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Nachricht vom 21.03.2023    

Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg: Steuereinnahmen sprudelten 2022 erneut

Die Steuereinnahmen sprudeln oft unvermindert allerorten. Diese Tatsache gilt auch für das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg, das die Summen von 2021 in den einzelnen Kategorien im zurückliegenden Jahr übertraf. Unter den 22 Behörden des Landes rangierte es auf Position 12.

Nein, nicht die Drei von der Tankstelle, sondern vom Finanzamt (von links): Bastian Stiebitz, Hans-Dieter Wirth und Mario Vaccargiu. (Foto: vh)

Altenkirchen-Hachenburg. Dreimal hatte die Corona-Pandemie dem Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg einen Strich durch die Rechnung gemacht. Weder 2020 noch 2021 und 2022 war es ihm nicht gestattet gewesen, auf die Arbeit des jeweils vorausgegangen Jahres zurückzublicken. Diese „Negativserie“ konnte Leiter (Vorsteher) Hans-Dieter Wirth, seit 1. April 2012 Chef der Dienststelle, am frühen Dienstagnachmittag (21. März) beenden. Er legte die Ergebnisse, die die Arbeit der Behörde dokumentierten, für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 vor. Fazit aus seiner Sicht: Die Steuereinnahmen lagen deutlich über den Werten von 2021. Sie stiegen von 898 auf 953 Millionen Euro. Damit rangierte das örtliche Finanzamt an Position 12 unter den 22 im gesamten Land, der Anteil am gesamten Steueraufkommen zwischen Zweibrücken und Niederschelderhütte machte 3,56 Prozent aus. Im einzelnen nannte Wirth diese Zuwächse: Lohnsteuer von 288 auf 293 Millionen Euro (Platz 12 landesweit), Einkommensteuer von 130 auf 146 Millionen Euro (Platz 11), Körperschaftssteuer von 59 auf 74 Millionen Euro (Platz 8) und Umsatzsteuer von 374 auf 400 Millionen Euro (Platz 4). Den Grund für das Plus in diesem Segment sah Wirth vor allen in den gestiegenen Preisen als auch in den vermehrten Prüfungen, die aufgrund der Pandemie zurückgefahren worden waren. Ob der Trend anhält, ließ er offen: „Wir müssen mal schauen, wie sich die Zahlen entwickeln.“ Das gesamte Steueraufkommen in Rheinland-Pfalz wurde auf rund 32 Milliarden Euro festgelegt, die auf Bund, Länder und Kommunen verteilt wurden. Im Land verblieben 16,1 Milliarden Euro.

Bundesverfassungsgericht als "Übertäter"
„Das Bundesverfassungsgericht hat uns 2018 das Übel eingebrockt“, leitete der Sachgebietsleiter der Bewertungsstellen, Bastian Stiebitz, auf die Novellierung der Grundsteuerbemessungsgrundlagen über. Es habe Zeit bis zum 31. Dezember 2024 eingeräumt, so dass die neuen vom 1. Januar 2025 an gelten können. Die Finanzämter hätten zudem die Aufgabe, die Kommunen, die für Festsetzung der und für die Erhebung der Grundsteuer verantwortlich sind (Höhe richtet sich nach den in jeder Kommune individuell festgesetzten Hebesätze), bis zum 30. Juni 2024 mit den neuen Besteuerungsgrundlagen auszustatten. „Ob wir das schaffen, ist noch nicht abzusehen“, blickte Stiebitz vage voraus. Deutschlandweit müssten 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet werden, die alten Grundlagen datierten aus dem Jahr 1964. „In Rheinland-Pfalz sind es 2,5 Millionen, im Bereich des Finanzamtes Altenkirchen-Hachenburg 140.000“, stellte er dar. Das bedeute Platz vier in Rheinland-Pfalz. Von den 140.000 fehlten bislang noch rund 15 Prozent, 89 Prozent seien via Elster, der Rest auf Papier vorgelegt worden. „Zu einem noch zu definierenden Zeitpunkt werden wir Erinnerungsschreiben verschicken“, stellte Stiebitz in Richtung „Nachzügler“ fest. So gut wie komplett schloss es aus, das der durch die Presse gegeisterte „Verspätungszuschlag“ in Höhe von bis zu 25.000 Euro überhaupt einmal verhängt werde. „Inzwischen gehen bei uns auch eine Vielzahl von Einsprüchen zu diesem Thema ein, weil die Neuregelung oft für verfassungswidrig gehalten wird“, ergänzte Wirth. Aktuell, so Stiebitz, seien bereits 45.000 Anträge abgearbeitet, die, die „bis Anfang Juli 2022 eingegangen sind“. Wenn die Kontrolle abgeschlossen ist, werden gleich zwei Bescheide verschickt, die jedoch nichts über die Höhe der künftig zu zahlenden Grundsteuer aussagen (siehe oben). Rund 50 Prozent der auf Papier vorgelegten Anträge seien, so Stiebitz, fehlerhaft gewesen und hätten zur Korrektur zurückgeschickt werden müssen.



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Unter dem Landesdurchschnitt
Für und an Arbeitnehmer wurden im Jahr 2022 in Altenkirchen und Hachenburg 44.747 Bescheide erlassen bzw. verschickt, 966 Einsprüche eingelegt. Die Bearbeitungsdauer lag im Schnitt bei 34 Tagen (Landesdurchschnitt 44 Tage), die Elster-Quote bei 69,8 Prozent. Bei gewerblichen Einkünften ist nur noch das Online-Portal als Eingabemöglichkeit zugelassen. Die allgemeine Veranlagungsstelle brachte es auf 26.498 Bescheide, die 1028 Einsprüche hervorriefen. 54,7 Tage betrug die Bearbeitungszeit im Schnitt (landesweit 67,5 Tage). Die bei Nachprüfungen festgestellten Abweichungen spülten 7,5 Millionen Euro in den Staatssäckel. Die Zahl der Umsatzsteuerbescheide fürs Vorjahr wurde mit 9215 beziffert, 3197 Gewerbesteuermessbeträge wurden festgesetzt als Rechengrundlage für die Zahlung der Gewerbesteuer, deren Erhebung den Kommunen obliegt. Das Berechnungsprogramm für die Bearbeitung der neu eingereichten Anträge steht seit Dienstag (21. März) zur Verfügung. Wirth rechnete damit, dass die ersten Bescheide Ende März verschickt werden können. (vh)

Für 211.500 Einwohner zuständig
Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg, das für den kompletten Kreis Altenkirchen sowie die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod und Westerburg (alle Westerwaldkreis) mit rund 211.500 Einwohnern zuständig ist, zählt 250 Angestellte (57 Teilzeitkräfte), die 199,78 „Vollzeitäquivalenten“ entsprechen. Der Altersdurchschnitt der Mitarbeiter liegt bei 39 Jahren. Es hat sich inzwischen auf vier Dienstgebäude ausgebreitet, da neben den beiden in Altenkirchen und einem in Hachenburg weitere Büroräume angemietet werden mussten, um den Komplex Grundsteuerreform in extra Räumen bearbeiten zu können. Dafür wurden zudem 33 Teilzeitbeschäftigte verpflichtet, viele verfügen über befristete Verträge. 27 Azubis sind im Einsatz. Die Rekrutierung des Nachwuchses bereitet „erhebliche Probleme“, wie es Wirth formulierte. „Wir stehen natürlich in Konkurrenz mit anderen Arbeitgebern“, fügte er an und erwähnte Schnuppertage, Praktika und Werbung in Schulen als begleitende Maßnahmen, um das Problem zu lösen. Diejenigen, die sich für einen Arbeitsplatz in einem Finanzamt entscheiden, können laut Geschäftsstellenleiter Mario Vaccargiu zum einen die Laufbahn mit einem Dualen Studium zum Diplom-Finanzwirt einschlagen oder sich auf eine zweijährige Ausbildung zum Finanzwirt festlegen. Gesucht werden aktuell zehn Azubis fürs dritte Einstiegsamt (EA) und weitere drei fürs zweite EA. (vh)


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