Pressemitteilung vom 06.03.2024
Energietipp der Verbraucherzentrale zu Wärmebildern: Experte oder buntes Bild?
Wärmebilder sind beliebt bei sanierungsbereiten Eigenheim-Besitzern und auch bei Mietern, die ihrem Vermieter die schlechte Qualität der angemieteten Wohnung eindrücklich vermitteln wollen. Doch was bringen sie wirklich? Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klärt auf.
Westerwaldkreis. Tatsächlich kann eine Thermografie-Aufnahme wertvolle erste Hinweise auf energetische Schwachstellen des Hauses geben - auch auf Wärmebrücken, die mit bloßem Auge schwer zu entdecken sind. Allerdings: Die Kosten für fachmännisch aufgenommene Bilder liegen bei mindestens 300 Euro. Die Aufnahme muss nachts bei niedrigen Temperaturen erfolgen, das Haus muss vorher konstant beheizt worden sein und es darf nicht regnen. Der Berater sollte sich das Haus auch von innen angesehen haben und sich einen Eindruck über mögliche Schwachstellen verschafft haben. Das sind nur einige der vielen Punkte, die zu beachten sind, damit die Aufnahme gelingt.
Auch die Auswertung erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung, denn die bunten Bilder sagen nicht aus, wie viel Wärme verloren geht und wie viel davon eine Dämmmaßnahme einsparen könnte. Deshalb ist eine Energieberatung vor Ort manchmal die bessere Alternative zu einem dekorativen Wärmebild. Erfahrene Berater wissen bei einem Gang durch das Haus häufig auch ohne Thermografie an welchen Stellen die meiste Wärme entweicht und können abschätzen, wo sich eine Sanierung am ehesten lohnt.
Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale können in einem persönlichen Beratungsgespräch anhand von Unterlagen Hinweise auf sinnvolle Modernisierungen oder weiterführende Beratungsmöglichkeiten geben. Die Beratung findet durch Architektinnen oder Ingenieure nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
- In Betzdorf am Donnerstag, 4. April, von 14.15 bis 17.15 Uhr im Rathaus, Zimmer 1.05 in der Hellerstraße 2. Anmeldung unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
- In Altenkirchen am Donnerstag, 28. März von 12 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Raum U01 (UG), Rathausstraße 13. Anmeldung unter 02681-850. (PM)
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