Pressemitteilung vom 27.11.2022
Grundsteuer: Frist bis 31. Januar 2023 verlängert
Rund 100 Tage nach dem Start der Abgabe der Feststellung zur Erklärung der Grundsteuerwerte (Feststellungserklärung) sind in Rheinland-Pfalz etwa 40 % der insgesamt knapp 2,5 Millionen zu erwartenden Erklärungen in den Finanzämtern eingegangen. Um Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit zur Klärung offener Fragen und zur Erstellung der Erklärung zu geben, wurde nun die Abgabefrist einmalig um drei Monate verlängert. Sie endet am 31. Januar 2023.
Region. Das Landesamt für Steuern empfiehlt jedoch, mit der Erklärung nicht bis zum Ende der verlängerten Abgabefrist zu warten. Um bei aufkommenden Fragen insbesondere den persönlichen Service der Steuerverwaltung nutzen zu können, ist es ratsam, sich frühzeitig an das Finanzamt zu wenden. Denn nach den bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass zum Ende der Frist mit einem deutlich erhöhten Informationsbedarf zu rechnen ist.
Viele Antworten sowie Hilfen für die Erklärungsabgabe hat die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung auch bereits vorab zur Verfügung gestellt, insbesondere in
⦁ Informationsschreiben und Ausfüllhilfen (diese wurden Eigentümern zwischen Mai und August zugesendet) sowie
⦁ umfangreichen Informationen auf der Steuerverwaltungs-Homepage, z.B. Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform (FAQ), Klickanleitungen zur Registrierung im Verfahren ELSTER und zum Ausfüllen der Erklärungen u.v.m. (zu finden unter: hier).
Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, können diese u.a. über das auf den Internetseiten des Finanzamts aufrufbare Kontaktformular elektronisch übermittelt werden. Dabei sollte an die Angabe des Aktenzeichens und der Kontaktdaten gedacht werden.
Für telefonische Anfragen beim Finanzamt, wird gebeten, nur die in den Informationsschreiben zur Grundsteuerreform angegebenen Telefonnummern zu verwenden, um direkt mit den richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern verbunden zu werden. Für persönliche Vorsprachen können die Service-Center der Finanzämter ohne Terminvereinbarung montags von 8 bis 16 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr aufgesucht werden.
Die Erklärungen müssen nach dem Gesetz elektronisch übermittelt werden. Das Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass das dafür zur Verfügung stehende Steuererklärungsportal ELSTER viele nützliche Funktionen enthält, die z.B. beim Ausfüllen der Erklärung unterstützen oder eine Prüfung der Erklärungsdaten ermöglichen.
Personen, die keine Möglichkeit haben, die Erklärung über ELSTER zu übermitteln, können in den Finanzämtern Papiervordrucke erhalten oder die unter Vordrucke veröffentlichten Formulare zur "Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts" ausfüllen und in Papier einreichen. Hilfe gibt es für diese Personen in den Service-Centern der Finanzämter auch durch Checklisten, Mustererklärungen und weitere Broschüren. (PM)
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