Pressemitteilung vom 27.11.2023
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Erwin Rüddel stellt Kassenärztliche Vereinigung infrage
"Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat den Sicherstellungsauftrag für den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie das Budget, den Einsatz entsprechend zu vergüten. Dazu gehören auch Sozialversicherungsabgaben", erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsexperte Erwin Rüddel.
Region. Eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht für diese gut vergütete Tätigkeit zu fordern, hält der Parlamentarier allen anderen Beitragszahlern gegenüber für unsozial. "Wenn wir jede Tätigkeit, bei der Personalmangel herrscht, von der Beitragspflicht befreien ließen, wer würde dann am Ende die Sozialversicherungsbeiträge noch finanzieren, von denen die Kassenärztliche Vereinigungen (KV) einen nicht unerheblichen Anteil bekommen", so Rüddel. Die Politik dürfe sich hier nicht von der Kassenärztlichen Vereinigung erpressen lassen.
"Sollte der Bereitschaftsdienst wie von der KV angekündigt tatsächlich eingestellt werden, sehe ich rechtliche Konsequenzen auf die Kassenärztliche Vereinigung zukommen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die finanziell äußerst gut ausgestatteten KVen überhaupt noch eine Daseinsberechtigung haben, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen", konstatiert der christdemokratische Gesundheitspolitiker.
Bei der Suche nach einer Lösung für den Krankenhausstandort Altenkirchen gebe es keinen Zusammenhang mit dem Urteil des Bundessozialgerichts. "Die Kassenärztliche Vereinigung versucht vielmehr diese ohnehin angespannte Situation auszunutzen, um den politischen Druck zu erhöhen und Sozialabgaben einzusparen", bekräftigt Erwin Rüddel. (PM)
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