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Nachricht vom 22.12.2023    

Klinikreform: Gesamtbetriebsrat erwartet „viele Versetzungen, wenige Kündigungen“

Langsam aber sicher schreitet die Umstrukturierung der fünf Krankenhäuser, die unter dem Dach der insolventen DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH zusammengefasst sind, voran: Alle Standorte sind nach dem Sanierungskonzept der Arbeitgeberseite von personellen Veränderungen betroffen.

Wie genau die Zukunft des Altenkirchener DRK-Krankenhauses ausschaut, wie viele Arbeitsplätze nach erfolgter Umstrukturierung überhaupt noch vorhanden sind, steht in den Sternen. (Foto: Archiv AK-Kurier)

Altenkirchen/Neuwied. Viele Versetzungen, wenige Kündigungen: So lautet das Ergebnis einer Zusammenkunft in Neuwied, in der der Gesamtbetriebsrat und die insolvente DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz mit ihren Sachverständigen am Donnerstag (21. Dezember) Details der anstehenden Betriebsänderungen an den fünf Standorten des Unternehmens verhandelt haben. Alle Hospitäler seien nach dem Sanierungskonzept der Arbeitgeberseite von personellen Veränderungen betroffen, die sich überwiegend auf den nicht pflegerischen Bereich erstreckten, hieß es in einer Mitteilung des Gesamtbetriebsrates. Bekanntermaßen werde es zu den größten Umwälzungen am Standort Altenkirchen kommen. Dieser solle zu einem sogenannten „Level-1i-Krankenhaus“ (im Sinne der neuen Krankenhausstrukturreform) mit einer zentralen Anlaufstelle für Notfälle, einigen Betten für kurzzeitige Aufnahmen sowie zahlreichen ambulanten Operationsmöglichkeiten werden, während der Sachwalter des Insolvenzverfahrens Dr. Rainer Eckert die Einrichtung im Leuzbacher Weg in seinem Bericht schon als „Medizinisches Versorgungszentrum“ bezeichnete. Zudem solle die Kinder- und Jugendpsychiatrie gestärkt werden. Schmerzhafte Einschnitte werde es zum Beispiel für interne Dienstleistungsbereiche geben. Gut unterrichtete Quellen gehen insgesamt von unter 30 betriebsbedingten Kündigungen aus. Demnach scheint die Vereinbarung noch nicht unterzeichnet, dies solle Anfang des nächsten Jahres am 11. Januar geschehen. Ebenfalls bislang vorbesprochen worden scheint eine Betriebsvereinbarung, die Versetzungen in einem 40-Kilometer-Bereich erlaube. Klar scheint zu sein, dass für die Sozialauswahl mit Blickrichtung Sozialplan das Verbundkrankenhaus Altenkirchen-Hachenburg als eine Einheit betrachtet wird, da es lediglich nur einen kaufmännischen Direktor, eine Stellvertretung und eine Pflegedienstleitung gebe.

Angebot zum Wechsel in Transfergesellschaft
„Alle Arbeitnehmenden, die von Kündigung bedroht sind, werden ein Angebot erhalten, in eine Transfergesellschaft zu wechseln“, ließ der Gesamtbetriebsrat weiter verlauten. Auch wenn viele Stellen abgebaut werden sollten, konnte „erfreulicherweise“ erreicht werden, dass es über alle Standorte für den gesamten Bereich der allgemeinen Pflege nicht zu Kündigungen komme. „Die an den Standorten nicht mehr finanzierbaren Kollegen werden in den anderen DRK-Krankenhäusern dringend gebraucht und dorthin versetzt“, ging aus der Darstellung hervor. Noch nicht geeint worden seien die Forderungen des Gesamtbetriebsrats nach einer wirtschaftlichen Absicherung des neuen Konzepts in Altenkirchen und nach einer stärkeren Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten einschließlich paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat. Die Arbeitnehmervertretung habe mehr Informations- und Beratungsrechte gefordert, um in Zukunft die Kompetenz der Arbeitnehmenden frühzeitig einbringen und den Sanierungserfolg besser nachvollziehen zu können. Sie möchte nicht noch einmal so kurzfristig über eine drohende Notlage informiert werden. „Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, Kündigungen insbesondere für die Kollegen aus Altenkirchen weitestgehend zu verhindern. Wenn es uns jetzt gelingt, die Kollegen an den anderen Standorten gut einzusetzen, werden wir eine Personalausstattung auf den Stationen haben, die besser ist als die gesetzliche Mindestbesetzung. Dies wird zur Entlastungen aller Pflegekräfte beitragen und unser aller Arbeitsbedingungen verbessern“, freute sich der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates, Eberhard Bruch. Der Gesamtbetriebsrat für die Kliniken in Altenkirchen, Alzey, Hachenburg, Kirchen und Neuwied setzt sich aus Vertretern der einzelnen Standorte zusammen. Entscheidend für den prozentualen Anteil eines jeden Mitgliedes am Stimmrecht ist die Größe (Mitarbeiterzahl) vor Ort.



Was hat es mit „+“ oder „*“ auf sich?
Beinahe zeitgleich mit den Beratungen in der Deichstadt hatten in Altenkirchen während einer „Kundgebung“, die kurzerhand ob des miserablen Wetters vom Marktplatz in die evangelische Christuskirche verlegt werden musste, über 400 Zuhörer deutlich gemacht, dass so gut wie alle gesellschaftlichen Gruppen der Kreisstadt nicht mit dem von der Firma WMC Healthcare vorgelegten Umstrukturierungskonzept, das die DRK-Trägergesellschaft Süd-West in Auftrag gegeben hatte, leben können. Inzwischen oft als ein Hospital der Kategorie „Level-1i“ mit dem Zusatz „+“ oder „*“ ins Spiel gebracht, weiß selbst Landesgesundheitsminister Clemens Hoch nicht, was sich hinter den beiden Ergänzungen verbergen könnte. Das war auch in einer Videoschalte, die vom Altenkirchener Stadtrat mit dem Nachfolger von Sabine Bätzing-Lichtenthäler, der Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zwischen 2014 und 2021, initiiert worden war, im Unklaren geblieben. Der nächste Termin im Insolvenzverfahren ist die Gläubigerversammlung (Prüfungstermin) am Donnerstag, 1. Februar, 14 Uhr, in Mainz, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Eingegliedert ist eine Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie die Stellungnahme des Sachwalters (Berichtstermin). Die Gläubiger entscheiden darüber hinaus über die Person des Sachwalters als auch über die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses. (vh)


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