Aufatmen in Isert und Umgebung: Container-Dorf für Flüchtlinge „gestorben“
Aufatmen in Isert, Eichelhardt und weiteren Dörfern in der Umgebung: Das Container-Dorf für Flüchtlinge, das in einem Waldstück an der B 256 und auf Grund und Boden der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld mit dem Kreis Altenkirchen als Bauherrn errichtet werden sollte, ist „gestorben“. Das teilte die Kreisverwaltung am späten Montagnachmittag mit.
Altenkirchen/Isert. In der Gemarkung der Ortsgemeinde Isert wird keine Container-Unterkunft für Flüchtlinge entstehen. Das Bauantragsverfahren ist abgeschlossen, der Kreis sieht keine Möglichkeit, eine entsprechende Erschließung zu gewährleisten. Darüber informierte Landrat Dr. Peter Enders am Montagnachmittag (18. März) die Mitglieder des erweiterten Kreisvorstandes. Dabei handelt es sich um den Landrat, die Beigeordneten und die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen. Das Gremium trifft sich in der Regel im Vorfeld von Kreistagssitzungen, um die Inhalte der jeweiligen Tagesordnungen vorzubesprechen. Enders unterrichtete aber auch Iserts Ortsbürgermeister Wolfgang Hörter. Der Kreisausschuss hatte im November des zurückliegenden Jahres beschlossen, das Iserter Grundstück, das im Besitz der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld ist, für die Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen, zumal an gleicher Stelle bereits eine Flüchtlingsunterkunft stand, die inzwischen abgerissen wurde. Viele Einwohner vor allem aus Isert und Eichelhardt waren Sturm gegen das Vorhaben gelaufen. Zudem hatte eine Bürgerinitiative aus Eichelhardt mobil gegen die geplante Verwirklichung gemacht, der Iserter Ortsgemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag nicht hergestellt und vor allem die Größe der Unterkunft (von bis zu 40 Männern im Alter zwischen 20 und 40 Jahren) auf diesem Bereich in Frage gestellt und von einer menschenunwürdigen Unterkunft gesprochen.
Einvernehmen nicht erteilt
„Das Bauantragsverfahren ist abgeschlossen. Die Ortsgemeinde Isert hat das Einvernehmen zur Erschließung über einen gemeindeeigenen Wirtschaftsweg nicht erteilt. Das ist ihr gutes Recht. Andere Erschließungsmöglichkeiten, beispielsweise über das benachbarte Grundstück des Landesbetriebs Mobilität oder direkt von der Bundesstraße aus, wurden intensiv geprüft, lassen sich aber nicht realisieren“, erläuterte Enders, der neben Hörter auch Rainer Zeuner, den Ortsbürgermeister von Eichelhardt, in Kenntnis gesetzt hatte. Hörter zeigte sich in einer ersten Reaktion erfreut, schloss aber eine Feierlichkeit am Montagabend dennoch aus. „Bevor es in die Presse kommt, will ich Sie doch selbst informieren“, berichtete Hörter von seinem Telefonat mit dem Kreis-Chef. Das erfordere einfach der Anstand, zitierte Hörter ihn. „Ich finde das grundsätzlich in Ordnung, dass das Container-Dorf dort oben nicht errichtet wird“, merkte Hörter weiterhin an, „für meine Begriffe ist es total menschenunwürdig, dort 40 Flüchtlinge unterzubringen. Ich bin froh, dass wir die Möglichkeit hatten, das baurechtlich anzufechten. Das haben wir gemacht über die Nutzung und Erschließung des Wirtschaftsweges. Das ist auch der einzige Grund, warum nicht gebaut wird.“
Viele Optionen für Unterbringung
Wie geht es nun weiter? „Wir stehen weiter im Austausch mit den Verbandsgemeinden, prüfen viele Optionen für die Unterbringung – Anmietung, Ankauf, Bauen. In den Wintermonaten ist die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge zurückgegangen, aber wir müssen auch damit rechnen, dass die Zahlen wieder steigen. Das heißt, wir müssen vorbereitet sein. Wir werden den Kreistag bitten, einen Beschluss zu fassen, der alle denkbaren Optionen zulässt“, führte Enders weiter aus. Gleichzeitig appellierte er erneut an Bund und Land, den Zustrom von Flüchtlingen vor allem ohne Bleibeperspektive einzuschränken. Die von der Bürgerinitiative Eichelhardt initiierte Petition zu einer Flüchtlingsunterkunft in Isert will der Kreistag in seiner Sitzung am 8. April dennoch behandeln.
Zum Baugenehmigungsverfahren
Zur Benutzung des Wirtschaftsweges als unmittelbare Zufahrt zum Baugrundstück bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Isert und dem Landkreis als Bauherrn. Die Ortsgemeinde Isert hat mit Beschluss vom 24. Januar mitgeteilt, dass sie einer Vereinbarung für die Nutzung des Wirtschaftsweges nicht zustimmen wird. Da laut Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) Gebäude nur errichtet werden dürfen, wenn gesichert ist, dass bis zum Beginn ihrer Benutzung das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt, eine öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche besteht oder bei Vorhaben im Sinne des Paragrafs 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 des Baugesetzbuchs (BauGB) über einen befahrbaren Wirtschaftsweg erreichbar ist, kann das Vorhaben bauaufsichtlich nicht genehmigt werden. (vh)
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