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Nachricht vom 11.11.2011    

Erwin Rüddel: Kreislaufwirtschaftsgesetz guter Kompromiss

MdB Erwin Rüddel traf sich mit dem 1. Kreisbeigeordneten Konrad Schwan, zuständig auch für den Bereich Abfallwirtschaft, zum Gedankenaustausch in Sachen neues Kreislaufwirtschaftsgesetz. Rüddel wünscht sich eine Zustimmung durch den Bundesrat, denn das Gesetz biete den Kommunen eine Chance in Sachen Abfallwirtschaft ebenfalls zu profitieren.

1. Kreisbeigerordneter Konrad Schwan (links), zuständig für die Abfallwirtschaft im Landkreis, traf sich mit MdB Erwin Rüddel zum Gedankenaustausch zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Kreis Altenkirchen. „Das im Deutschen Bundestag verabschiedete Kreislaufwirtschaftsgesetz ist ein guter Kompromiss im Interesse der Städte, Gemeinden und Kreise. Denn es bietet für die Kommunen die Chance in der Wertstoffwirtschaft tätig zu bleiben und dort ihre Interessen weiterhin wahrzunehmen. Deshalb appelliere ich eindringlich an den Bundesrat zuzustimmen“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Das Gesetz stelle sich einerseits den EU-rechtlichen Fragen, indem es die kommunalen Überlassungspflichten im bisherigen Umfang beibehält, andererseits aber der gewerblichen Sammlung den EU-rechtlich notwendigen Mindestraum gewährt. „Die Regelungen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind so ausgestattet, dass den berechtigten Schutzinteressen der öffentlich-rechtlichen Entsorgung ein hoher Stellenwert eingeräumt wird“, unterstreicht der Abgeordnete.

Besonderer Dank gelte Bundesumweltminister Norbert Röttgen, der nach vielen schwierigen Gesprächen, auch in der Koalition, kommunale Belange in dieser Eindeutigkeit im Gesetz berücksichtigt habe. „Die kommunalen Spitzenverbände bekennen sich zu diesem Kompromiss“, freut sich der CDU-Bundestagsabgeordnete. Schließlich gebe es jetzt klare Definitionen, unter welchen Voraussetzungen gewerbliche Abfallsammlungen zugelassen werden können, ohne die Verantwortung der Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorger zu gefährden.

Denn gewerbliche Sammlungen seien nur zulässig, wenn die Erfüllung der kommunalen Entsorgungsaufgabe bzw. die Planungssicherheit und Organisationsverantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nicht beeinträchtigt werde. „Das befürchtete ’Rosinenpicken‘ gewerblicher Sammler zulasten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder der von ihnen beauftragten Dritten ist ausgeschlossen“, so Rüddel.



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Es sei ein fairer Interessenausgleich erzielt worden, der den europarechtlichen Anforderungen Rechnung trage und zugleich die Interessen der Kommunen sichere. Rüddel: „Schließlich stehen die Kommunen zu allererst in der Verantwortung Sorge zu tragen, für eine flächendeckende, bürgerfreundliche und preisgünstige Abfallentsorgung.“ Mit der nunmehr beschlossenen Fassung bestehe Einvernehmen mit dem kommunalen Bereich.

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz trage den Grundsätzen Ressourceneffizienz und durchgängiger Kreislaufwirtschaft Rechnung. Die Verwertungsquoten würden erhöht. So sei aus kommunaler Sicht jetzt wichtig, dass dieses Gesetz auch im Bundesrat auf Zustimmung stoße. Denn dann herrsche für die Kommunen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und für von ihnen beauftragte Dritte endlich Rechtssicherheit.
Im Zusammenhang mit der Gesetzesberatung suchte Erwin Rüddel auch das Gespräch mit dem Ersten Kreisbeigeordneten Konrad Schwan, der im Landkreis Altenkirchen den Geschäftsbereich Abfallwirtschaft leitet. Dieser wies darauf hin, dass anders als im ursprünglichen Entwurf das jetzige Gesetz akzeptabel sei. Die kommunalen Spitzenverbände hätten wichtige Änderungen erreicht.
Nun gelte es bei der Umsetzung darauf zu achten, dass Kommunen und Wirtschaft gemeinsam gute Lösungen erreichten. Dies sei auch in der Vergangenheit bei vernünftiger Aufgabenteilung schon gelungen. „Gerade im Landkreis Altenkirchen kann man sehen, dass bei gemeinsamer Erledigung der Abfallwirtschaft auch die Bürger über niedrige Gebühren profitieren“, so Erster Kreisbeigeordneter Konrad Schwan.


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