Pressemitteilung vom 13.06.2023
Den Keller im Sommer trocknen? - Vorsicht beim Lüften kühler Räume im Sommer
Es klingt erst mal einleuchtend, einen feuchten Keller im Sommer durch warme Luft zu trocknen. Leider gelingt das nicht in jedem Fall und kann sogar zum gegenteiligen Effekt führen.
Region. Warme Luft kann viel Wasserdampf aufnehmen. Im Keller kühlt die Luft ab und die relative Luftfeuchtigkeit erhöht sich, da kalte Luft weniger Wasserdampf aufnehmen kann. An den kalten Wänden im Keller oder der Souterrainwohnung kann es dann zur Bildung von Kondenswasser kommen. Aber auch ohne Tropfenbildung an den kühlen Wänden, kann es zum Wachstum von Schimmelpilzen kommen, wenn die Luftfeuchte für längere Zeit bei 80 Prozent oder darüber liegt. Das Lüften kalter Räume sollte in der warmen Jahreszeit besser in den kühleren Abend-, Nacht- oder Morgenstunden erfolgen.
Im Winter hingegen ist die Luft draußen trockener als innen. Beim Lüften im Winter wird warme, feuchte Luft aus dem Innenraum durch trockene Außenluft ausgetauscht. Die Frischluft erwärmt sich und nimmt die Feuchtigkeit der Wohnung oder des Kellerraums auf, bis sie wieder ausgetauscht wird. Über einen längeren Zeitraum wird der Raum so trockener. Ein Hygrometer (Luftfeuchtigkeitsmessgerät) hilf dabei, die relative Luftfeuchtigkeit im Auge zu behalten und somit passgenau lüften zu können.
Nicht immer können die erforderlichen Lüftungszeiten im Alltag eingehalten werden. Daher kann es in einigen Fällen praktischer sein, eine feuchtegeregelte Lüftungsanlage einzubauen, die dann lüftet, wenn die absolute Feuchte der Außenluft niedriger ist als die Feuchte der Raumluft.
Eine ausführliche, individuelle Beratung erhalten Ratsuchende bei den Energieberaterinnen und Energieberatern der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Beratungsgespräch. Beraten wird zu allen Fragen rund ums Heizen, Lüften und Energiesparen im Privathaushalt.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Donnerstag, 6. Juli von 14.15 bis 17.15 Uhr im Rathaus, Zimmer 1.05, Hellerstraße 2. Anmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
In Altenkirchen am Donnerstag, dem 27. Juli von 12 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Raum U01 (UG), Rathausstraße 13. Anmeldung unter 02681/850. (PM)
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