Pressemitteilung vom 10.11.2022
Wegen Vogelgrippe in NRW: Verschärfte Regeln für Geflügelhalter im Kreis Altenkirchen
Anders als zunächst geplant, zieht die in den letzten Tagen im benachbarten Nordrhein-Westfalen (NRW) und in der Verbandsgemeinde Wissen festgestellte Vogelgrippe (Geflügelpest) nun doch weiter reichende Konsequenzen für die heimischen Geflügelhaltungen nach sich. Eine Allgemeinverfügung regelt die Aufstallungspflicht und weitere Maßnahmen.
Altenkirchen. Zur Erinnerung: Auf NRW-Seite gab es zuletzt Ausbrüche im Oberbergischen Kreis, im Rhein-Sieg-Kreis und im Kreis Siegen-Wittgenstein. In der Verbandsgemeine Wissen wurde die Vogelgrippe in einem privaten Bestand nachgewiesen, die auf Tiere aus einem Bestand in Reichshof zurückzuführen war. Nach Durchführung einer Risikoanalyse und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen besteht laut dem amtstierärztlichen Dienst der Kreisverwaltung aus der betroffenen Geflügelhaltung im Wisserland kein Risiko einer Weiterschleppung, weshalb man zunächst aufgrund gesetzlicher Ausnahmeregelungen keine Verschärfungen für die hiesigen Geflügelhaltungen plante.
Die Fälle in NRW nahe der Landesgrenze allerdings führten dort zur Einrichtung so genannter Schutz- und Überwachungszonen mit Umkreisen von drei beziehungsweise zehn Kilometern. Da die Radien auch Teile des Kreises Altenkirchen abdecken, muss nun auch hier gehandelt werden.
Schutz- und Überwachungszonen
Betroffen von der Schutzzone (früher Sperrbezirk) sind teilweise Gebiete der Stadt Wissen und der Ortsgemeinde Birken-Honigsessen, jeweils außerhalb der Ortslage Richtung Kreisgrenze zu NRW, sowie die Ortsgemeinden Forst und Fürthen. Unter anderem gilt in der Schutzzone eine Aufstallungspflicht. Tierhaltende Betriebe haben damit alle gehaltenen Vögel von freilebenden Vögeln abzusondern. Gehaltene Vögel sind in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
In der Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) mit Zehn-Kilometer-Radius sind die kompletten Verbandsgemeinden Hamm, Kirchen und Wissen sowie die Stadt Herdorf betroffen, außerdem in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld die Ortsgemeinden Werkhausen, Oberirsen, Ölsen, Wölmersen, Busenhausen, Kettenhausen, Obererbach, Heupelzen, Bachenberg, Hilgenroth, Volkerzen, Racksen, Isert, Eichelhardt, Idelberg und Helmeroth.
In beiden Zonen haben die tierhaltenden Betriebe eine zusätzliche Überwachung der Haltung durchzuführen. Alle gehaltenen Vögel sind einmal am Tag auf Krankheitsanzeichen zu kontrollieren. Zudem greifen verschärfte Hygienemaßnahmen und Aufzeichnungspflichten. Die Durchführung von Transporten, Verbringungen, Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten.
Anzeigepflicht
Die tierhaltenden Betriebe werden nochmals besonders auf die bestehende Anzeigepflicht nach der Viehverkehrsverordnung hingewiesen. Insbesondere sind dem Veterinäramt in den Zonen unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Geflügelarten, unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts, anzuzeigen. Auffällige Krankheits- und Todesfälle in der Geflügelhaltung sind unverzüglich dem Veterinäramt mitzuteilen.
Die Allgemeinverfügung mit allen Maßnahmen, die am Tag nach ihrer offiziellen Bekanntmachung über die gemäß Hauptsatzung definierten Bekanntmachungsorgane und damit voraussichtlich am 13. November in Kraft tritt, ist auf der Webseite des Kreises einsehbar.
(Pressemitteilung der Kreisverwaltung Altenkirchen)
Weitere Informationen:
● Landesuntersuchungsamt Koblenz
● Friedrich-Loeffler-Institut
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