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Nachricht vom 02.01.2024    

Leserbrief zum Interview mit Landrat Dr. Enders zur Klinikreform: "An den Fakten vorbei?"

LESERMEINUNG | Soll das Krankenhaus Altenkirchen zu einem "Pflegeheim mit ärztlicher Anbindung" degradiert werden? Ralf Käppele aus Altenkirchen hat sich in einem Leserbrief mit den Aussagen von Landrat Dr. Peter Enders kritisch auseinandergesetzt, die der in einem Interview mit den Kurieren rund um die Zukunft der Klinik gemacht hatte.

Das Interview mit Landrat Dr. Peter Enders zur Klinikreform lesen Sie hier.

LESERBRIEF. "In einer Art Neujahrsansprache setzt sich der Landrat insbesondere mit dem Thema "Krankenhaus" auseinander. Die pauschale Aussage, der Kreis habe bei dem "Spiel" keine Karten in Händen, ist so nicht zutreffend. Mit Vertrag vom 30. Juli 2003 hat der Kreis die Krankenhäuser in Altenkirchen und Kirchen an das DRK Rheinland-Pfalz übertragen. In diesem Vertrag ist unter anderem geregelt, dass für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufseiten des DRK Rheinland-Pfalz dem Kreis das Recht auf Rückübertragung des Erbbaurechts (Heimfall) zusteht.

Der Kreis sieht sich allerdings nicht in der Lage, der sich aus § 2 Absatz 1 ergebenden Verpflichtung für eine Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern im Zusammenwirken mit dem Land selbst nachzukommen. Schließlich hatte man sich dieser gesetzlichen Verpflichtung mit der Übertragung auf einen privaten Träger (DRK) entledigt. Der Heimfall wäre daher in Verbindung mit einem neuen Träger eine Option.

Gibt es Interessenten?
Ob der Kreis Altenkirchen von sich aus Unternehmungen unternommen hat, selbst einen neuen Träger für die Standorte in Altenkirchen und Kirchen für den Fall des "Heimfalls" zu finden, ist nicht bekannt. Bekannt ist jedoch, dass in dem vorläufigen Insolvenzverfahren acht potenzielle Erwerber registriert wurden, die eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieben haben. Da es solche Interessenten gibt, ist eine originäre Handlungsoption des Kreises gegeben. Sollte diese nicht einmal ansatzweise in Angriff genommen werden, würde sich die Frage nach einer unglücklichen Bindung an das DRK über den Aufsichtsratssitz stellen.

In der Kreisausschusssitzung vom 14. November 2023 wurde von den Vertretern des DRK die unveränderte Fortführung des Standorts Altenkirchen von jährlichen Zuzahlungen von 1,1 Mio Euro abhängig gemacht. Für einige Fraktionen des Kreistags war dies eine Option, bis zu einer geregelten Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern, "Zeit zu erkaufen". Bedauerlich ist, dass - trotz eigener Ankündigungen in der Kreisausschusssitzung - keine Fraktion diese Initiative weiterverfolgt hat.

Hier mag ausschlaggebend gewesen sein, dass das DRK dieses "Angebot" wohl selbst nicht ernst gemeint hat, sehen die dortigen Ziele eine stationäre Versorgung der Bevölkerung in und um Altenkirchen nicht vor.

Was bedeutet das "Sternchen"?
Kritisch zu betrachten ist die gemachte Aussage bezüglich eines in Altenkirchen zu setzenden Standards für ganz Deutschland. Unterstützt der Landrat ein Modell "1i mit Sternchen" mit besonderem Nachdruck, ist bislang von keinem der Beteiligten (Gesundheitsministerium, DRK-Vertretern, dem Landrat selbst) auch nur im Ansatz dargelegt worden, was konkret unter dem Sternchen zu verstehen ist. Das Level 1i-Krankenhaus ist - mit Verlaub - ein Pflegeheim mit ärztlicher Anbindung, mit dem Ziel den Begriff Krankenhaus im Namen zu erhalten, obgleich es nicht mehr der Krankenhausdefinition entspricht.



Die Initiative des Stadtrats Altenkirchen und der Verbandsgemeinde mit dem Gesundheitsminister vor Ort Gespräche über die "Erhellung" des Sterns zu führen, kann nur Unterstützung finden. Von dort aus wird wenigstens der Versuch unternommen, für die eigene Region etwas zu erreichen und dies parteiübergreifend.

An den Fakten vorbei?
Gänzlich an den Fakten vorbei geht die Darstellung des Landrats in Bezug auf die Notfallversorgung. Dass eine Stroke-Unit in Asbach besteht und eine Kardiologie in Hachenburg ist bekannt und dass Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten in diese Kliniken primär verbracht werden ebenso. (Im Übrigen liegt immer Unkenntnis vor, wenn Fragen gestellt werden, müssten sonst Fragen nicht gestellt werden.) Nicht bekannt scheint dem Landrat zu sein, dass - entgegen seiner Darstellung - der schwere Verkehrsunfall mit Verletzungen an Kopf, Brust und Beinen sehr wohl in Altenkirchen versorgt wird.

Leider hat er sich die Ausführung von Dr. Alexandra Müller in der Kundgebung vom 21. Dezember 2023 entgehen lassen. Aber auch ohne den Besuch einer solchen Kundgebung ist auf der Internetseite des DRK-Krankenhauses Altenkirchen-Hachenburg hierzu folgendes zu lesen:

"Bereits seit 2013 ist die Klinik (gemeint ist Altenkirchen) eine tragende Säule bei der Erstversorgung von Schwer- und Schwerstverunfallten. Kein anderes Westerwälder Krankenhaus hat sich so stark spezialisiert und qualifiziert. Auch bei den Schockraumübungen zeigt sich immer wieder, dass das Trauma-Team wie eine gut geölte Maschine arbeitet: Rettungsdienst, Anästhesie, Allgemein- und Unfallchirurgie kommen blitzschnell und präzise zu den richtigen Ergebnissen. Im zurückliegenden Jahr wurden in Altenkirchen rund 40 Schwerverunfallte im Schockraum primär behandelt und diagnostiziert, eine Steigerung von über 30 Prozent im Vergleich zum Jahr 2017. Die meisten dieser Patienten wurden auch im DRK-Hospital bis zum Übergang in die Rehabilitation versorgt"

Hieran hat sich bis heute nichts geändert, wenn auch durch kaufmännische Nachlässigkeiten vor Ort der Schockraum im Jahr 2023 öfter als notwendig hat "abgemeldet" werden müssen. Der Landrat ist medizinischer Fachmann genug, um zu wissen, dass das "Team Schockraum" bis zuletzt nicht notfallmäßig alarmiert wurde und wird, um ein Pflaster auf eine Schnittwunde zu legen. Es nicht zu verstehen, wenn der Landrat (ohne Not) die Leistungen eines im Westerwald einzigartig spezialisiertes und qualifiziertes Krankenhaus (so der O-Ton DRK) kleinredet.

Die damaligen "Lobpreisungen" des DRK passen jetzt nicht in das Bild, welches der Bevölkerung gemalt werden soll, nämlich dass durch den Abbau dieser Notfallversorgung (stationär und Intensivmedizinisch) den Menschen kein Nachteil entstehen soll.

Verändert werden soll jedoch das Krankenhaus Altenkirchen nach dem Sanierungsplan der WMC Healthcare in ein MVZ, somit ein wesentlicher Teil des Krankenhauses Altenkirchen-Hachenburg, welches nach Presseinformation des DRK vom 04. Juli 2019 noch als eines der besten deutschen Krankenhäuser ausgezeichnet wurde."

Ralf Käppele, Altenkirchen


Mehr dazu:   Lesermeinung   Insolvenz DRK Trägergesellschaft  
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