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Nachricht vom 10.01.2024    

Skandal in Altenkirchen: Schülertaxi-Fahrer belästigt Mädchen und wird verurteilt

Von Wolfgang Rabsch

Vor dem Amtsgericht in Altenkirchen fand am 10. Januar die Hauptverhandlung gegen einen Mann aus der VG Altenkirchen-Flammersfeld statt, der als Fahrer eines Schülertaxis ein Mädchen sexuell belästigt haben soll. Die Verhandlung wurde vor der Einzelrichterin des Amtsgerichts Altenkirchen durchgeführt.

Amtsgericht Altenkirchen. Symbolfoto: Wolfgang Rabsch

Altenkirchen. Wie lautet der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Koblenz?
Anfang des Jahres 2022 soll der Angeklagte, der als Taxifahrer häufig Schüler von der Schule zu ihrem Wohnsitz fuhr, ein damals 14-jähriges Mädchen sexuell belästigt haben. Dabei soll er seine Hand auf den Oberschenkel des Mädchens gelegt haben und er streichelte, bis er mit seinem Daumen die bedeckte Scheide des Mädchens berührte. Das Mädchen habe seine Hand weggeschlagen, sei ausgestiegen und weggerannt. Anklage ist nach Paragraf 184i des Strafgesetzbuches (StGB) erhoben, der den folgenden Strafrahmen vorsieht: Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldzahlung bestraft.

Angeklagter bestreitet den Tatvorwurf
Nach dem Verlesen der Anklageschrift äußerte sich der Angeklagte: "Ich bestreite den Tatvorwurf, da ich das Mädchen in der angegebenen Zeit nicht gefahren habe, ich kann das durch Fahrtbescheinigungen beweisen. Die Fahrtbescheinigungen werden von mir handschriftlich ausgefüllt und von meinem Chef überprüft und registriert. Auch die Lohnbuchhaltung kontrolliert die Fahrten. Seit Anfang 2023 fahre ich überhaupt keine Kinder mehr, weil man mir bereits früher schon einmal so etwas Ähnliches vorgeworfen hatte. Demzufolge habe ich auch eine Dienstbescheinigung unterschrieben, dass ich in Zukunft keine Kinder mehr im Taxi befördern darf".

Der Angeklagte überreichte der Vorsitzenden einen Stapel unsortierter Zettel, die handschriftlich ausgefüllt waren und beweisen sollten, dass der Angeklagte das geschädigte Mädchen nicht gefahren haben könne.

Der Chef des Angeklagten, der ja eigentlich seinen Fahrer entlasten sollte, erschien nicht zum Termin, da er angeblich plötzlich erkrankt sei. Ein entsprechendes Attest wurde bis zum Termin nicht vorgelegt, sodass die Richterin von einem unentschuldigten Fernbleiben zum Termin ausging, trotz ordnungsgemäßer Ladung. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte, gegen den nicht erschienenen Zeugen ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 Euro festzusetzen, wobei für je 50 Euro ersatzweise ein Tag Ordnungshaft bestimmt werden soll. Die Vorsitzende erließ den Ordnungsgeldbeschluss, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Als erste Zeugin wurde die Mutter des geschädigten Mädchens vernommen, die eindringlich in klaren Worten schilderte, wie sie die Veränderungen bei ihrem Kind am Tattag wahrgenommen hatte. "Mir fiel sofort auf, dass mit ihr etwas nicht stimmte. Sie war wesensverändert, reagierte zickig, als ich nachfragte. Erst auf beharrliches Nachfragen erzählte sie mir, dass der Taxifahrer ihr während der Fahrt zwischen die Beine gegriffen und auch ihre Scheide berührt habe. Ich rief sofort bei dem Taxiunternehmen an, dort wurde mir versichert, man würde sich um den Fall kümmern und sich melden, doch darauf warte ich heute noch. Als ich von der Mutter einer Schulkameradin meiner Tochter erfuhr, dass der betreffende Taxifahrer auch ihre Tochter sexuell belästigt haben soll, entschied ich mich, den Vorfall zur Anzeige zu bringen. Meine Tochter befindet sich zurzeit in Therapie."



Im Beisein ihrer Mutter sagte anschließend das geschädigte Mädchen aus. Es bestätigte, dass der Fahrer des Schülertaxis begann, sie am linken Oberschenkel zu streicheln und dann ihre Scheide berührte. Sie habe die Berührung genau gespürt, hätte dann die Hand des Taxifahrers weggeschlagen, sei ausgestiegen und einfach weggerannt. Wörtlich sagte die Zeugin: "Ich befinde mich in psychiatrischer Behandlung, leide an Panikattacken und bekomme ganz einfach die Bilder von der Tat nicht mehr aus meinem Kopf".

Der im Sitzungssaal anwesende Vater des Mädchens meldete sich zu Wort und wurde daraufhin als präsenter Zeuge vernommen. Der Vater bestätigte, dass er ein Arbeitskollege des Angeklagten sei und dieser ihn nach Weihnachten 2023 angesprochen und gebeten habe, seine Tochter solle die Anzeige wieder zurücknehmen. Der Angeklagte erwiderte darauf, dass er das zu dem Vater gesagt habe, um dessen Tochter vor einer Falschaussage zu schützen.

Nachdem die Beweisaufnahme geschlossen wurde, plädierte der Vertreter der Staatsanwaltschaft und forderte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten zur Bewährung auf drei Jahre, als Geldauflage Zahlung von 1.800 Euro an eine gemeinnützige Institution, sowie weitere therapeutische Termine wahrzunehmen. Der Angeklagte sagte in seinem letzten Wort, dass er nichts mehr sagen würde.

Urteil im Namen des Volkes
Der Angeklagte wird wegen sexueller Belästigung gemäß Paragraf 184i StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jedoch auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Weiter wird dem Angeklagten auferlegt einen Geldbetrag von 3.500 Euro an den "Weißen Ring" zu zahlen und weitere sechs Monate an therapeutischen Gesprächen teilzunehmen.

Zur Begründung führte die Vorsitzende aus, dass für das Gericht der Tatnachweis klar erbracht wurde durch die glaubhafte Aussage der Zeugin, die von keinerlei Belastungseifer geprägt gewesen sei und die Fahrtenzettel, die der Angeklagte vorgelegt habe, mit der Hand ausgefüllt worden und zudem nicht vollständig gewesen seien.

Rechtsmittelbelehrung wurde erteilt, es wurden keine Erklärungen abgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Wolfgang Rabsch)


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