Pressemitteilung vom 18.10.2023
Heftig: Knochenfunde an der Ahrmündung sind Leichenreste von menschlichem Körper
Nach ersten Knochenfunden bei einer Müllsammelaktion in schwer zugänglichem Gelände fanden Polizeibeamte weitere Überreste. Jetzt hat sich praktisch bestätigt, dass es sich um Leichenteile eines Menschen handelt. Vermutungen, dass es sich dabei um eines der noch vermissten Flutopfer handeln könnte, wurden weder bestätigt noch dementiert.
Koblenz/Sinzig. Im Rahmen einer Müllsammelaktion im Bereich der Ahrmündung in Sinzig kam es bereits am Sonntag, 15. Oktober, zum Fund von mehreren Knochen und Knochenteilen. Schon nach einer ersten Bewertung wurde vermutet, diese könnten menschlichen Ursprungs sein. Die Ermittlungen in dieser Sache wurden von der Kriminalinspektion Mayen übernommen und die Knochen wurden sichergestellt.
Die Knochen wurden am Montag, 16. Oktober, der Rechtsmedizin in Mainz zur weiteren Überprüfung übergeben. Am Montagbachmittag wurde der Fundort nochmals durch Spezialkräfte abgesucht. Es handelt sich um einen schwer zugänglichen und unwegsamen Bereich neben der Ahrmündung. Der Bereich wurde in der Flutnacht im Jahr 2021 überschwemmt, weshalb dort auch die Müllsammelaktion der Helfer organisiert wurde.
An den Maßnahmen waren Beamte der Kriminalinspektion Mayen und der Bereitschaftspolizei beteiligt. Zudem kam ein Leichenspürhund und eine Drohne zum Einsatz. Letztlich führten die Maßnahmen zum Fund weiterer Knochen, die, wie die zuvor aufgefundenen, an die Rechtsmedizin Mainz übergeben wurden.
Leichnam weiterhin nicht identifiziert
Es ist mach den Untersuchungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich bei den Funden um Teile eines menschlichen Körpers handelt. Die
letztendliche Bestätigung und eine mögliche Zuordnung zu einer bestimmten Person mittels DNA-Abgleich sind in den nächsten Tagen zu erwarten.
Vermutungen, dass es sich um eine der noch vermissten Flutopfer handeln könnte, können derzeit weder bestätigt noch dementiert werden. Die Polizei bittet ausdrücklich darum, sich nicht an Spekulationen hinsichtlich der Identität der Person zu beteiligen. Sobald weitere Ergebnisse vorliegen, wird die Öffentlichkeit im zulässigen und für eventuelle Angehörige vertretbaren Maß informiert. (PM)
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