Betzdorf: Finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der Freizeitbad Molzberg GmbH ?
Von Jennifer Patt
Ernste Mienen gab es am Mittwochabend (29. März) bei der Sitzung des VG-Rates Betzdorf-Gebhardshain im Betzdorfer Rathaus. Die FWG-Fraktion stellte zu Beginn der Sitzung den Antrag, den Tagesordnungspunkt um die Mitgliedschaft der Freizeitbad Molzberg GmbH in den rheinischen Versorgungskassen wegen "finanzieller Unregelmäßigkeiten" zu streichen.
Betzdorf. Bereits im öffentlichen Teil der Ratssitzung sorgte der Antrag der FWG-Fraktion für Furore. In einer schriftlichen Erklärung der Fraktion heißt es: "Nach unserem Kenntnisstand hat es in der jüngsten Vergangenheit finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der Freizeitbad Molzberg GmbH gegeben. Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain ist Gesellschafter der Freizeitbad Molzberg GmbH. Entsprechender Schriftverkehr von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Altenkirchen müsste hier im Hause vorliegen und dürfte somit auch bekannt sein." Weiter heißt es in dem Schreiben, das während der Ratssitzung ausgegeben wurde, dass der Rat der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain nicht über aufgetretene Unrelmäßigkeiten informiert wurde, sowie Anfragen der FWG-Fraktion bisher unbeantwortet blieben.
Hintergrund dieses Antrags war die Vereinbarung eines kommunalen Zuschusses sowie von Verlustabdeckungen der Dauer der Mitgliedschaft in der GmbH. Die Planungssicherheit, so war am Rande der Ratssitzung zu hören, sei somit nicht mehr gegeben.
Verbandsbürgermeister Bernd Brato (SPD) stimmte den Ausführungen der FWG-Fraktion während der Sitzung nicht zu und dementierte jegliche Anschuldigungen.
Auf Nachfragen bei der Kreisverwaltung Altenkirchen gab diese zu dem Sachverhalt folgende Stellungnahme: "Der Rechnungshof sowie das Gemeindeprüfungssamt hatten bei ihren Prüfungen Feststellungen getroffen, dass Zahlungen ohne ausreichende Rechtsgrundlage an einen Mitarbeiter geleistet wurden. Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung wurde darüber informiert und hat eine kommunalaufsichtliche Prüfung eingeleitet. Da eine Rückerstattung trotz Aufforderung nicht erfolgte, wurde durch die Kommunalaufsicht mit einer sogenannten Anordnungsverfügung vom 16. Juli 2021 die Rückerstattung der Beträge angeordnet. Die zu Unrecht geleisteten Zahlungen wurden mittlerweile erstattet."
Bezüglich der Transparenz der Kommunikation heißt es seitens der Kreisverwaltung: "Die FWG-Fraktion hat bei der Kommunalaufsicht mehrfach eine mangelnde Informationsbereitschaft der VG-Betzdorf-Gebhardshain angemahnt und um rechtliche Unterstützung ersucht."
Im öffentlichen Teil der Ratssitzung wurden die Kritikpunkte der FWG nicht weiter diskutiert, dem Rat fehlten noch weitere Informationen. Bis sich der Sachverhalt klärt, werden wohl noch weitere Gespräche nötig sein. (JP)
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