Pressemitteilung vom 05.01.2023
Kreis Altenkirchen hat im Jahr 2022 401 Menschen eingebürgert
Genau 401 Frauen und Männer wurden im Jahr 2022 im Kreis Altenkirchen eingebürgert. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Verdopplung: 2021 erhielten 198 Personen im Kreis die deutsche Staatsbürgerschaft. 2020 waren es 101, 2019 wurden 135 Menschen eingebürgert.
Kreis Altenkirchen. Den größten Block im letzten Jahr machen 210 Personen aus, die aus Syrien stammen und die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben. 27 Neubürger kommen aus dem Iran, jeweils 23 aus Afghanistan und aus der Türkei, 13 aus Italien und jeweils elf aus dem Kosovo, der Ukraine und aus Rumänien. Die weiteren Einbürgerungen verteilen sich auf Libyen (sechs), Polen und Irak (je fünf), Thailand (vier), Griechenland (drei), Serbien, Kamerun, Kanada, Peru, Indien, Pakistan und Philippinen (je zwei) sowie Mazedonien, Slowakei, Russland, Spanien, Ungarn, Eritrea, Nigeria, Kongo, Marokko, Namibia, Tunesien, Aserbaidschan, Vietnam, Kasachstan und China (je eine). 20 Personen waren bis zu ihrer Einbürgerung staatenlos.
Nachdem es 2020 und 2021 pandemiebedingt keine Feierstunden zur Einbürgerung gegeben hatte, konnte der Kreis diese Tradition 2022 mit zwei Terminen im Kreishaus wieder aufleben lassen, bei denen Einbürgerungsurkunden überreicht wurden. Damit, so Landrat Dr. Peter Enders, setze man ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung und des Respekts für die nicht immer leichte Entscheidung, die angestammte Staatsbürgerschaft aufzugeben oder zu „teilen“ – und stattdessen oder zudem die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Enders ist es wichtig, dass die Neubürger ihre staatsbürgerlichen Pflichten und Rechte sowie die sich daraus ergebenden Möglichkeiten, sich gesellschaftlich einzubringen, wahrnehmen.
Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein: So müssen die Antragsteller die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau B 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen, Identität und Aufenthaltsrecht müssen zweifelsfrei geklärt sein, eine Verurteilung wegen einer Straftat darf nicht vorliegen. Eine weitere Voraussetzung für die Einbürgerung ist die sogenannte Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse. Das heißt, dass es beispielsweise keine gleichzeitige Verheiratung mit mehreren Partnern geben darf. Auch die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige gehört zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung. (PM)
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