Drogendealer aus VG Wissen soll mit 1,2 Kilogramm Amphetamin gehandelt haben
Von Wolfgang Rabsch
Ein 46-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde (VG) Wissen ist in der dortigen Drogenszene bekannt. Polizei, Junkies und Dealer wissen bestens über ihn Bescheid. Der Mann stand mehrfach wegen Drogendelikten und anderer Straftaten unter vierfacher Bewährung. Er hat es zudem geschafft, etliche Jahre im Knast zu verbringen. Die 12. Strafkammer beim Landgericht Koblenz hatte über eine neue Anklage zu entscheiden.
Wissen. Was wirft die Staatsanwaltschaft Koblenz dem Angeklagten vor?
Im August 2020 soll der Angeklagte 22,85 Gramm Amphetamin und 10,88 Gramm Marihuana besessen haben, um diese Betäubungsmittel unerlaubt gewinnbringend weiterzuverkaufen. Mitte November 2020 soll der Angeklagte zusammen mit einer weiteren unbekannten Person 1,2 Kilogramm Amphetamin sowie Amphetamin-Öl und 38 Gramm Marihuana erworben und an einem unbekannten Ort deponiert haben. Einen Tag später soll er davon 80,3 Gramm Amphetamin und 21 Gramm Marihuana zum Weiterverkauf entnommen haben, wobei er dabei ein Einhandmesser mitführte.
Zu seinen persönlichen Verhältnissen vernommen, erklärte der Angeklagte, dass er Maler- und Lackierergeselle sei. Danach musste er mehrmals wegen Drogen ins Gefängnis, nach Verbüßung der Haftstrafen wurde er wieder rückfällig und dadurch auch arbeitslos. Er hat drei Drogentherapien durchgeführt, auch in einem psychiatrischen Krankenhaus. Letztendlich half alles nichts, weil er immer wieder rückfällig wurde. Auf die berechtigte Frage der Vorsitzenden der 12. Strafkammer beim Landgericht Koblenz, warum er immer wieder ins Milieu nach Wissen zurückgehen würde, antwortete er, dass er wegen seiner Familie von dort nicht wegwollte. 2021 erlitt er einen Herzinfarkt, zurzeit arbeite er selbstständig und habe einen zusätzlichen Hausmeisterjob. Sein monatliches Salär betrage zurzeit 1.800 bis 2.000 Euro. Er ist ledig und hat ein nicht eheliches Kind.
Mit LSD im Gefängnis in Berührung gekommen
Den ersten Kontakt zu Drogen, so der Angeklagte, hätte er bei seinem ersten Gefängnisaufenthalt gehabt, als er hinter „Schwedischen Gardinen“ LSD kaufen konnte. Nach der Entlassung aus dem Knast hätte er dann beim Feiern in Discos und privat täglich Amphetamin konsumiert. Anscheinend reichte das nicht, denn an den Wochenenden kam auch noch der Konsum von Ecstasy hinzu.
Danach hätte er drei Drogentherapien durchgestanden und wäre auch danach längere Zeit clean geblieben. Durch Probleme im privaten Umfeld wäre er dann irgendwann wieder rückfällig geworden. Zuletzt hätte sich der tägliche Konsum von Amphetamin auf drei bis vier Gramm gesteigert. Schließlich habe er Anfang 2021 einen Herzinfarkt erlitten. Danach hätte er nur noch sporadisch Marihuana zu sich genommen, aber nur, "um herunterzukommen". „Zurzeit bin ich clean“, war seine kühne Behauptung.
Das Verlesen der Strafliste nahm längere Zeit in Anspruch
Im Bundeszentralregister-Auszug (BZR) waren zehn Straftaten mit vielen Freiheitsstrafen eingetragen: Raub und räuberische Erpressung, Diebstahl, Computerbetrug, Erschleichen von Leistungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung und natürlich die schweren Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Widerruf allein der vier bestehenden Bewährungsstrafen könnte den Angeklagten sechs Jahre hinter Gitter bringen, war zu hören.
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Zum ersten Tatvorwurf erklärte der Verteidiger des Angeklagten, dass die bei ihm vorgefundenen Drogen (Amphetamin und Marihuana) lediglich zum Eigenkonsum bestimmt waren. Um den großen Coup in Köln mit dem Erwerb von 1,2 Kilogramm Amphetamin durchzuführen, habe man zusammen mit anderen „Freunden“ eine Einkaufsgemeinschaft gegründet, um die dafür erforderliche Kaufsumme zu erlangen.
Anschließend wurden mehrere Polizeibeamte aus Wissen, Betzdorf und Altenkirchen vernommen, die ihre Erlebnisse im Zusammenhang mit dem Angeklagten schilderten.
Klare Kante sprach anschließend die Bewährungshelferin des Angeklagten, die frank und frei, aber verständlich erklärte, dass man bei den vielen Bewährungsstrafen, ausgesprochen von Gerichten aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, kaum noch durchblicken könne. Sie bemängelte vor allen Dingen, dass der Angeklagte sich immer wieder neue Ausreden einfallen ließ, um die von den Gerichten verordneten Drogenscreenings zu verhindern - mit fadenscheinigen Ausreden: Mal war er krank, mal hatte er kein Geld, mal wäre auf Montage, so lauteten seine „Entschuldigungen“. Die Bewährungshelferin sprach auch klar aus, dass der Angeklagte die Drogenscreenings „schwänzte“, weil er wusste, dass er positiv getestet werden würde. Schließlich wurde er bei einem seiner letzten Drogenscreenings im Juni 2022 positiv auf Amphetamin und Kokain getestet. Einen letzten avisierten Test im August hatte er wieder abgesagt, da er durch Einnahme eines bestimmten Medikaments positiv sein könnte. Ambulante Nachsorge bei der Caritas, nach der letzten Therapie, hat der Angeklagte auch nicht durchgeführt, diesmal waren Corona und die Arbeit Hinderungsgründe. Er sei aber bemüht, mit der Bewährungshilfe positiv zusammenzuarbeiten.
Die Chatverläufe, die der Angeklagte mit verschiedenen Bekannten führte, belegten eindeutig, trotz teilweise verschlüsselter Synonyme, dass Drogengeschäfte verabredet worden waren.
Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen, im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger soll geprüft werden, ob der Angeklagte wegen seiner Drogensucht begutachtet werden soll. Als Termin zur Fortsetzung der Verhandlung wurde der 10. November 2022 bestimmt. Der AK-Kurier wird weiter berichten. (Wolfgang Rabsch)
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