Pressemitteilung vom 30.12.2023
Kreis Altenkirchen: Abfallwirtschaftskonzept 2024-2028 verabschiedet
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen hat die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Altenkirchen in den Jahren 2022 und 2023 in einem Facharbeitskreis aus dem Werkausschuss Abfallwirtschaft heraus erstellt. Diese Fortschreibung gilt nunmehr für die Jahre 2024 bis 2028 und beschreibt neben dem Status Quo die zukünftige Ausrichtung der Abfallwirtschaft im Landkreis.
Kreis Altenkirchen. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 21 KrWG) in Verbindung mit dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (§ 6 LKrWG) haben die für die Abfallentsorgung zuständigen Stellen (öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) regelmäßig Abfallwirtschaftskonzepte für ihren Bereich zu erstellen. Die Vorgaben an die Inhalte werden dabei stets umfangreicher und formaler.
Der zuständige Kreistag hat das Abfallwirtschaftskonzept in seiner Sitzung am 18. Dezember verabschiedet. Die Konzepte sind bei wesentlichen Änderungen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, fortzuschreiben und vorzulegen. Das komplette Abfallwirtschaftskonzept kann man als pdf-Datei von der Homepage des Abfallwirtschaftbetriebes unter "Infopool" einsehen beziehungsweise downloaden. (PM)
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