Pressemitteilung vom 14.08.2023
Energietipp der Verbraucherzentrale: Kellerdecke - eine Dämmung lohnt sich häufig
Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern der Fall und zeigt sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss.
Kreis Altenkirchen. Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen, da die Materialkosten vergleichsweise niedrig ausfallen. Bei der Beauftragung eines Fachbetriebes erhöhen sich die Kosten entsprechend.
Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt werden. Verlaufen an der Kellerdecke Installationen, werden mehrere Dämmplatten verwendet und schichtweise aufgebracht, sodass die Rohre in die Dämmung eingearbeitet werden können. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Kellerräume hoch genug sind und dass keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke anschließen.
Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf der Wärmeverlust der gedämmten Kellerdecke einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dazu sollten die Dämmplatten meist eine Dicke von 10 bis 12 Zentimetern haben, abhängig von der Dämmwirkung des Materials. Wird noch besser gedämmt und die Dämmung von einem Fachbetrieb durchgeführt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden.
Zu den Details der Kellerdämmung und zu allen Fragen des Energiesparens im Alt- und Neubau berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos.
Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
in Betzdorf am Donnerstag, 5. Oktober, von 14.15 bis 17.15 Uhr im Rathaus Zimmer 1.05, Hellerstraße 2. Anmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
in Altenkirchen am Donnerstag, 24. August, von 12 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Raum U01 (UG), Rathausstraße 13. Anmeldung unter 02681/850.
Das Energietelefon der Verbraucherzentrale ist unter 0800 60 75 600 (kostenfrei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr erreichbar. (PM)
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