Beamten-Affäre in Betzdorf: Schadensersatzforderung gegen Bürgermeister Brato auf Eis gelegt
Von Jennifer Patt
Bei einer Abstimmung am Donnerstagabend (25. Januar) hat der Verbandsgemeinderat Betzdorf-Gebhardshain einstimmig beschlossen, vorerst von der Verfolgung der Schadensersatzforderungen gegen Bürgermeister Bernd Brato abzusehen. Trotz dieser Entscheidung wurde während der Sitzung betont, dass die Vertagung nicht als endgültige Aufhebung zu verstehen sei.
Betzdorf. Die "Betzdorfer Beamten-Affäre", in der ein Mitarbeiter angeblich fünf Jahre lang für nicht erbrachte Leistungen bezahlt wurde, gipfelte am Dienstag (23. Januar), als die Staatsanwaltschaft Koblenz Razzien in den Verwaltungsstandorten der VG Betzdorf-Gebhardshain sowie im Privathaus des Bürgermeisters durchführte. Bernd Brato steht unter dem Anfangsverdacht der Untreue. Der Verbandsgemeinderat musste nun über die Schadensersatzforderung entscheiden, die laut einem Gutachten der Kommunalaufsicht vom 18. Dezember mit fast 600.000 Euro evalviert wurde. Es wurde festgestellt, dass Brato schuldhaft seine dienstlichen Pflichten verletzt hat, und er wird aufgefordert, den entstandenen Schaden auszugleichen. Die Entscheidung des Rates orientierte sich am Vorschlag der Verwaltung. Gemäß diesem wird die Frage bezüglich des Zeitpunkts für den Erlass eines Verwaltungsaktes oder der Einreichung einer Leistungsklage dem Haupt- und Finanzausschuss übergeben. Die finale Entscheidung wird daher erst nach dem 31. März getroffen, dem angesetzten Datum für den vorzeitigen Ruhestand von Bernd Brato. Ab diesem Zeitpunkt obliegt die Verantwortung für die Geltendmachung der Forderung nicht mehr der Kommunalaufsicht, sondern der VG-Verwaltung unter der Leitung des Nachfolgers von Brato.
Eine andere Möglichkeit bestand darin, die Forderungen gegen Brato mit einer Zweidrittelmehrheit zu erlassen; jedoch wurde von dieser Option kein Gebrauch gemacht, und die Schadensersatzforderung wurde lediglich vorübergehend zurückgestellt.
Keine endgültige Abkehr von der Schadensersatzforderung
Die Zustimmung der Fraktionen deutet darauf hin, dass die zeitliche Verzögerung nicht als endgültige Ablehnung einer Schadensersatzforderung interpretiert werden sollte. Dies wird anhand des klaren Beschlussvorschlags der Verwaltung veranschaulicht, in dem festgehalten ist, dass der Verbandsgemeinderat in Kenntnis setzt, dass aufgrund einer kommunalaufsichtlichen Verfügung vom 18. Dezember 2023 eine umstrittene Forderung gegen den Bürgermeister der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain besteht und einzufordern ist.
In einer weiteren einstimmigen Beschlussfassung beauftragte der Verbandsgemeinderat eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Geltendmachung des Regressanspruchs gegenüber Brato. Die Sitzungsleitung oblag dem Ersten Beigeordneten Joachim Brenner, der ab dem 1. April die Amtsgeschäfte des Bürgermeisters bis zur Vereidigung eines Nachfolgers wahrnehmen wird. Die Wahl des Nachfolgers ist voraussichtlich für den 9. Juni im Rahmen der Kommunal- und Europawahlen geplant.
Des Weiteren ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, dass die Kommunalaufsicht des Kreises Altenkirchen in ihrer expertisen Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 zu dem Schluss kam, dass der Bürgermeister schuldhaft seine dienstlichen Pflichten verletzt hat und der entstandene Schaden in Höhe von etwa 595.763,17 Euro auszugleichen ist. Die Prüfung einer Haftungsprivilegierung ergab, dass eine solche aufgrund vorsätzlicher Pflichtverletzung unwahrscheinlich ist.
Die nächste Etappe in der Geltendmachung der Forderung gegenüber Bürgermeister Bernd Brato wird nun durch die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei durch den Verbandsgemeinderat eingeleitet. (JP)
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