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Nachricht vom 29.01.2024    

Kreis erhält fast 1,9 Millionen Euro an Pauschalförderung aus KIPKI-Programm

Aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) Rheinland-Pfalz erhält der Landkreis Altenkirchen eine Pauschalförderung in Höhe von 1.888.637 Euro für Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Ein kommunaler finanzieller Eigenanteil ist bei den Maßnahmen nicht notwendig.

Sonnensegel sollen auch auf den Pausenbereichen heimischer Schulen helfen, für mehr Schatten zu sorgen. (Foto: Pixabay)

Altenkirchen. Es gibt Geld vom Land, und der Kreis Altenkirchen muss für Maßnahmen in puncto Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel nicht einen einzigen Cent beisteuern. So fließen aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) Rheinland-Pfalz 1.888.637 Euro ins AK-Land, was den Kreisausschuss des Altenkirchener Kreistages in seiner Zusammenkunft am späten Montagnachmittag (29. Januar) erfreute: Er stimmte ohne Widerspruch der Abgabe des Förderantrags mit definierten Teilprojekten zu, „Einsendeschluss“ ist bereits der 31. Januar. Grundsätzlich seien Verschiebungen und/oder Änderungen möglich, betonte der Klimaschutzmanager des Kreises, Stefan Glässner. Um eine maximale Flexibilität und Sicherheit zu erreichen, wurden zwei Teilprojekte unter den Überschriften „Balkonkraftwerke“ und „stationäre Stromspeicher“ festgelegt. Die verabschiedeten Ansätze im Überblick: Errichtung von Sonnensegeln/Beschattung auf Schul-/Kitagelände 162.000 Euro; Sonnenschutzanlage/Beschattung an Fenstern (Rollladen, Jalousien, etc.) 145.000 Euro; Dachbegrünung von Dächern und Fassaden von kommunalen Gebäuden (Sportgebäude einschließlich Schwimmbäder, Rathäuser, Dorfgemeinschaftshäusern) 165.000 Euro; Dachsanierung wie Maßnahmen zur klimaneutralen Gestaltung und energetischen Sanierung über den gesetzlichen Gebäudeenergieeffizienzstandard hinaus sowie zur Steigerung der Energieeffizienz und für eine nachhaltige Wärmeversorgung in Schulgebäuden und Kindertagesstätten 331.000 Euro; LED-Sanierung mit Umrüstung der Innen- und Außenbeleuchtung auf energiesparende LED-Leuchten 570.000 Euro; Elektroautos und Ladeinfrastruktur mit Maßnahmen zum Ausbau von Elektro- und Wasserstoff-Fuhrparken von Kommunen und kommunalen Verkehrsbetrieben, Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung einer Ladeinfrastruktur mit PV-Nutzung bei kommunalen Dienstgebäuden 115.637 Euro (gegenüber dem Ansatz um 300.000 Euro gekürzt und jeweils 150.000 Euro zu „Balkonkraftwerke“ und „stationäre Stromspeicher“ hinzu geschlagen); Förderung von „Balkonkraftwerken“ oder „stationären Stromspeichern“ 380.000 Euro; Wettbewerb innovative Fotovoltaikanlagen 20.000 Euro.

10.000 Euro fürs LEADER-Regionalbudget
Weiteren Informations- und Beratungsbedarf erkannte das Gremium bei der Beratung des Antrags der CDU-Fraktion, die sich für eine Machbarkeitsstudie zur geothermischen Grubenwassernutzung im Landkreis Altenkirchen stark gemacht hatte. Glässner hatte zuvor über schon teils intensive Untersuchungen in Horhausen und Herdorf und ein Projekt dieser Couleur in Hamm berichtet. Zudem machte er deutlich, dass er über eventuelle Kosten pauschal nichts sagen könne. Bernd Becker (SPD) gab zu bedenken, dass „nicht der Kreis, sondern eine Ebene niedriger“ für die kommunale Wärmeplanung verantwortlich sei. Einstimmig genehmigte das Gremium, den Eigenanteil für das LEADER-Regionalbudget in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Westerwald-Sieg war kurzfristig die Möglichkeit im Rahmen des LEADER-Prozesses geboten worden, das „Regionalbudget“ aufzurufen. Dieses setzt sich für die LAG Westerwald-Sieg aus 90.000 Euro Förderung und 10.000 Euro Eigenanteil zusammen. Mit dem Regionalbudget können zusätzlich zum LEADER-Budget Kleinstprojekte (mindestens 2000 Euro und höchstens 20.000 Euro Zuschuss) unterstützt werden. Förderfähig sind zum Beispiel Konzepte für die Entwicklung ländlicher Gemeinden, Dorfentwicklung oder kleinere Infrastruktureinrichtungen. Konkrete förderfähige Beispiele sind etwa Spielplätze, Ausstattung für Dorfgemeinschaftshäuser, Materialien für Vereine oder Aufwertung von Aufenthaltsflächen. Aufgrund der bis zuletzt unsicheren Haushaltslage des Bundes war bis Mitte Januar 2024 nicht klar gewesen, ob das Regionalbudget in diesem Jahr überhaupt aufgerufen werden kann.



Weitere 60 Sirenen
Aus Schaden wird man klug: Die Flutkatastrophe im Ahrtal im Hinterkopf hat den Kreis veranlasst, ein flächendeckendes Sirenensystem für die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall aufzubauen. Für die über mehrere Jahre geplante Realisierung wurde bereits ein Beschallungskonzept erarbeitet, um zu ermitteln, wie viele Sirenen kreisweit nötig und welche Standorte geeignet sind. Im Endausbau werden voraussichtlich 180 Einheiten in Betrieb gehen müssen, die Gesamtkosten liegen bei rund drei Millionen Euro und werden zwischen Kreis und Verbandsgemeinden im Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel gestemmt. Zudem gibt es Förderungen von Bund und Land. 25 Sirenen sollen bis Mitte des Jahres einsatzbereit sein. Der Kreisausschuss vergab einstimmig den Auftrag zum Bau weiterer 60 fester Anlagen an die Firma Hörmann Warnsysteme GmbH (Stade bzw. Hofheim-Wallau) und erhält im Gegenzug eine Rechnung über 1.183.523 Euro.

„Adäquate Antwort auf Petition“
Landrat Dr. Peter Enders berichtete über ein Gespräch mit der Bürgerinitiative (BI) Eichelhardt, die ihm eine Petition und Unterschriftenlisten gegen den Bau des Containerdorfs in der Gemarkung Isert übergeben hatte. Zwar sehe die Landkreisordnung das Instrument der Petition nicht vor, dennoch werde er der BI eine „adäquate Antwort“ zukommen lassen. Enders betonte darüber hinaus, dass der „Königssteiner Schlüssel“ (eine Formel für die Zuweisung von Flüchtlingen) keinen Einfluss auf die Verteilung auf Ortsgemeinden habe. Auch ließ er die Kritik nicht gelten, dass das Containerdorf keine „menschenwürdige Unterbringung“ darstelle, da dieser Ansatz nicht für „Not- und Ersatzunterkünfte“ infrage komme. Enders distanzierte sich von dem die Runde machenden „Geschmäckle“, wonach der Kreis über den Bauantrag des Bauherren „Kreis“ für das Containerdorf befinde. Bekanntermaßen hatte die Ortsgemeinde Isert nicht ihr Einvernehmen zum Bauantrag hergestellt. „Wir werden den Bauantrag nach Recht Ordnung bearbeiten“, erklärte er in aller Deutlichkeit. (vh)


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