Kreis Altenkirchen: Kommt ein hauptamtlicher Brand- und Katastrophenschutzinspekteur?
Von Klaus Köhnen
Laut der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 hat die Kreisverwaltung Altenkirchen eine Stelle für einen Brand- und Katastropheninspekteur im Hauptamt geschaffen. Nach den Diskussionen um die Besetzung dieses Amtes in den Jahren 2019 und 2020 erfolgte die Weiterführung im Ehrenamt. Nun hat der Kreistag jedoch den Weg für eine Hauptamtliche Stelle frei gemacht.
Altenkirchen. Ein Rückblick: Nachdem der vorherige Amtsinhaber Dietmar Urrigshardt im November 2018 verabschiedet wurde, begann eine lange Diskussion. Die beiden Stellvertreter Matthias Theis und Ralf Schwarzbach übernahmen zunächst die Verantwortung. Bereits zu diesem Zeitpunkt machte der damalige Landrat Michael Lieber deutlich, dass die Frage der Hauptamtlichkeit geprüft werden müsse. Im Januar 2020 bat Matthias Theis um seine Entpflichtung. Zum Dezember 2020 wurde der derzeitige Amtsinhaber Ralf Schwarzbach nach der Wahl durch die Wehrleiter der Verbandsgemeinden, als Kreisfeuerwehrinspekteur (KFI) - so hieß diese Funktion zu dem Zeitpunkt noch - bestellt. Die Amtszeit dauert gemäß dem Landesgesetz über den Brand- und Katastrophenschutz (LBKG) zehn Jahre.
Landrat bereitet Weg in Richtung Hauptamt
Die in letzter Zeit zunehmenden Gefahren durch Starkregen, Vegetationsbrände und weitere Einflüsse hatten scheinbar zu einem Umdenken geführt: So teilt die Kreisverwaltung in einer Mail mit, dass sich das Meinungsbild gewandelt habe. Wörtlich heißt es: "Sowohl Ministerpräsidentin Malu Dreyer als auch Innenminister Michael Ebling haben mich in Gesprächen dazu ermutigt, den Weg Richtung Hauptamtlichkeit einzuschlagen", erläutert Landrat Peter Enders. Weiter heißt es in der Information der Kreisverwaltung: "Die Frage der Hauptamtlichkeit wurde auch bei anderen Gelegenheiten in den letzten Jahren mehrfach thematisiert, schließlich wurde die Stelle für das Jahr 2024 in den Stellenplan aufgenommen und mit dem Haushaltsplan unstrittig verabschiedet. Der Haushaltsplan ist inzwischen genehmigt."
Wie es in der Information weiter heißt, wurde der ehrenamtliche BKI Ralf Schwarzbach erst am 4. März durch den Landrat informiert. Dieser habe die Wehrleiter, die ihn in das Amt gewählt haben, unterrichtet. "Wir gehen davon aus, dass - nach einer weiteren Rückkopplung mit den Vertretern der Kreisgremien - im Laufe des Frühjahres eine Ausschreibung erfolgen kann", so die Information der Kreisverwaltung.
Fragwürdiger Ablauf
Was allerdings zu hinterfragen ist, ist der Ablauf. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, den Amtsinhaber in die Überlegungen zur Veränderung einzubinden? Da es bereits vor nunmehr fast fünf Jahren die Diskussion im Kreistag um die Hauptamtlichkeit gab, wäre es interessant zu wissen, welche Hintergründe die jetzige Zustimmung herbeigeführt haben. Auch wenn es dem geltenden Recht entspricht, dass die Stelle im Kontext des Haushaltsplanes (Stellenplan) genannt wurde, wäre, so einige Mitglieder des Kreistages, eine vorherige Diskussion oder zumindest eine Information zielführender gewesen. Die Frage, wie es dem ehrenamtlichen Amtsinhaber damit geht, mag sich jeder selbst beantworten. (kkö)
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