Pressemitteilung vom 07.11.2022
Vogelgrippe im Kreis Altenkirchen nachgewiesen: Aktuell keine Schutzzonen geplant
In der Verbandsgemeinde Wissen wurden bei einem privaten Geflügelhalter Fälle der Geflügelpest nachgewiesen. Da die Herkunft der erkrankten Tiere lückenlos nachgewiesen werden kann, ist aktuell keine Schutzzone geplant. Die Biosicherheitsmaßnahmen sollen jedoch kreisübergreifend verstärkt werden.
Kreis Altenkirchen. Nachdem in den letzten Tagen in einer privaten Hühnerhaltung im Gebiet der Verbandsgemeinde Wissen die Vogelgrippe beziehungsweise Geflügelpest durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – zweifelsfrei nachgewiesen wurde, werden nach aktuellem Planungsstand keine Schutz- und Überwachungszonen mit weitreichenden Einschränkungen für die Halter eingerichtet, allerdings sollen die Biosicherheitsmaßnahmen kreisübergreifend verstärkt werden.
In der privaten Geflügelhaltung in der Verbandsgemeinde Wissen mussten auf Anordnung des Kreisveterinäramtes 18 Tiere getötet werden, die gleiche Anzahl an Tieren war dort verendet. Die Behörden konnten lückenlos nachvollziehen, dass die infizierten Tiere von einem Geflügelhandel im Oberbergischen Kreis stammen. Dort wurde eine Schutz- und Überwachungszone mit entsprechenden Verpflichtungen für die Geflügelhalter eingerichtet. Für den Kreis Altenkirchen wird aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmemöglichkeit – so ist es beim zuständigen Mainzer Umweltministerium beantragt – hierauf verzichtet, da der Weg des Virus zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte und der betroffene Bestand getötet wurde. Proben in anderen Haltungen im Kreis, sogenannten Kontaktbetrieben, brachten negative Ergebnisse, sodass man aktuell nicht von einer weiteren Verbreitung im Kreisgebiet ausgehen muss. Auch beim Umweltministerium sieht man aktuell kein Infektionsrisiko mehr.
Gleichwohl ist angesichts der Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus im benachbarten Nordrhein-Westfalen eine Allgemeinverfügung durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz geplant, die eine Verschärfung der Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhalter vorsieht. Dabei handelt es sich um Vorsichtsmaßnahmen, die einerseits den Eintrag gefährlicher Tierseuchenerreger aus der Umwelt erschweren und andererseits eine Weiterverbreitung aus bereits infizierten Betrieben unterbinden sollen. Die Allgemeinverfügung wird derzeit beim LUA erarbeitet.
Grundsätzlich gilt es, den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung im Landesuntersuchungsamt (LUA) Koblenz vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, ist die vorgeschriebene Anmeldung schnellstens nachzuholen.
Die für Geflügel sehr ansteckende Aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, ist gemäß Ausführungen des LUA eine Tierseuche, die bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort weggebracht werden, um eine Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden, und dem Veterinäramt gemeldet werden. (PM)
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