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Nachricht vom 07.05.2024    

VG Altenkirchen-Flammersfeld: Finanzielle Anreize für Ansiedelung von Ärzten

Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld klinkt sich in den Reigen derer ein, die sich die Verbesserung der ärztlichen Versorgung vor Ort per finanziellem Anreiz auf die Fahnen geschrieben haben. Sie hat - genauso wie die Stadt Altenkirchen zuvor - eine Richtlinie erarbeitet, die mithelfen soll, Mediziner jeweils für eine Tätigkeit zwischen Willroth und Helmeroth zu gewinnen.

Ärzte dringend gesucht: Die medizinische Versorgung auf dem Land - auch durch Hausärzte - wird zu einem immer größeren Problem. (Foto: Pixabay)

Altenkirchen. Landauf und landab fehlen immer mehr Ärzte gleich welcher Fachrichtung auch immer. Unter den Kommunen hat längst ein Wettbewerb begonnen, aus dem die als Sieger hervorgehen, die bereit, die größte finanzielle Unterstützung in die Waagschale zu werfen. Auch die Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld hat eine Richtlinie zur Förderung der ärztlichen Versorgung in ihrem Gebiet erarbeitet, die der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des VG-Rates in seiner Zusammenkunft am späten Dienstagnachmittag (7. Mai) einstimmig guthieß und die noch vom VG-Rat in dessen nächster Sitzung am 16. Mai abgesegnet werden muss. Der Zweck der Förderung ist so formuliert: „Um die medizinische Versorgung im Gebiet der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld zu sichern und zu fördern, hat die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld diese Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung beschlossen. Zur Erreichung dieses Zwecks sollen Ärzten finanzielle Hilfen bei Praxisübernahmen, bei Praxisneugründung sowie bei der Anstellung von Weiterbildungsassistenten gewährt werden. Zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung fördert die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (Zuwendungsgeber) insbesondere nachfolgende Maßnahmen: Anstellung von Weiterbildungsassistenten (Hausärzte), Praxisübernahmen (alle Fachrichtungen), Praxisneugründung (alle Fachrichtungen) und sonstige Maßnahmen. Die Förderung der Maßnahmen ,Praxisübernahmen’ und ,Praxisneugründungen’ gilt nachrangig gegenüber Drittförderungen (z. B. durch Bund, Land oder Kassenärztliche Vereinigung). Sie kann zusätzlich zu Drittförderungen gewährt werden, soweit durch sie die Förderung durch Dritte nicht verhindert oder verringert wird.“

Topf pro Jahr mit 75.000 Euro gefüllt
Geförderte Arztgruppen/Fachrichtungen sind: Hausärzte, Augenärzte, Chirurgen und Orthopäden, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten, Urologen, Kinder- und Jugendärzte, Anästhesisten, Fachinternisten, Kinder- und Jugendpsychiater, Radiologen und Rheumatologen. Der Topf, aus dem die Finanzierung erfolgt, wurde für 2024 mit 75.000 Euro gefüllt (überplanmäßige Ausgabe). Pro Hausarztpraxis mit Kassenzulassung kann ein Weiterbildungsassistent für die Dauer von maximal zwei Jahren mit 500 pro Monat unterstützt werden. Für die Übernahme einer Arztpraxis gibt es eine Pauschale in Höhe von 30.000 Euro, für eine Praxisneugründung eine in Höhe von gleichfalls 30.000 Euro. Die Bindefrist beträgt zehn Jahre. Wer vor dem Ablauf dieser Frist der VG den Rücken kehrt, muss anteilig zurückzahlen. Die Förderung von Zahnärzten, Medizinern der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Ausübenden von Heilberufen, Apothekern sowie Tiermedizinern ist ausgeschlossen. In anderen Teilen des Kreises und auch landesweit stehen teils deutlich höhere Prämien auf der Verteilliste. Ähnliche Sätze (500/25.000/25.000 Euro) hatte der Hauptausschuss der Stadt Altenkirchen auf den Weg gebracht. Das abschließende Wort hat der Stadtrat, der zum letzten Mal in dieser Legislatur am 15. Mai zusammenkommt.

Viele Gedanken im Vorfeld gemacht
„Wir möchten Anreize schaffen, aber nicht ins Uferlose treten“, gab der Bürgermeister der VG, Fred Jüngerich, die Marschrichtung vor. Im Vorfeld hätten sich Verwaltung und die Fraktionen viele Gedanken gemacht, ob überhaupt dieser Weg der finanziellen Unterstützung beschritten werden solle. „Wollen wir auf das Pferd setzen, auf dem schon viele sitzen?“, verdeutliche Jüngerich den Ausgangspunkt der Diskussion. Daraus ergab sich eine mögliche Antwort: „Was haben wir davon, wenn wir übrig bleiben und sagen müssen, wir haben jetzt keinen.“ So wurde die Grundlage für den Beschlussvorschlag gelegt. Dennoch deuteten einige Mitglieder des Gremiums ein gewisses Bauchgrummeln an, weil die Kommune für die Besetzung von Arztstellen grundsätzlich nicht verantwortlich ist, sondern die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz.



Die Übersicht über freie Arztsitze
Diese freien Arztsitze hat die KV ermittelt (Stand 27. Februar 2024) – hausärztliche Versorgung (Mittelbereich VG Altenkirchen-Flammersfeld) 3,5; Landkreis Altenkirchen - Augenärzte 0,5; Frauenärzte 0,5; Hautärzte 3,5; HNO-Ärzte 4,0; Nervenärzte 2,5; Neurologen partiell geöffnet; Psychiater partiell geöffnet; Psychotherapeuten 0;5; Region Mittelrhein-Westerwald - Kinder- und Jugendpsychiater 4;0; Rheumatologen 0;5; Gastroenterologen Maximalquote nicht erreicht; Pneumologen Maximalquote nicht erreicht; Land Rheinland-Pfalz - Physikalische und Rehabilitationsmediziner 10,0; Nuklearmediziner 0,5.

19 Einzelmaßnahmen in zehn Ortsgemeinden
Einstimmig vergab der Ausschuss den Auftrag für die Umsetzung diverser baulicher Maßnahmen für die Verbesserung des Hochwasser- und Sturzflutenschutzes im Gebiet der Alt-VG Flammersfeld. Die Firma Müller Tiefbau GmbH (Hemmelzen) nimmt sich dieser Aufgabe für 135.731 Euro an. Es handelt sich um 19 Einzelmaßnahmen in den Ortsgemeinden Berzhausen, Horhausen, Niedersteinebach, Obernau, Orfgen, Peterslahr, Pleckhausen, Schürdt, Seelbach und Seifen. Unter anderem ist vorgesehen, Einlaufbauwerke vor die Bachverrohrungen sowie Stahlpfosten als Geschwämmselrückhalt zu errichten. Weiterhin sollen Notabflusswege hergestellt bzw. verbessert werden. 14 Unternehmen hatten jeweils das Leistungsverzeichnis angefordert, sieben jeweils ein Angebot eingereicht. Das teuerste hatte bei 317.843 Euro, die Kostenschätzung bei 213.955 Euro gelegen. Die Aufstellung der Konzepte für die vier Teilbereiche der großen VG waren mit 90 Prozent vom Land gefördert worden.

Mehr Geld für Landfrauenbezirke
Informiert wurde die Zusammenkunft über die neue Zuschusshöhe von 300 Euro pro Jahr, die die VG nunmehr an den Landfrauenverband „Frischer Wind“ zahlt. Zum Hintergrund: Die Alt-VG Flammersfeld war bereits Fördermitglied und zahlte bis zum Jahr 2019 einen Beitrag von 100 Euro jährlich. Dieser wurde vom Kreisverband der Landfrauen an den Bezirk Flammersfeld weitergeleitet. Nach der Fusion der beiden VG wurde die Mitgliedschaft unverändert fortgeführt, aufgrund des Zuschnitts der fusionierten VG seit 2020 vom Kreisverband der Landfrauen auf die Bezirke Altenkirchen, Flammersfeld und Weyerbusch mit jeweils 33,33 Euro aufgeteilt. „Die Landfrauen betreiben eine intensive Vereinsarbeit in der gesamten VG und unterstützen als verlässlicher Partner die VG immer wieder bei Veranstaltungen“, lautete der Grund für die Steigerung auf 300 Euro vom aktuellen Haushaltsjahr an, so dass jedem der drei Ortsbezirke jeweils ein Betrag von 100 Euro zufließt. (vh)


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