Pressemitteilung vom 22.07.2022
Klageverfahren der SEG gegen den Kreis: CDU-Herdorf lehnt weiteren Klageweg ab
In einer gemeinsamen Sitzung berieten der Partei- und Fraktionsvorstand der CDU-Herdorf über das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz in Sachen Klage der SEG Herdorf gegen den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Altenkirchen. Enttäuscht seien die Mitglieder beider Gremien vom Verhalten des Stadtbürgermeisters Erner.
Herdorf. Trotz mehrfacher Nachfragen seien den Gremien der Stadt Herdorf die Klage, die Klageerwiderung sowie das Urteil nicht zur Verfügung gestellt worden. Auch der Prüfbericht sei den Mitgliedern des Rates bis heute nicht zugegangen. "So funktioniert Transparenz gegenüber den Gremien der Stadt nicht", so Fraktionsvorsitzender Dirk Eickhoff, der sich spätestens nach dem klaren Urteil des Verwaltungsgerichtes mehr Informationen in Richtung Rat seitens des Stadtbürgermeisters erhofft hatte. Trotz eines so wichtigen Themas sei jedoch keine Stadtratssitzung mehr vor den Sommerferien angesetzt.
In einem war man sich bei den Beratungen aber einig: Die SEG hat ihren Zweck im Entwicklungsverfahren Alte Hütte erfüllt. "Damit wurden neue Wege in der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und privater Hand beschritten", so Parteivorsitzender Tobias Gerhardus. Mit der SEG konnten rechtliche sowie steuerliche Vorteile und vor allem die zeitliche Schiene optimal genutzt werden, was sich finanziell deutlich bemerkbar gemacht habe. Das wäre so als Kommune nicht zu verwirklichen gewesen, sind sich die Gremien einig. "Ob und vor allem wann die immer wieder ins Spiel gebrachte Landesförderung für die Turnhalle wirklich gekommen wäre, halten wir für fraglich", so Eickhoff und Gerhardus übereinstimmend. Den Weg, den man als städtische Gremien vor über 15 Jahren eingeschlagen und über mehrere Wahlperioden durchgehalten habe, sei der richtige gewesen. Und das Ergebnis könne sich sehen lassen.
Da das Konstrukt der SEG „Neuland“ für alle ist, war man übereinstimmend der Meinung, rechtlich klären zu lassen, wo die einzelnen Grenzen gesetzt sind. Das Urteil des Gerichtes ist nun da und es ist mehr als eindeutig: "Wir sehen hier keine weitere Chance auf eine Berufung oder gar ein günstigeres Urteil. Daher wird die CDU sowohl in der SEG als auch in den Gremien der Stadt einer weiteren Klage nicht zustimmen", so Eickhoff abschließend. (PM)
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