge und denke positiv, dass es weitere eigenwirtschaftliche Angebote geben werde. „Vielleicht braucht es nur noch ein wenig Zeit“, fügte Jüngerich an, für den das große Problem weiter zurück in der Vergangenheit liegt: „Das alles ist das unbefriedigende Ergebnis der vor vielen Jahren getroffenen Entscheidung, die öffentliche Aufgabe der Telekommunikation zu privatisieren und ausschließlich dem privaten Markt zuzuführen.“



Fördertopf für Fotovoltaik größer
Nichts einzuwenden hatten die Mitglieder der Zusammenkunft gegen die Erlaubnis für Jüngerich, der nunmehr Nachtragsaufträge bis zu einer Auftragssumme in Höhe von 100.000 Euro (laut Hauptsatzung normalerweise „nur“ bis 35.000 Euro) für den Bau des neuen Hallenbades auf der Glockenspitze vergeben kann. Der Weg durch die Ausschüsse wird somit gestrichen, in erster Linie, um den „Baustellenfluss nicht zu unterbrechen“. Ebenfalls widerspruchslos erfolgte das Okay für eine Eilentscheidung Jüngerichs (im Benehmen mit den Beigeordneten getroffen), mit der der Fördertopf für die Installation privater Fotovoltaikanlagen von 10.000 auf 30.000 Euro erhöht wurde, da die VG mit Anträgen für Zuschüsse „überrannt“ worden war. Maximal 20 Anlagen hätten mit je 500 Euro unterstützt werden können, bislang gingen aber schon 48 Begehren bei der Verwaltung ein.

Nur defensive Anlagen
Die Pleite der Bremer Privatbank Greensill im März 2021 auch vor Augen, bei der zahlreiche Kommunen Geld angelegt hatten (unter anderem der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Altenkirchen mit 3,6 Millionen Euro), war ein Aspekt des Hintergrunds für ein einstimmiges Ja zum Erlass einer Anlagerichtlinie der VG mit dem Grundsatz „Sicherheit vor Ertrag“ und alles in Euro. Sie erlaubt nur wenige Anlageinstrumente im defensiven Bereich wie beispielsweise Spar-, Sicht- und Termineinlagen bei Instituten, die einer Sicherungseinrichtung der Sparkassen oder Volks- und Raiffeisenbanken angehören. Definitiv außen vor bleiben Geschäfte mit Privatbanken. Die Mängel beim AWB-Geschäft waren, dass zum einen der Begriff „mündelsicher“ aus der Dienstanweisung für eine Geldanlage gestrichen worden und dass unbeachtet geblieben war, dass angelegtes kommunales Geld seit 2017 nicht mehr durch einen Einlagensicherungsfonds geschützt war.

Holzvermarktung ändert sich
Die kommunale Holzvermarktung muss wieder umgekrempelt werden, wofür die Einstimmigkeit im Gremium den Weg ebnete. Wurde seit 1. Januar 2019 mit der Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald/Sieg (HWS) GmbH in Kirchen zusammengearbeitet, wird es nunmehr vom 1. Januar 2023 an die Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus mbH (WRT) in Höhr-Grenzhausen sein. Der Grund für den Wechsel ist simpel: Die HWS stellt ihren Betrieb zum Jahresende mangels Masse (nicht genügend Holz mehr vorhanden) ein. Gesellschafter der HWS sind die beiden Kreiswaldbauvereine Altenkirchen und Westerwald sowie mehrere Haubergsgenossenschaften. Geschäftszweck der HWS ist die Vermarktung des Holzes der Mitglieder der beiden Kreiswaldbauvereine.

Luftfilteranlagen sind rare Ware
Ein wenig ins Stocken geraten ist die Ausstattung von 100 Räumen in den sechs Grundschulen der VG mit Luftfilteranlagen, weil, so Jüngerich, der Kauf der Geräte von einem „Mangel am Markt“ und Preissteigerungen begleitet wird. Er hoffe, dass bis vor Weihnachten alle Grundschulen versorgt seien. Die Serie der Einbauten beginnt in der Pestalozzi-Grundschule in Altenkirchen. Schließlich kam der Verbandsgemeinderat noch mit neuen Gesichtern daher: Dr. Kirsten Seelbach, Matthias Gibhardt und Heijo Höfer (alle SPD) hatten jeweils ihre Rats- und Ausschussmandate niedergelegt. Ingrid Baumann, Katja Schütz und Ralf Schwarzbach sind die Nachrücker. Damit verbundene Umbesetzungen in den Ausschüssen erfolgten einstimmig. (vh)


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