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Pressemitteilung vom 18.01.2023    

Nutzung der ehemaligen Dorfschule der Ortsgemeinde Mittelhof - wie geht es weiter?

Wie bereits mehrfach berichtet, plant die Religionsgemeinschaft "Hands of Hope" aus Neunkirchen die Nutzung der ehemaligen Dorfschule in der Ortsgemeinde Mittelhof als Jugendhilfeeinrichtung. Dies wirft Fragen auf. Der Bürgermeister der VG und Stadt Wissen, Berno Neuhoff, stellte nun Fragen an das Kreisjugendamt.

(Foto: KathaBe)

Mittelhof. Es haben bereits mehrere Gespräche zu dem Thema stattgefunden. Auch der AK-Kurier berichtete bereits von den Planungen der Religionsgemeinschaft „Hands of Hope“. Von der Religionsgemeinschaft wurde die Vorlage eines Konzeptes versprochen. Bis heute wurde dies jedoch weder der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, der Ortsgemeinde Mittelhof aber auch dem Kreisjugendamt bei der Kreisverwaltung Altenkirchen als zuständige Genehmigungsbehörde nicht vorgelegt.

Bürgermeister Berno Neuhoff hat dies zum Anlass genommen, sich schriftlich an das Kreisjugendamt zu wenden. Er sieht eine weitere Jugendeinrichtung in der Ortsgemeinde Mittelhof als äußerst kritisch und unterstützt die Ortsgemeinde Mittelhof. Hier die Antworten des Kreisjugendamtes:

Frage: Wie beurteilt das Jugendamt Altenkirchen, die Verortung im Sozialraum in der Ortsgemeinde Mittelhof aus fachlicher Sicht?
Antwort: Hierzu können wir sagen, dass wir von uns aus keinem Träger geraten hätten, am Standort Mittelhof eine weitere Jugendhilfeeinrichtung zu errichten. Das Kreisjugendamt Altenkirchen wurde auch nicht, wie sonst üblich, im Vorfeld in die Planung des Trägers einbezogen, sondern erfuhr, wie alle anderen Beteiligten erst über die Anfrage der Baunutzungsänderung vom Vorhaben des Trägers.

Frage: Welche Auffassung vertreten Sie als Träger der örtlichen Jugendhilfe in dieser Angelegenheit?
Antwort: Stationäre Jugendhilfeeinrichtungen werden nicht nur vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe belegt, sondern deutschlandweit von allen Jugendämtern. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe muss man leider aktuell einen Mangel an bedarfsgerechten Angeboten auch im stationären Bereich feststellen. Wir können daher nicht per se sagen "es gibt keinen Bedarf für solche Einrichtungen", wie sie der Träger in Mittelhof plant. Wie bereits erwähnt, hätten wir allerdings keinem Träger geraten, an diesem Standort eine weitere Einrichtung zu etablieren.

Frage: Gibt es eine weitere Gemeinde wie Mittelhof in vergleichbarer Größenordnung, in der in dieser Dichte Sozial- und Jugendhilfeeinrichtungen angesiedelt sind?
Antwort: Hierüber werden im Jugendamt Altenkirchen keine Statistiken geführt. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, bedarfsgerechte Angebote vorzuhalten. Einen Faktor, ab welcher Einwohner/Einrichtungskonstellation eine Überlastung eines Sozialraums angenommen werden muss, gibt es bei der Bedarfsplanung nicht. Es gibt auch andere Gemeinden, wie zum Beispiel Flammersfeld, in denen sowohl Jugendhilfe als auch Sozialhilfe-Einrichtungen existieren und in denen eine vergleichbare Belastung der Sozialräume vorliegen dürfte. In den Ballungszentren Altenkirchen, Betzdorf, Wissen gibt es deutlich mehr soziale Einrichtungen als am Standort Mittelhof. Auch bundesweit sind uns Einrichtungen bekannt, die sich in sehr geschützten und wenig bevölkerten Sozialräumen befinden. Hier ist es Teil des Konzeptes, die Kinder eng in eine Dorfgemeinschaft einzubinden und ihnen damit Heimat und Lernfelder zu eröffnen. Würde man an diesen Standorten - aufgrund der geringen Bevölkerungszahl - einen Belastungsfaktor errechnen, würde sich sicherlich eine Überlastung des Sozialraums ergeben. An diesen Standorten ist eine positive Einbindung der Einrichtung in den jeweiligen Sozialraum aber Teil des Konzeptes und die Beziehung der Bevölkerung zu den Einrichtungen wurde frühzeitig gepflegt und ist über Jahre gewachsen. Diese Aspekte fehlen leider beim Vorgehen des Trägers Hands of Hope am Standort Mittelhof.



Frage: Überfordert eine weitere Jugendhilfeeinrichtung nicht die Integrationsfähigkeit eines Ortes in einem kleinen Sozialraum und führt dies nicht zwangsläufig zu sozialen Spannungen beziehungsweise Dissonanzen?
Antwort: Hier gibt es Elemente, die wir bei der Etablierung des Angebots des Trägers Hands of Hope am Standort in Mittelhof tatsächlich mit großer Sorge betrachten. Wir können uns nicht erinnern, dass sich im Kreis Altenkirchen jemals eine Bürgerinitiative gegen die Begründung einer Jugendhilfeeinrichtung etabliert hat. Hier liegt eine enorme Besonderheit am Standort Mittelhof vor. Nachdem wir über die Baunutzungsänderung über die Einrichtung des Angebotes erfahren haben, haben wir umgehend Kontakt zum Träger aufgenommen. In diesen Gesprächen haben wir den Träger auch darauf hingewiesen, dass seine Vorgehensweise sehr unüblich ist. Üblicherweise bespricht man Pläne zur Einrichtung von stationären Jugendhilfeangeboten vor dem Kauf einer Immobilie mit Landesjugendamt, Jugendamt vor Ort und auch den Verantwortlichen im Sozialraum vor Ort (zumindest Ortsbürgermeister). Eine gute und positive Integration der später untergebrachten Kinder und Jugendlichen im Sozialraum ist dringend notwendig. Sollte es nicht gelingen, hier ein wohlwollendes Umfeld für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen, unterlässt man den Betrieb einer Einrichtung besser an diesem Standort. Wir haben den Träger frühzeitig darauf hingewiesen, dass es ihm gelingen muss, die Bevölkerung und die Verantwortlichen am Standort Mittelhof positiv von ihrer Einrichtung zu überzeugen. Dies ist dem Träger leider bis heute nicht gelungen. Der Träger hatte uns in einem ersten Telefonat zunächst auch zugesagt, sich womöglich eine anderweitige Nutzung des Gebäudes zu überlegen, wenn es unmöglich erscheint, ein wohlwollendes Umfeld für die Kinder und Jugendlichen zu etablieren. Das dauerhafte Festhalten an der Angebotseinrichtung ohne tatsächliches vorankommen, wie es sich aktuell darstellt, scheint uns hier allerdings eine gegenläufige Tendenz darzustellen. Diesen Aspekt betrachten wir wirklich mit großer Sorge und wir gehen davon aus, dass dies auch eine Rolle im Betriebserlaubnisverfahren des Landesjugendamtes spielen wird.

Frage: Ist es üblich oder ist der Kreisverwaltung ein vergleichbarer Fall bekannt, wo das Trägerkonzept trotz mehrmaliger öffentlicher Aufforderung nicht vorgelegt wird?
Antwort: Ein solcher Fall ist uns tatsächlich nicht bekannt. Wie bereits beschrieben, ist die Vorgehensweise üblicherweise so, dass der Träger zunächst ein Konzept entwickelt und auf dieser Basis geeignete Gebäude gesucht werden. Dies erfolgt in der Regel in Absprache mit örtlichem Jugendamt und Landesjugendamt und wenn sich die Festlegung auf einen Standort verdichtet auch in Abstimmung mit den politisch Verantwortlichen vor Ort. Im vorliegenden Fall wurde aber scheinbar zunächst das Gebäude gekauft und jetzt erst beginnen Überlegungen, wie man das Gebäude genau nutzt. Dies ist auch für den Träger ein großes wirtschaftliches Risiko, da es ja sein kann, dass das Landesjugendamt für die Pläne des Trägers das Gebäude als nicht nutzbar betrachtet. Dann hätte der Träger hier erhebliche Fehlinvestitionen begangen. Beurteilen lässt sich dies aber erst, wenn der Träger eine Betriebserlaubnis beantragt, was bisher nicht der Fall ist. Das gesamte Vorgehen des Trägers ist unüblich, dies haben wir dem Träger auch in verschiedenen Gesprächen mitgeteilt. Ich hoffe die Fragen tragen zur Klärung vor Ort bei, soweit dies aktuell überhaupt möglich ist, leider ohne dass der Träger sich weitergehend erklärt.


Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass die Nutzung der ehemaligen Dorfschule in Mittelhof weiter ungewiss bleibt und derzeit viele Argumente dagegen sprechen. Die Angelegenheit wird jedoch weiter beobachtet und kritisch begleitet, in der Hoffnung, dass sich eine für alle zufriedenstellende Lösung findet. (PM)



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