Pressemitteilung vom 08.01.2024
SGD Nord gibt grünes Licht für Änderung an geplanter Windkraftanlage im Westerwald
Seit Juni 2023 ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständig. Dabei verfolgt sie das Ziel, Anträge möglichst schnell und kompetent zu bearbeiten, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.
Region. Mit der Genehmigung für einen Wechsel des Anlagentyps bei einer geplanten, bereits genehmigten Windkraftanlage im Westerwald konnte nun der Anfang gemacht werden. "Mit der zügigen und fachkundigen Bearbeitung der Genehmigungsverfahren trägt die SGD Nord wesentlich dazu bei, den Ausbau der erneuerbaren Energien im nördlichen Rheinland-Pfalz voranzutreiben", erklärt SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis.
Derzeit befinden sich 18 Anträge bei der SGD Nord in Bearbeitung, rund 60 weitere Projekte sind seit Beginn der neuen Zuständigkeit im Genehmigungsteam vorbesprochen worden. Im aktuellen Fall handelt es sich um die Änderung einer geplanten Anlage, die in der ursprünglichen Form bereits durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises genehmigt worden war. Die Änderung wurde am 21. August 2023 beantragt und bereits am 6. Dezember 2023 durch die SGD Nord bewilligt. Ein solcher Typenwechsel, wie er für die Anlage im Westerwald vorgesehen ist, wird häufig beantragt, da die Weiterentwicklung der Technik rasant voranschreitet.
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Gesetzgeber erleichtert schnelle Bearbeitung
In naher Zukunft werden auch die ersten Genehmigungen für neue Einzelanlagen sowie komplette Windparks durch die SGD Nord erteilt. Begünstigt wird die schnelle Bearbeitung der Anträge vielfach durch die gesetzlichen Erleichterungen des § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Diese nationale Regelung stützt sich auf die EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577). Vor dem Hintergrund der Energiekrise hat diese Verordnung den Mitgliedsstaaten eine Beschleunigung der Zulassungsverfahren für erneuerbare Energien und Stromnetze vorordnet. Auch der Bund hat durch das WindBG den Ländern für die Ausbauziele entsprechende Fristen auferlegt. (PM)
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