Pressemitteilung vom 04.03.2024
Doppelter Ärger: Ladendiebstahl und Alkoholfahrt in Altenkirchen
Ein 34-jähriger Mann geriet am Freitagmorgen (1. März) in Altenkirchen in doppelte Schwierigkeiten. Nach einem Ladendiebstahl führte eine Kontrolle durch die Polizei zu einer weiteren unangenehmen Überraschung.
Altenkirchen. Am Freitagmorgen, gegen 8.15 Uhr, wurde ein Ladendiebstahl in einem Supermarkt in der Bahnhofstraße in Altenkirchen gemeldet. Die herbeigerufenen Beamten der Polizeidirektion Neuwied/Rhein konnten vor Ort feststellen, dass der 34-jährige Täter unter Alkoholeinfluss stand.
Der Verdacht wurde erhärtet, als die Polizisten entdeckten, dass der Mann mit einem Pkw zum Tatort gefahren war. Sie führten daraufhin eine gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung durch, die einen positiven Befund erbrachte.
Infolgedessen wurden gegen den Tatverdächtigen sowohl Straf- als auch Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zunächst wird er sich wegen des Ladendiebstahls verantworten müssen. Hinzu kommt die Trunkenheitsfahrt, die nach deutschem Recht ebenfalls eine Straftat darstellt. Das genaue Ausmaß der rechtlichen Konsequenzen, denen der 34-Jährige nun gegenübersteht, hängt von den weiteren Ermittlungen ab. (PM/Red)
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