Pressemitteilung vom 25.07.2022
IG BAU warnt vor Sonnengefahr für "Draußen-Jobber" im Kreis Altenkirchen
Vom Gerüstbauer bis zur Landschaftsgärtnerin: Menschen, die im Westerwaldkreis unter freiem Himmel arbeiten, haben ein besonders hohes Risiko, durch Sonne und Hitze im Job krank zu werden. Die Gewerkschaft IG BAU hat diese Beschäftigten in Blick - und belässt es nicht bei Ratschlägen.
Region. "Keiner sollte die hohe UV-Einstrahlung auf die leichte Schulter nehmen. Sie kann zu dauerhaften Schäden auf der Haut bis hin zu Krebs führen", sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Walter Schneider. In der Bau- und Agrarwirtschaft müssten "Draußen-Jobber" besonders aufpassen. Beide Branchen beschäftigen nach Angaben der Arbeitsagentur allein im Westerwaldkreis derzeit rund 1.700 Menschen.
Die Gewerkschaft rät zu einer Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50. Auch regelmäßiges Wassertrinken sei ein Muss: "Sonnenmilch und Wasserflasche gehören genauso zum Job wie Mörtel und Maurerkelle", so Schneider. Denn die Zahl der Hitzetage habe durch den Klimawandel in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Besondere Vorsicht sei zur Mittagszeit geboten: Zwischen 12 und 14 Uhr sollte der Großteil der Arbeiten in den Schatten verlegt werden. Wichtig sei außerdem, möglichst viele Körperteile mit Kleidung zu bedecken. "Ein am Helm fixierter Nackenschutz ist eine Kleinigkeit, die aber viel bringt", so Schneider.
Der Vorsitzende der IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach verweist auf den weißen Hautkrebs, der seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit ist. "Ständige UV-Einstrahlung schädigt die Haut, schon lange bevor sich ein Sonnenbrand bemerkbar macht. Wer einen hellen Hauttyp hat, trägt ein besonders hohes Krebsrisiko. Klar ist: Das Arbeiten mit freiem Oberkörper ist nicht sexy, sondern brandgefährlich", betont Schneider. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) verzeichnete im vergangenen Jahr bundesweit rund 2.600 Verdachtsanzeigen für weißen Hautkrebs.
Unternehmen müssten den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der heißen Jahreszeit ernst nehmen, fordert Schneider: "Selbst wenn das Haus schnell fertig werden soll - bei Temperaturen um die 30 Grad kann die Mittagspause auch einmal länger dauern. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihr Personal vor Gesundheitsgefahren im Job zu schützen."
Allerdings gebe es auch Tage, an denen das Wetter gar keine "Outdoor-Arbeit" zulasse. "Nicht nur die Zahl extremer Hitzetage, sondern auch Stürme und Starkregen nehmen zu. Deshalb braucht der Bau Lösungen, damit die Beschäftigten bei einem Arbeitsausfall nicht ohne Lohn dastehen", so Schneider.
Ein Beispiel aus dem Dachdeckerhandwerk zeige, wie es gehe: Zwischen April und November erhalten Beschäftigte eine Ausfallzahlung, wenn sie wegen extremer Wetterereignisse nicht arbeiten können. Das "Schlechtwettergeld für Frühling, Sommer und Herbst" liegt bei 75 Prozent des Bruttolohns und wird für maximal 53 Stunden pro Jahr gezahlt. (PM)
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