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Nachricht vom 03.05.2023    

Altenkirchener Fachmarktzentrum: Bebauungsplan geht in die dritte Offenlage

Und weiter geht es im bürokratischen und offenbar nicht enden wollenden Vorspiel für den Bau des Fachmarktzentrums auf dem Altenkirchener Weyerdamm: Zustimmungen zu Anregungen aus der zweiten Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Anerkenntnis der Planung folgt erneut die Möglichkeit für die nunmehr dritte Einsichtnahme.

Aus dem Gebäude des ehemaligen Rewe-Centers heraus werden schon die ersten Container mit Abbruchmaterial, das auch recycelbar ist, befüllt. (Foto: vh)

Altenkirchen. So geht sie dahin, die Zeit, die es bedarf, die bürokratischen Erfordernisse für den Bau des Fachmarktzentrums auf dem Weyerdamm in Altenkirchen zu erfüllen. War der Stadtrat in seiner Zusammenkunft am 15. Dezember 2022 bereits einstimmig Änderungsvorschlägen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefolgt und hatte die Planentwürfe mit der zweiten Offenlage auf den Weg gebracht, erkannte das Gremium in seiner Sitzung am späten Mittwochnachmittag (3. Mai) einstimmig den wiederum überarbeiteten Plan mit weiteren Anregungen an, die (und nur die) erneut und nunmehr nur noch für drei (anstelle von üblicherweise vier) Wochen öffentlich begutachtet werden können und die da sind: flächige Begrünung der Nordwest- und Südostfassaden (Bereich „Einkaufszentrum nördlicher Teil“), Verlagerung des Rad- und Fußwegs im Bereich „Einkaufszentrum nördlicher Teil“ um 40 Zentimeter in nordwestlicher Richtung, um eine flächige Fassadenbegrünung zu ermöglichen; Wegfall der Verkehrsgrünflächen entlang des Quengelbachs im Bereich des Festplatzes und Rücknahme der Plangebietsgrenzen in diesem Bereich; Wegfall von drei Bäumen und Festsetzung von drei Baumpflanzungen im Bereich des geplanten Kreisverkehrs und des öffentlichen Parkplatzes am Weyerdamm; flächige Absenkung des Dammweges und der Parkplatzflächen im Bereich „Einkaufszentrum südlicher Teil“ um fünf Zentimeter gegenüber der bisherigen Planung zur Schaffung von Retentionsraum (Fläche, die bei Hochwasser des Quengelbachs überschwemmt werden kann); vollständiger Wegfall der Treppenanlage zwischen B 8 und Ecke Bach-/Schützenstraße. Die Fußwege auf dem „Blitzberg“ bleiben bestehen, werden aber saniert. Inzwischen sind die Vorboten des (nicht genehmigungspflichtigen) Abrisses - zumindest des ehemaligen Rewe-Centers - sichtbar. Mehrere, rund um das Gebäude herum aufgestellte Container zeugen vom Beginn der Demontage von innen nach außen mit bereits entfernten Fenstern. Das Fachmarktzentrum wird einen Petz-Rewe-Vollsortimenter, eine Penny-Discounter-, eine Expert-Klein-Elektromarkt-, eine dm-Drogeriemarkt- und eine NKD-Textilmarkt-Filiale beherbergen.

Sitzung außerhalb der Reihe
„Wir haben diese Sitzung extra eingeschoben, um das größte Bauvorhaben in der Stadt der zurückliegenden Jahre zu fördern, dem Bauherren Rechtssicherheit zu verschaffen und dass der Bebauungsplan aufgestellt werden kann“, erklärte Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz den zusätzlichen Treff vor dem Hintergrund, dass die nächste Zusammenkunft erst im Juli ist. Der sich wie Kaugummi hinziehende Verfahrensverlauf ließ Walter Wentzien (FWG) den Kopf schütteln: „Es könnte sein, dass wir in einem Jahr fertig sind. Das ist schlimm.“ Ins gleiche Horn stieß auch Lindenpütz, der sich „erschrocken“ zeigte über den Umfang der Bürokratie bei diesem „sehr trockenen Thema“ (alles rund um den Bebauungsplan). „Wir tun auf jeden Fall alles, um das Projekt nach vorne zu treiben“, fügte er an. Dem Investor, der Unternehmensgruppe Widerker aus Stuttgart, gehe allmählich die Geduld aus, obwohl sie das Prozedere in Rheinland-Pfalz kenne. „Die Verzögerung ist für uns alle schädlich“, meinte Lindenpütz. Der Verwaltung und dem Rat sei nichts vorzuwerfen, erklärte Peter Müller (Bündnisgrüne) und schob dem Bauherren auch Schuld an „sehr großen Verzögerungen“ zu, ohne dass er ins Detail ging.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept überarbeitet
Ebenfalls in kompletter Einmütigkeit sprach sich der Rat für die überarbeitete Form des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt und der ehemaligen Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen aus, die wegen des Fachmarktzentrums auf dem Weyerdamm erforderlich geworden war, da der im Jahr 2013 festgelegte zentrale Versorgungsbereich von Altenkirchen dank des Komplexes geringfügig überschritten wird. Der Entwurf war zwischen dem 30. Dezember 2022 und 30. Januar 2023 mit dem Hinweis, dass Anregungen vorgebracht werden können, öffentlich ausgelegt. Ebenfalls waren Behörden und Träger öffentlicher Belange in das Verfahren eingebunden. Parallel wird auf Ebene der VG Alt-Altenkirchen an der erforderlichen Änderung ihres Flächennutzungsplans geändert, um eine weitere Voraussetzung für die Entstehung des Fachmarktzentrums zu schaffen. In der letzten Sitzung des Jahres hatte der VG-Rat mehrheitlich (eine Enthaltung und eine Nein-Stimme) die Offenlage mit Änderungen beschlossen. Derzeit arbeitet die VG-Verwaltung als Konsequenz aus der Fusion der beiden VGs Altenkirchen und Flammersfeld an der unabdingbaren Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans für das gesamte Gebiet zwischen Willroth und Helmeroth.



Auftrag für Machbarkeitsstudie vergeben
Auch in Sachen weitere Zukunft der Stadthalle vollzog das Gremium einen winzigen Schritt: Es vergab den Auftrag zur Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie (Klärung der Sanierungsoption) an Fries Architekten (Vallendar) für 89.260 Euro (netto). Positive Rückmeldungen für diesen Schritt brachten fast alle Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen in die Diskussion ein (Vertreter der FDP fehlten). Es sei sehr sinnvoll, dass detailliert geschaut werde (Daniela Hillmer-Spahr für die SPD), eine detaillierte Studie mache Sinn (CDU/Dr. Kristianna Becker), man brauche eine Zahl, um zu entscheiden, ob neu gebaut werden müsse oder saniert werden könne (FWG/Jürgen Kugelmeier), „wir müssen das so machen“, schloss sich Müller der einheitlichen Meinung an. Sechs Leistungsverzeichnisse waren angefordert, drei Angebote abgegeben worden.

ADD wollte nicht mitziehen
Vorausgegangen war das Einschreiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die nach Vorlage des Angebots informierte, dass in der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt für diese Kostengruppe lediglich eine Summe von 50.000 Euro eingestellt sei. Nach mehreren Gesprächen mit ADD-Vertretern erfolgte die Mitteilung, dass die Vorgaben der Ausschreibung für die Machbarkeitsstudie zu umfangreich seien. Demgegenüber steht die Ansicht der städtischen Verantwortlichen, dass eine belastbare Schätzung der Sanierungskosten bei diesem komplexen Bauwerk nur dann zu erwarten sei, wenn „die Leistungen in der ausgeschriebenen Tiefe“ erbracht würden. Eine nachträgliche Förderung könne nur bei einer Sanierung der Stadthalle rückwirkend geltend gemacht werden. Zur Vorgeschichte: Das grundsätzliche Okay für eine Machbarkeitsstudie hatte der Umwelt- und Bauausschuss der Stadt bereits am 28. September des zurückliegenden Jahres auf der Basis eben dieser 50.000 Euro erteilt. Das ISEK ist die Basis, auf der Altenkirchen aus dem Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Nachhaltige Stadt“, in das es 2020 für zehn Jahre aufgenommen wurde, Zuschüsse für Umgestaltungen in Höhe von 70 Prozent vom Land erhält.

Stadthalle seit 31. Juli 2021 geschlossen
Die „gute Stube“ in Altenkirchen ist seit 31. Juli 2021 geschlossen. Lediglich die Büroräume des Stadtbürgermeisters und des City-Managers im ehemaligen Restaurantbereich sind geöffnet. Sie werden aber mit dem baldigen Umzug ins ehemalige Postgebäude, das derzeit auf zwei Etagen (Keller und Parterre) saniert wird, ausgedient haben. Der Sanierungsstau in der Stadthalle ist immens, die gesundheitliche Gefahr groß: In erster Linie sind es asbestbelastete Lüftungsklappen, die einem weiteren Betrieb ohne Wenn und Aber entgegenstehen. Neben dieser Schadstoffbürde sind zudem viele weitere Mängel bekannt. Per einstimmigem „Ja“ trat die Stadt über die VG dem „Kommunalen Klimapakt“ des Landes bei, um mitzuhelfen, das Ziel „Klimaneutrales Rheinland Pfalz“ (2023 - 2040) zu erreichen. Fünf Maßnahmen muss jedes neues Mitglied definieren, wie es die Stadt ebenfalls tat: Unterstützung klimagerechter Mobilität (Ladesäulen, Radwege), klimafreundliche Bauleitplanung (durch den Bebauungsplan), Ausbau der erneuerbaren Energien über eine Energiegesellschaft, Hochwasservorsorge und Öffentlichkeitsarbeit (beides Maßnahmen zur Anpassung an die Klimawandelfolgen). (vh)


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