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Nachricht vom 19.07.2011    

Ermittlungsverfahren gegen Jugendamtleiter eingestellt

Das Ermittlungsverfahren gegen den Leiter des Jugendamtes Altenkirchen, Hermann-Josef Greb, im Falle des Fluterscher Kindesmissbrauchsskandals um Detlef S. ist eingestellt worden. Dies hat am Montag, 18. Juli, der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Host Hundt mitgeteilt.

Altenkirchen/Koblenz. Die Begründung zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens:
"Aufgrund der umfangreichen Medienberichterstattung in dem Strafverfahren gegen Detlef S. aus Fluterschen zeigten mehrere Personen den Leiter des Jugendamtes in Altenkirchen wegen unterlassener Hilfeleistung und "Begünstigung von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen" an. Die inhaltlichen Ausführen in den jeweiligen Strafanzeigen erschöpften sich in der Wiedergabe von Medienberichten, ohne eigene Wahrnehmungen darzustellen. Insbesondere wurden auch keine neuen Erkenntnisse oder Beweismittel vorgetragen, die nicht schon im Rahmen der Ermittlungen gegen Detlef S. bekannt gewesen wären.

Bereits im Rahmen der Ermittlungen gegen Detlef S. wurde ein etwaiges strafrechtlich relevantes Fehlverhalten der Mitarbeiter des Jugendamtes oder auch anderer Personen umfassend geprüft und im Ergebnis nicht festgestellt.

Die Mitarbeiter des Jugendamtes haben in den beiden Fällen, in denen sie konkrete Hinweise auf strafbare Handlungen des gesondert verfolgten Detlef S. erlangten, entsprechend des damaligen Kenntnis- und Informationsstandes angemessen reagiert und die gebotenen Maßnahmen, wie Hausbesuche, Gespräche mit den Lehrern, die Beiziehung von Psychologen, ärztliche Untersuchungen und die Weitergabe der Informationen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zwecks Einleitung von Ermittlungsverfahren sowie Angebote zur Hilfe und zur anderweitigen Unterbringung der Kinder bzw. Stiefkinder vorgenommen.



Diese Hilfsangebote wurden durch die Kinder bzw. Stiefkinder indes weitgehend abgelehnt. Zudem haben die Kinder bzw. Stiefkinder stets entschieden bestritten, dass es zu körperlichen und/oder sexuellen Übergriffen seitens des Detlef S. gekommen sei.

In ihren Zeugenaussagen im Verfahren gegen Detlef S., sowohl im Ermittlungsverfahren, als auch in der Hauptverhandlung, haben die Kinder bzw. Stiefkinder ebenfalls angegeben, dass sie den Mitarbeitern des Jugendamtes gegenüber zu keiner Zeit bestätigt haben, dass es körperliche und sexuelle Übergriffe seitens des Detlef S. zu ihrem Nachteil gegeben habe.

Der gesondert verfolgte Detlef S. hatte ein über Jahrzehnte funktionierendes System der vollständigen Abschottung etabliert und stets peinlich genau darauf geachtet, nach außen hin ein einwandfreies Bild abzugeben. Das Kontrollsystem ging sogar soweit, dass sich die einzelnen Familienmitglieder untereinander nicht trauten, sich (heimlich) miteinander auszutauschen, geschweige denn Information nach außen zu tragen.

Die tatsächlich gegebene Gefährdungslage war nach dem Ergebnis der Ermittlungen für die Mitarbeiter des Jugendamtes damals nicht erkennbar, so dass diese - im Nachhinein betrachtet - auch nicht "richtig" reagieren konnten.

Ein strafrechtlicher Vorwurf ist den Mitarbeitern des Jugendamtes und dem Leiter des Jugendamtes Altenkirchen somit nicht zu machen."


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