Pressemitteilung vom 20.04.2023
In Altenkirchen, Wissen und Betzdorf: DRK informiert über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Jeder will über sein Leben selbst bestimmen. Doch was geschieht, wenn man durch Behinderung oder Krankheit nicht mehr dazu in der Lage ist? Gerade im Alter ist es nicht jedem vergönnt, alle persönlichen Angelegenheiten selbstständig regeln zu können. Der Betreuungsverein des DRK-Kreisverbands informiert über Vorsorgemöglichkeiten.
Region. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, vorsorgende Verfügungen zu erstellen. Doch für wen ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll? Und wie erstellt man eine aussagekräftige Patientenverfügung? Zum Jahreswechsel trat in Deutschland das Ehegattennotvertretungsrecht in Kraft. Doch welche Auswirkungen hat dies auf eine umfassende Vorsorge?
Der DRK-Betreuungsverein bietet im Kreis Altenkirchen drei Vorträge mit gleichem Inhalt an, bei denen diese Fragen ausführlich beantwortet werden. Den Teilnehmern wird vermittelt, wie frühzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine aussagekräftige Patientenverfügung erstellt werden kann.
Die Termine
Die Vortragstermine finden statt am Dienstag, 2. Mai, 18.30 Uhr, im Lehrsaal des DRK-Zentrums Altenkirchen, Kölner Straße 97, am Donnerstag, 4. Mai, 18.30 Uhr, im Lehrsaal der Rettungswache Wissen, Auf der Rahm 21, sowie am Montag, 8. Mai, um 18.30 Uhr im Barbarasaal der Stadthalle Betzdorf, Hellerstraße 30.
Referieren wird der Diplom-Sozialpädagoge Roland Günter, Leiter des Betreuungsvereines des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband Altenkirchen. Eine Anmeldung ist für die kostenfreien Veranstaltungen nicht notwendig. Sollte dennoch vorab Informationsbedarf bestehen, steht der DRK-Kreisverband gerne telefonisch (Tel. 02681 8006-47) zur Verfügung. (PM)
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