Polizisten angegriffen: Strafprozess beim Amtsgericht Altenkirchen wurde ausgesetzt
Von Wolfgang Rabsch
Es ist nicht unerheblich, was die Staatsanwaltschaft Koblenz den Angeklagten vorwirft. Die Angeklagten, weiblich und männlich, sollen im Dezember 2021 bei einem Polizeieinsatz in einem kleinen Ort in der Nähe von Altenkirchen, massiv gegen die eingesetzten Polizeibeamten vorgegangen sein.
Altenkirchen. Der Tatvorwurf bezüglich der Angeklagten lautet: Gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung
Heftige Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft
Konkretisiert soll die Angeklagte im Dezember 2021 während eines Polizeieinsatzes mit einer
Blutalkoholkonzentration von 2,01 Promille die Beamten bespuckt und getreten haben. Zwei
Beamte habe sie in die Hand bzw. in den Unterschenkel gebissen. Mehrfach habe sie die
Beamten vor Ort, und auf dem Weg zur Wache beleidigt.
Hinsichtlich des Angeklagten ist kein konkreter Tatvorwurf bekannt, da es nicht zur Verlesung der Anklage kam. Die Sache ist deswegen relevant, weil seit einiger Zeit zu beobachten ist, dass Polizei, Feuerwehr oder Sanitäter bei ihren Hilfseinsätzen häufig in ähnlicher Art und Weise, wie beschrieben, attackiert werden.
Warum wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt?
Als Richter Reichel die Sache pünktlich im Sitzungssaal des Amtsgerichts aufrief, waren der Vertreter der Staatsanwaltschaft, die Angeklagte und ihr Verteidiger, der Verteidiger des Angeklagten, und drei an dem Einsatz beteiligte Polizeibeamte erschienen. Nunmehr tat sich die Frage auf: „Wo ist der Angeklagte?“, der trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Termin erschienen war. Sein Anwalt telefonierte anschließend durch die Gegend, und konnte nach einigen Minuten vermelden, dass der Angeklagte sich in einem Krankenhaus in Bonn befinden würde. Um welches Krankenhaus es sich handelt, konnte der Anwalt nicht sagen.
Der Verteidiger erklärte zudem, dass bei einer ärztlichen Untersuchung bei dem Angeklagten eine paranoide Psychose aufgrund einer Suchterkrankung festgestellt worden wäre. Der Verteidiger regt an, vor der Festsetzung eines neuen Termins, den Angeklagten psychiatrisch begutachten zu lassen, entsprechende Unterlagen würden dem Gericht nachreicht.
Der Verteidiger der Angeklagten schloss sich der Meinung des Kollegen an, auch er ging davon aus, dass eine Aussetzung der Hauptverhandlung unumgänglich wäre, da auch seine Mandantin an einer suchtbedingten Nervenkrankheit leiden würde. Eine psychiatrische Begutachtung der Angeklagten sei ebenfalls notwendig.
Begutachtung der Angeklagten wird ins Auge gefasst
Daraufhin wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft die Hauptverhandlung ausgesetzt, neuer Termin soll von Amts wegen bestimmt werden. Wenn die Verteidigung entsprechende ärztliche Atteste und Bescheinigungen zu den Akten gereicht hat, dann soll über die Begutachtung der Angeklagten entschieden werden.
Da der Angeklagte ordnungsgemäß geladen wurde und deshalb Kenntnis von dem Termin gehabt hat, ist es unverständlich, dass er dem Gericht nicht mitgeteilt hat, dass er sich zurzeit in einem Krankenhaus befindet, was auch von mangelndem Respekt dem Gericht gegenüber zeugt. Durch das unentschuldigte Fernbleiben sind erhebliche Kosten für Zeugen und Verteidiger entstanden, die eigentlich der Angeklagte zu tragen hätte. Der Termin hätte rechtzeitig aufgehoben werden können, wenn der Angeklagte mitgeteilt hätte, dass er sich zurzeit stationär in einem Krankenhaus befindet.
So war der Hauptverhandlungstermin nach relativ kurzer Zeit beendet, und es kann mal wieder konstatiert werden, dass außer Spesen nichts gewesen ist.
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