Pressemitteilung vom 04.04.2023
Klage abgewiesen: OVG Koblenz bestätigt Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Wissen
Die Stadt Wissen hat ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz gewonnen. Das hat die Stadt in einer Pressemitteilung berichtet. Das Gericht hatte sich demnach nach 2021 erneut auf Antrag eines Bürgers mit der Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge im Stadtgebiet von Wissen und der Satzung des Rates auseinandergesetzt.
Wissen. Der Klage des Bürgers wurde abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Ergebnis ist, dass die Entscheidungen des Stadtrates Wissen sowie das Handeln der Verwaltung vollumfänglich bestätigt wurden. Festgestellt wurde erneut, dass der Stadtrat Wissen vor allem die Abrechnungsgebiete im Stadtgebiet von Wissen richtig und korrekt gebildet hatte. Das gelte nicht nur für die aktuelle Abrechnung für die Rathausstraße beziehungsweise Eisen- und Hüttenstraße, sondern auch für alle künftigen Straßen im gesamten Stadtgebiet, schreibt die Verwaltung in ihrer Pressemeldung.
Die neuerliche Entscheidung des obersten rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichts bestätigt damit die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für mehr als 3000 Grundstücke im gesamten Stadtgebiet "ein und für alle Mal", so heißt es weiter aus dem Rathaus. Die ersten Beitragsbescheide für die größte Abrechnungseinheit im Stadtgebiet waren im Sommer letzten Jahre erstmalig von der Verwaltung versandt worden.
Zwei Kontrollverfahren in kurzer Zeit
Deswegen war zum zweiten Male Normenkontrollklage erhoben worden. Mit dieser Entscheidung des OVG Koblenz, werden in Wissen die jahrelang andauernden rechtlichen und politischen Auseinandersetzungen (seit 2019) zum Thema wiederkehrende Strassenausbaubeiträge (WKB) endgültig beendet. Auch die Koblenzer Richter ließen zu Beginn der Verhandlung durchblicken, dass es ungewöhnlich sei, dass in einem so kurzen Zeitraum (2021 und 2023) gleich zweifach im Wege der Normenkontrolle eine Straßenausbaubeitragssatzung einer Stadt überprüft werde.
Der Landesgesetzgeber hatte den wiederkehrenden Beitrag für über 2300 Kommunen in Rheinland-Pfalz verpflichtend vorgeschrieben. In Wissen gab es darüber nach Meinung der Verwaltung teilweise unerbittliche und auch unfaire Auseinandersetzungen, vor allem in den sozialen Netzwerken, die vielfach mit falschen und unsachlichen Behauptungen geführt worden waren und die Bürger verunsichert hatten.
Die Wissener Verwaltung schreibt: "Drei Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte bestätigen allesamt das korrekte Handeln der Entscheidungen von Stadtrat und Verwaltung. Dies ist für die Bürger von Wissen wichtig zu wissen, deren Widersprüche hoffentlich bald vor dem Kreisrechtsausschuss verhandelt werden. Sie werden deswegen nochmals von der Verwaltung angeschrieben." Die Verwaltung abschließend: "Der jahrelange Streit über die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge in Wissen ist durch die erneute Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz beendet worden." Den Steuerzahler sowie Verwaltung und Gerichte hätten das zwar viel Zeit und Geld gekostet, dies ist aber das Prinzip eines Rechtsstaates. (PM)
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