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Nachricht vom 28.09.2022    

Prozess wegen Cannabis Plantage in der VG Hamm nähert sich dem Ende

Von Wolfgang Rabsch

Zum Fortsetzungstermin (27. September 22) vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts Koblenz waren einige Zeugen geladen, die sich im Umfeld der drei Angeklagten befanden.

Foto: Landgericht Koblenz Fotograf: Wolfgang Rabsch

Pracht/Koblenz. Für diejenigen Leser, welche die Artikel von den bisherigen Verhandlungen nicht gelesen haben, nochmals eine kurze Zusammenfassung der Tatvorwürfe: Der 20-jährige Sohn als Hauptangeklagter, die 45-jährige Mutter, sowie deren 41-jähriger Ehemann, mit dem sie in zweiter Ehe verheiratet ist, sollen laut Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz bandenmäßig und gemeinschaftlich, durch die Errichtung einer Cannabisplantage gewerbsmäßig Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieben haben, obwohl dazu keine amtliche Genehmigung vorgelegen hat. Zudem wurde der 19-jährige Sohn wegen Verstößen gegen das Waffengesetz angeklagt. Der AK-Kurier berichtete.

Als erste Zeugin wurde ein 15-jähriges Mädchen vernommen, deren Stiefvater den Stein bezüglich der Hanfplantage ins Rollen brachte. Der Mann schöpfte Verdacht, als ein Brief, den seine Stieftochter mit der Post versandt hatte, in dem sich Marihuana befand, wegen falscher Frankierung wieder zurückkam, und ihm in die Hände fiel. Durch den Briefumschlag konnte er den Geruch von Marihuana wahrnehmen, und informierte die Polizei. Die Zeugin wurde eingehend belehrt, auch über ein mögliches Aussageverweigerungsrechtes, falls sie sich selbst belasten müsste.

Die Zeugin behauptete, sie hätte die Plantage nie gesehen habe. Erst eine Woche vor der Inhaftierung des jungen Angeklagten habe sie von dessen Freundin erfahren, dass er angeblich eine Hanfplantage betreiben würde. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Andreas Groß, von wem sie das Marihuana erhalten habe, welches sie in dem Brief versandt hat, verweigerte sie die Aussage. Die Zeugin: „Als der Brief mit dem Cannabis von der Post wieder zurückkam, machte mir mein Stiefvater große Vorwürfe und warf mich aus dem Haus.“ Ansonsten berief sich die Zeugin gelegentlich auf Erinnerungslücken, und fiel dem Vorsitzenden ins Wort, bevor dieser eine Frage formulieren konnte.

Kann man eine Hanfpflanze mit einem Zitrusbäumchen verwechseln?
Die nächste Zeugin, im Alter von 17 Jahren, wurde ebenfalls auf ihr Aussageverweigerungsrecht hingewiesen, doch sie wollte aussagen. Mit dem jungen Angeklagten war sie mehrere Monate befreundet. Als der Angeklagte unter der Woche seinen Dienst bei der Bundeswehr in Hannover verrichtete, war sie auch mal in dem Haus, wo die Hanfplantage gewesen sein soll. Die Zeugin: „Ich habe in dem Haus in eine Box geschaut, da waren auch Pflanzen drin. Meines Erachtens waren das aber Zitrusbäumchen“. Diese Aussage sorgte für ungläubiges Staunen, da die Zeugin selbst angab, dass sie kiffen würde. „Wenn wir gekifft haben, dann habe ich nie danach gefragt, woher der Stoff kam“, gab sie zu bedenken.
Auch die Mutter der letzten Zeugin bekundete, dass sie von dem Drogenanbau nichts gewusst hätte. Der Angeklagte, der mal mit ihrer Tochter befreundet gewesen sei, war von einer Familie regelrecht verfolgt worden, nachdem er durch ihre Straße mit seinem Auto „gebrettert“ war. Als das Gerücht aufkam, in dem Haus würde Hanf angebaut werden, hat die Mutter des Angeklagten ihr gesagt – das stimme nicht, ihr Sohn würde lediglich Zitrusbäume aufziehen.



Polizeilich vorgeführt erschien der nächste Zeuge, der beim letzten Termin unentschuldigt fehlte, und bei einem Telefonat mit dem Vorsitzenden frech und dreist erklärte, er würde mit ihm nicht reden und dann wortlos auflegte. Auch dieser Zeuge litt an bedenklichen Erinnerungslücken, da er selbst von der Hanfplantagen nichts wusste, es aber in dem Dorf Gerüchte darüber gab. Die Gerüchte hätten ihn aber nicht weiter interessiert, da er sich aus allem heraushalten wollte.

Während einer Unterbrechung der Verhandlung meinte ein anwesender Zuhörer zu dem Aussageverhalten der Zeugen scherzhaft: „Die könnten alle in die Politik gehen, da sie sich keiner Schuld bewusst sind, und sich an vieles nicht erinnern können“.

Asbest statt Cannabis?
Ein Polizeibeamter, der an der Durchsuchung des Anwesens beteiligt war, lieferte erstaunliche Erkenntnisse. „Wir mussten sehr lange warten, trotz mehrmaligen Klopfens und Klingelns an der Tür, bis uns geöffnet wurde. Der Angeklagte öffnete uns schließlich, seine Frau kam hinzu und wir fragten, wo der Sohn sei. Ihr Sohn wäre nicht zu Hause, sondern bei seiner Bundeswehreinheit. Das war eine glatte Lüge, denn wir trafen den Sohn im Laufe der Durchsuchung im Dachgeschoss auf einer Couch sitzend vor. Er befand sich in einem Raum, neben dem Zimmer, in dem sich die Hanfplantage befinden sollte. Die Tür zu diesem Raum war mit einem Vorhängeschloss gesichert. Auf unsere Frage, warum der Raum abgeschlossen sei, antwortete der Sohn, dass darin Asbest von der Sanierung gelagert sei. Wir öffneten die Tür mit Gewalt, dort fanden wir die Anlage vor, mit mehreren Boxen, jedoch ohne Pflanzen. Bei der Durchsuchung wurden auch verschiedene Waffen gefunden. In der Scheune neben dem Hauptgebäude stand ein Pkw, in dessen Kofferraum sich zwei blaue Müllsäcke befanden, die mit Cannabispflanzen gefüllt waren. Auf unseren Vorhalt hin, beteuerten die drei Angeklagten, dass sie nichts von dem Cannabis wüssten, und sich nicht vorstellen konnten, wie die Pflanzen ins Auto gelangen konnten. Die Cannabispflanzen wirkten wie frisch abgeerntet und waren nicht platt gedrückt. Das Wiegen der beiden Müllsäcke ergab, dass ich insgesamt acht Kilogramm Cannabispflanzen in den Säcken befanden“.

Es folgten zwei prozessuale Hinweise des Vorsitzenden, die für den weiteren Verlauf der Hauptverhandlung von Bedeutung sein könnten. Der Vorsitzende zitierte aus wissenschaftlichen Untersuchungen, wonach die in den Müllsäcken vorgefundenen Pflanzen, den THC-Gehalt um das bis zu Zehnfachen der Bagatellgrenze überschritten haben können.

Für das angeklagte Ehepaar ist der rechtliche Hinweis des Vorsitzenden von großer Bedeutung, da sie nunmehr wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt werden können.

Die Hauptverhandlung wurde erneut unterbrochen und soll am 18. Oktober 2022 fortgesetzt werden. In diesem Fortsetzungstermin sollen aller Voraussicht nach die Plädoyers gehalten, und das Urteil verkündet werden. Der AK-Kurier wird weiter berichten.



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