Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022 kann jetzt beantragt werden
„Heimatmuseen sind bedeutende Institutionen, die für Generationen bei der Vermittlung von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft eine bedeutende Rolle spielen. Die erinnernde geschichtliche Entwicklung der Region wird dabei in verschiedenen Lebensbereichen inhaltlich auf den Punkt gebracht und überzeugend dokumentiert“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Altenkirchen/Neuwied. Dabei hat der Parlamentarier den Blick besonders auf das vom Deutscher Verband für Archäologie gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veranlassten „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022“ gerichtet, dessen Ausschreibung bis zum 31. Dezember 2022 andauert. Dieses Förderprogramm wendet sich an regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks sowie Träger von Bodendenkmalstätten, die in ihrem Betrieb und ihrer Weiterentwicklung gestärkt werden und damit den Erhalt des immateriellen und materiellen Kulturerbes als wesentlicher Teil der kulturellen Identität ländlicher Regionen mit bis zu 20.000 Einwohnern unterstützen.
„Damit leistet das Programm einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Sicherung der kulturellen Teilhabe als Teil der regionalen Daseinsvorsorge“, so Rüddel. Die Mittel für das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2022“ stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Konkret förderfähig sind Heimatmuseen, Heimatstuben und vergleichbare dritte Orte, öffentlich zugängliche Sammlungen im Privatbesitz, wie etwa in Burgen und Schlössern, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Vergleichbares, archäologische Stätten und Bodendenkmale, öffentlich zugängliche Baudenkmale mit Fundpräsentation beziehungsweise Vermittlungskonzept sowie Museen mit Themen der Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei. Ausgeschlossen von der Förderung sind Sakralbauten und Klöster.
Gegenstand der Förderung sind investive und teilweise konsumtive Maßnahmen, sofern sie das inhaltliche Programm der Einrichtungen begleiten. Sie sollten mindestens einen der folgenden Förderzwecke verfolgen: Barrierefreiheit, Brandschutz, Ausstellungsmodernisierung, Erhalt von und Zugang zu Baudenkmalen mit Fundpräsentation, Erhalt und Zugang von Bodendenkmalen, Erhalt von Ausstellungsräumen, Nutzflächenerweiterung, Verwaltung und Organisation, Durchführung von Veranstaltungen sowie Vermittlung.
Nicht gefördert werden Forschungsprojekte, dauerhafte Personalkosten, Investitionen, die keinen nachhaltigen Mehrwert für die Einrichtung haben, Maßnahmen, die eine wesentliche Veränderung der baulichen Substanz darstellen, Maßnahmen ohne kulturhistorischen Bezug, der Kauf eines Grundstücks oder eines Gebäudes sowie Teilprojekte ohne unmittelbaren Mehrwert.
Je Projekt ist ein eigener Antrag zu stellen. Dabei darf pro Einrichtung nur einmalig ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Mehrfache Antragstellungen durch dieselbe juristische Person sind nicht möglich. Bei Präsentationen an archäologischen Stätten können Projekte beantragt werden, die mehrere archäologische Stätten umfassen, sofern sie von einem Träger als Gesamtprojekt durchgeführt werden.
Die Fördermittel werden einmalig als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 25.000 Euro und ist auf 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben der Maßnahme begrenzt. Grundsätzlich wird die Zuwendung dann gewährt, wenn der Antragsteller eine finanzielle Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent der insgesamt förderfähigen Ausgaben der Maßnahme aufbringt. Die Eigenbeteiligung kann durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht werden. Sachmittel und unbare Eigenleistungen können hingegen nicht angerechnet werden.
Weitere Informationen unter: www.dva-soforthilfeprogramm.de.
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