Pressemitteilung vom 02.04.2024
Trunkenheitsfahrt in Roth: Rollerfahrer mit absoluter Fahruntauglichkeit am Steuer
Eine Trunkenheitsfahrt auf der B256 in der Nähe von Heckenhof bei Roth sorgte am Montag (1. April) für Aufsehen. Ein verantwortungsbewusster Verkehrsteilnehmer bemerkte einen Rollerfahrer, der auffällig Schlangenlinien fuhr und alarmierte die Polizei.
Roth. Gegen 19.45 Uhr erreichte die Polizeiinspektion Altenkirchen ein Hinweis auf einen möglicherweise alkoholisierten Rollerfahrer. Der Fahrer bewegte sich in starken Schlangenlinien in Richtung Altenkirchen auf der B 256 nahe Heckenhof. Dank des aufmerksamen Hinweises konnte das Fahrzeug durch Polizeibeamte festgestellt und kontrolliert werden.
Bei der Kontrolle des 25-jährigen Fahrers stellten die Beamten einen deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert im Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit. Doch nicht nur der hohe Alkoholkonsum des jungen Mannes war problematisch. Bei der Überprüfung seines Rollers stellte sich heraus, dass dieser nicht zugelassen war und zudem ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wurde.
Die Konsequenz: Gegen den 25-Jährigen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. (PM)
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