Der AWB und die Greensill-Bank-Pleite: Vier Wege, um ans verlorene Geld zu kommen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Altenkirchen muss sich weiter in Geduld üben: Ob überhaupt und wenn ja wann und in welchem Umfang es eine Rückzahlung der derzeit als in den Sand gesetzt geltenden Anlagen in Höhe von 3,6 Millionen Euro bei der in die Insolvenz gegangenen Greensill-Bank gibt, ist auch zweieinhalb Jahre nach der Zahlungsunfähigkeit des Geldhauses offen.
Altenkirchen. Das Thema Greensill begleitet den Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Altenkirchen (AWB) seit nunmehr rund zweieinhalb Jahren. Im März 2021 wurde die Zahlungsunfähigkeit der Bremer Bank bekannt, und als Folge dessen schrillten bei privaten und kommunalen Anlegern die Alarmglocken ziemlich laut. Auch beim AWB des AK-Landes schreckte der unangenehme Ton die Führungsriege auf, weil die Zukunft von 3,6 Millionen Euro plötzlich ungewiss war. Dieses Termingeld war in zwei Tranchen (2,0 und 1,6 Millionen Euro) mit einem Zinssatz von jeweils 0,5 Prozent und mit einer Laufzeit von jeweils zwei Jahren Greensill zur Vermehrung überlassen worden. „Wir haben derzeit vier Eisen im Feuer“, berichtete dritter Kreisbeigeordneter Fred Jüngerich unaufgefordert in der Sitzung des Werkausschusses am späten Donnerstagnachmittag (14. September) und spielte auf die Möglichkeiten an, die dem AWB helfen sollen, wieder an sein Geld zu kommen. Bislang jedenfalls ist vom Insolvenzverwalter Michael Frege, der bereits mit dem Fall der in Konkurs gegangenen US-Investment-Bank Lehman Brothers im Jahr 2008 befasst war, noch kein müder Euro wieder im Kreishaus angekommen. Jüngerich zählte auf: „Im Raum steht ein Forderungsverkauf. Wir sind Teilnehmer am Insolvenzverfahren, haben ein Klageverfahren gegen den Finanzvermittler eröffnet und hoffen auf Zahlungen des Versicherungsverbandes für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln.“ Er sei guter Dinge, dass „wir auf irgendeinem Spielfeld ein Tor schießen“, gab sich Jüngerich optimistisch. Bernd Becker (SPD) lobte Jüngerich für dessen Darstellung: „Es zeugt von einer gewissen Größe, so mit Greensill umzugehen.“ Josef-Georg Solbach (CDU) dankte „für die Information zu dem einen Punkt“.
Einlagen waren nicht mehr geschützt
Der Deal war über einen Finanzmakler abgewickelt worden, mit dem seit rund 20 Jahren geschäftliche Kontakte gepflegt wurden. Das Geld hätte im Dezember 2021 und im September 2022 wieder zur Verfügung gestanden und gehörte der Rücklage an. Mit Greensill befand sich der AWB seit dem Jahr 2015 in sporadischen Geschäftsbeziehungen. Die in Rede stehenden 3,6 Millionen Euro sind/waren für die Nachbehandlung der Deponie in Nauroth mit dem Schwerpunkt Oberflächenabdichtung vorgesehen. Zum Anlageablauf: Wenn der AWB, der als rechtlich unselbstständig gilt, Geld anlegen will, ließ er sich von dem Finanzmakler eine Liste mit Investitionsmöglichkeiten erstellen, anhand derer die Werkleitung die Entscheidung zugunsten der einen oder anderen Anlage traf. Inzwischen ist als Konsequenz aus dem Fiasko der Kreisvorstand in das Prozedere eingebunden. Die Crux war zudem, dass angelegtes kommunales Geld seit 2017 nicht mehr durch einen Einlagensicherungsfonds geschützt war (im Gegensatz zu dem von Privatanlegern). Im Verlauf der Aufarbeitung des Desasters war Gerd Dittmann (Bündnisgrüne) als für den AWB zuständiger dritter Kreisbeigeordneter zurückgetreten und Jüngerich nachgerückt. Nach wie vor gehen die maßgeblichen Stellen im Kreishaus davon aus, dass Frege es schafft, aus der Verwertung der Insolvenzmasse wenigstens einen Teil der 3,6 Millionen Euro zurück zu überweisen. So soll er inzwischen laut Internetpräsenz „Der neue Kämmerer“ rund 1,2 Milliarden Euro eingesammelt haben. Kommunale Anleger seien nunmehr schon teils dazu übergegangen, ihre Forderungen an Investoren zu verkaufen. Die Gemeinde Bötzingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (Baden-Württemberg) beispielsweise, die Greensill 13,2 Millionen Euro anvertraut hatte, hätte fürs Abstoßen rund 3,3 Millionen Euro und somit „nur“ rund 25 Prozent des ursprünglichen Forderungswertes kassiert.
Tausche Dienstag gegen Freitag
Die Evaluierung der geänderten Routen und Abfuhrtage, die seit dem 1. Januar 2022 gelten, wird vom 1. Januar 2024 an als Folge eine spürbare Änderung zeitigen. Getauscht werden die Abfuhrbereiche dienstags und freitags, so dass der Raum Altenkirchen nunmehr pro Woche nach vorne rückt und die Räume Gebhardshain/Niederfischbach freitags für die Leerungen angefahren werden. Somit verringere sich freitags die Zahl der zu leerenden Tonnen von 27.000 auf 24.000, was einen Puffer schaffe, wie AWB-Werkleiter Werner Schumacher erläuterte. Gleichfalls werde die Erledigung von Reklamationen schneller abgearbeitet werden können. „Wir rechnen damit, dass die Bürger diesen Wechsel in zwei bis vier Wochen verinnerlicht haben“, fügte er an.
Aufträge vergeben
Schumacher informierte über diese Vergaben: Holz der Klassifizierung A1 bis A3 nimmt sich für 12.764 Euro Hufnagel Service GmbH (Olpe) an, kontaminiertes Holz A4 wird Sache der Flohr AG (Neuwied) für 6307 Euro. Die Siegener Firma Contenur liefert Ersatzabfallgefäße für 46.313 Euro. Einstimmig erhielt die Firma Remondis Mittelrhein GmbH (Nickenich) den Auftrag für die Abholung, den Transport und die Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen inklusive Containergestellung an den Wertstoffhöfen in Nauroth (Los 1: 101.015 Euro) und in Altenkirchen (Los 2: 31.217 Euro). Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr mit Startdatum am 1. Januar 2024. Und dann war da noch der Jahresgewinn aus dem Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von 565.534 Euro, der, so die Zusammenkunft ohne Widerspruch, zur teilweisen Deckung des Verlustvortrages (Reduktion von 6.293.068 auf 5.727.532 Euro) verwendet werden soll, wenn der Kreistag seine endgültige Zustimmung gibt. Anmeldungen für die Abholung und Selbstanlieferung von Sperrabfall sowie von Metall- und Elektroschrott sollen laut einstimmigem Votum vom 1. Januar 2024 an in erster Linie digital erfolgen mit der Maßgabe, dass die Umstellung behutsam über die Bühne gehen soll. Für ungeübte Internetnutzer und Menschen, die das weltweite Netz gar nicht mit Beschlag belegen, bleibt die telefonische Variante möglich. „Im Sinne der Anmeldenden ist der Übergang im ersten Quartal des Jahres 2024 bürgerfreundlich zu gestalten“, wurde vereinbart. (vh)
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