Pressemitteilung vom 24.03.2024
Lüften durch Fenster oder Lüftungsanlage - aber nicht mit der atmenden Wand.
In jedem Haus, in dem Menschen wohnen, muss regelmäßig gelüftet werden. Die oft erwähnte "atmende Wand" gibt es jedoch nicht - weder in gedämmten noch in ungedämmten Gebäuden. Und auch durch Fugen und Ritze in der Gebäudehülle kommt selbst in Altbauten zu wenig Luft rein, als dass man auf aktives Lüften verzichten könnte.
Region. Feuchtigkeit und weitere (Schad)Stoffe müssen raus aus dem Haus und Sauerstoff zum Atmen muss rein. Daher muss bei der Neubauplanung frühzeitig darüber nachgedacht werden, wie der Luftwechsel sichergestellt werden soll. Die Fensterlüftung ist die kostengünstigste Lösung - erfordert aber aktives Mitdenken. Wie lange mache ich die Fenster auf und wann muss man dran denken, sie auch wieder zu schließen, besonders, wenn man das Haus verlässt? Nach dem Schließen der Fenster wird die Luft zunehmend wieder schlechter bis zum nächsten Öffnen. Oft sind die Fensterbänke vollgestellt, was das komplette Öffnen umständlich macht.
Der Einbau einer Lüftungsanlage ist zwar teurer, aber sie sorgt automatisch für einen hohen Raumluftkomfort. Eine einfache Abluftanlage kostet im Einfamilienhaus bis zu Siebentausend Euro und mit zusätzlicher Wärmerückgewinnung etwa das Doppelte. Sie verbraucht zusätzlich Strom, aber mit einer Wärmerückgewinnung spart sie ein Mehrfaches an Energie wieder ein. Bei regelmäßiger Reinigung beziehungsweise dem Austausch der notwendigen Filter hat man dauerhaft eine gleichbleibend gute Luft und durch den Einbau eines Pollenfilters freuen sich Heuschnupfengeplagte über eine Entlastung im Frühjahr und Sommer.
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Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Donnerstag, 4. April von 14.15 bis 17.15 Uhr im Rathaus, Zimmer 1.05 in der Hellerstraße 2. Anmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
In Altenkirchen am Donnerstag, den 25. April von 12 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Raum U01 (UG), Rathausstraße 13. Anmeldung unter 02681/850. (PM)
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