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Nachricht vom 16.06.2023    

Ortsumgehungen an der B 8: Realisierungszeitraum rund „10 bis 15 Jahre“

Sieben Ortsgemeinden haben es schon getan, die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld will spätestens im dritten Quartal nachziehen: Im Herbst möchte sie zu den geplanten Ortsumgehungen entlang der B 8 ihre Position kundtun. Das Septett, so steht schon länger fest, ist geschlossen gegen die Maßnahmen.

Auch für die Ortsgemeinde Helmenzen hat der Landesbetrieb Mobilität als mögliche Ortsumgehung eine Süd- und eine Nordvariante (dunkle breite Striche) entwickelt.

Altenkirchen. Seit vielen Monaten erhitzt der geplante Bau dreier Ortsumgehungen im Verlauf der B 8 westlich von Altenkirchen (Helmenzen, Weyerbusch/Hasselbach, Kircheib) die Gemüter. Massiven Widerstand gegen die Vorhaben organisiert die „Bürgerinitiative Ortsumgehungen B 8“ (BI) und weiß sich in guter Gesellschaft. Die Stadt Altenkirchen und weitere sechs Ortsgemeinden (Kircheib, Weyerbusch, Hasselbach, Werkhausen, Oberirsen und Helmenzen) sprachen sich bereits gegen die Umsetzungen aus. Die Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Weyerbusch will bis spätestens im dritten Quartal dieses Jahres, so erklärte Bürgermeister Fred Jüngerich in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses des VG-Rates am späten Donnerstagnachmittag (15. Juni), ihre Position zu den Konzepten festzurren. „Es wird ein Beschlussfassung im VG-Rat erfolgen, die VG muss eine Meinung haben“, erklärte Jüngerich – auch mit Blickrichtung auf die rund 25 Zuhörer aus den Reihen der BI. Aus seiner persönlichen Sicht stehe der Flächenverbrauch in der Größe von rund 200 Fußballfeldern in keinem Verhältnis zum sich ergebenden Nutzen mit einer Zeitersparnis, die sich „eh nur schwer mathematisch darstellen lässt“, von dreieinhalb Minuten für die Gesamtstrecke von rund 16 Kilometern. Vielmehr sollte der Fokus auf die bestehende Trasse gerichtet werden mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Weyerbusch, Kircheib und „ein bisschen in Birnbach“.

„Leistungsfähige Autobahn fehlt“
Für den die Umfahrungen (es gibt jeweils eine Nord- und eine Südvariante auf dem Papier) von der Politik beauftragten und planenden Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Diez ordnete dessen Leiter Benedikt Bauch die Projekte in der VG Altenkirchen-Flammersfeld als Teil der Verbesserung der Ost-West-Verbindung (B 8/B 414) zwischen Hennef/Bonn und Gießen/Wetzlar ein, auch, weil eine „leistungsfähige Autobahn fehlt“. Nach seiner Auskunft werde die prognostizierte Fahrzeugzahl pro Tag in Weyerbusch von rund 12.700 bis auf 14.800 im Jahr 2035 anwachsen. Derzeit werde von einem Fachbüro die Umweltverträglichkeitsstudie für die Variante in Weyerbusch ausgearbeitet, „im Frühjahr 2024 kann die technische Planung beauftragt werden“, erklärte Bauch, „für Helmenzen sind wir noch nicht so weit.“ Er stellte zudem die Raumanalyse vor, die die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter zum Inhalt habe. Alles in allem gesehen sprach Bauch von einem Zeitraum für die Realisierung von „10 bis 15 Jahren“, wobei je nach Planungsverlauf unterschiedliche Verwirklichungszeiträume entstehen können. „Wenn Baurecht vorliegt, wird eine Umgehung gebaut“, sagte Bauch und ungeachtet dessen, wie der Stand bei den anderen ist. Eine „Paketlösung“ schloss er demnach aus. Darüber hinaus verwies Bauch auf weitere Änderungen der Verkehrsführungen unter dem Dach der Ost-West-Achse wie aktuell den dreistreifigen Ausbau der B 414 zwischen Nister und dem Kreisverkehrsplatz bei Hachenburg. Alle drei Umfahrungen (unter Weyerbusch wird auch eine Talbrücke bei Hasselbach geführt) sind im Bundesverkehrswegeplan 20230 jeweils als vordringlicher Bedarf gekennzeichnet. Über genau dieses Attribut verfügt auch die, in diesem Kontext wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste zu bauende Ortsumfahrung des Hennefer Stadtteils Uckerath, ohne die das Trio zwischen Altenkirchen und der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bei Kircheib-Vierwinden grundsätzlich keinen Sinn ergibt. Zuständig für dieses Projekt ist die Stadt Hennef, die wohl noch keinen einzigen Planungsschritt vollzogen hat.

Großflächige Versiegelung und Flächenfraß
Gunnar Lindner zeigte die aus Sicht der BI negativen Punkte und Auswirkungen auf. Er führte die großflächige Versiegelung und den Flächenfraß, die „Zerstörung unserer schönen Natur“, den Eingriff in den Wasserhaushalt, die Gefährdung von Flora und Fauna, die Bedrohung der Landwirtschaft, Einbußen an Lebensqualität, stillgelegte und abgeschnittene Orte als auch die enormen Kosten an. Er forderte sinnvolle und menschenfreundliche Konzepte, intelligente innerörtliche Lösungen und eine zukunftstaugliche Verkehrsplanung ein. In einem Kompromisspapier hat die BI inzwischen ihre Vorstellungen niedergeschrieben, wie die Belastungen für die Anwohner der B 8 in den drei Ortsgemeinden erträglicher gestaltet werden könnten: Flüsterasphalt, Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden, stationäre Geschwindigkeitskontrollen und eine Vielzahl weiterer kleinerer Maßnahmen, „um den Verkehrsfluss zu regulieren“, der in den drei Ortsgemeinden, so die verbreitete Meinung im Gremium, grundsätzlich gegeben sei während „das in Uckerath nicht der Fall ist“. Darüber hinaus sprach sich Lindner für dreistreifige Ausbaumaßnamen auf freien Strecken aus. Er plädierte für eine Verlegung der Anbindung der L 276 (aus und nach Flammersfeld) aus der Ortsmitte von Weyerbusch heraus in den Bereich der „Betonkurve“ bei Hasselbach als auch eine „Umleitung“ zwischen A 3/A 560 und A 45 von der A 3 (Kreuz Köln-Ost) über die A 4 und die A 45 (Herborn).



Einstimmigkeit als Standardvotum
Zudem vergab die Zusammenkunft einstimmig diese Aufträge: Die Kassenanlagen für das neue Hallenbad auf der Altenkirchener Glockenspitze liefert die Firma Entervo-Access GmbH aus Willich für 168.242 Euro. Die Kostenberechnung aus dem Jahr 2021 hatte bei 210.041 Euro gelegen. Die Vergabe erfolgte vorbehaltlich der noch abzuschließenden Prüfung des Angebotes. In der Kindertagesstätte „Rappelkiste“ in Ingelbach soll die Gasheizung durch eine Erdwärmepumpe inklusive Fotovoltaik-Anlage ersetzt werden, wozu sich der Ausschuss grundsätzlich entschied. Gewechselt werden soll im kommenden Jahr. Die Kosten werden derzeit mit rund 140.000 Euro angesetzt, die Höhe der Fördermittel beläuft sich auf 23.400 Euro. Vor Monaten vom VG-Rat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie beschlossen, sollte für den Einbau von 15 dezentralen Lüftungsanlagen in den sechs Grundschulen, die unter Obhut der VG stehen, die Planungsleistung vergeben werden. Nach Bedenken, aus Reihen der CDU- und SPD-Fraktion wegen der avisierten Standorte der Geräte in den Schulen geäußert, nimmt sich nunmehr der Schulträgerausschuss in seiner Sitzung am 4. Juli dieses Themas im Dialog mit den sechs Schulleitern an. Grundlage für das weitere Vorgehen soll auch eine Stippvisite in der Altenkirchener Freien Evangelischen Bekenntnisschule (Feba) sein, in der bereits Anlagen dieser Couleur im Einsatz sind.

Weitere Gremien sind involviert
Weitere Gremien müssen diesen ebenfalls ohne Widerspruch verabschiedeten Beschlüssen jeweils noch ihren Segen erteilen: Per Förderprogramm soll die Innenentwicklung in der Stadt Altenkirchen und den weiteren 66 Ortsgemeinden vorangebracht werden. Mit diesem Ansatz lobt die VG 5000 Euro (plus je 1000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren/bis maximal drei Kinder) pro Projekt aus. Unterstützt werden können der Erwerb sowie die Sanierung leer stehender Häuser und auch der Kauf von unbebauten Grundstücken. Die Verwaltung rechnet aufgrund Erfahrungen anderer Kommunen mit einer Gesamtsumme pro Jahr zwischen 200.000 und 330.000 Euro. Möglich ist, das Förderprogramm „InnenRaum-Entwicklung“ aus LEADER-Töpfen mit bis zu 65 Prozent (Premium bis zu 75 Prozent) einmalig bezuschussen zu lassen. Eine Unterstützungszusage könnte Anfang des nächsten Jahres vorliegen. Beginnt die VG früher mit der Geldzuweisung, wird dieser Aspekt als förderschädlich betrachtet. Weil die Erich-Kästner-Grundschule aus allen Nähten platzt, wurde Jüngerich ermächtigt, alle Aufträge für den Erwerb, den Bau und die Ausstattung einer Container-Anlage für einen Klassenraum (70 Quadratmeter) an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, soweit die Kostenschätzungen in Höhe von 90.000 Euro (Container), 25.000 Euro für die Nebenkosten und 35.000 Euro für die Möblierung/Ausstattung nicht jeweils mehr als um zehn Prozent überstiegen werden. Zudem sollen an der gleichen Schule die Zimmer einer Wohnung, die vom Mieter zum 30. November des Vorjahres gekündigt worden war, künftig als Betreuungs- und Personalräume genutzt werden. Für die Sanierung sind knapp 50.000 Euro, für die Möblierung rund 30.000 Euro vorgesehen. Ein weiteres Beispiel für Raumnot ist die Kita „Villa Kunterbunt“ in Birnbach, die in der ehemaligen Schule zuhause ist. War die Einrichtung zwischen 2012 und 2015 generalsaniert und um 80 Quadratmeter Grundfläche bereits erweitert worden, muss nun eine Container-Anlage (sechs Module einschließlich einer Sanitäreinheit) angeschafft werden, wofür mit Kosten in Höhe von rund 245.000 Euro gerechnet wird. Da die Summe nicht im Haushalt geblockt ist, handelt es sich um eine über- und außerplanmäßige Ausgabe. (vh)



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